Das Bundesgesundheitsministerium konkretisiert seine Planungen für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz.
Entscheidend wird sein, ob das Gesundheitswesen im Ernstfall sofort reagieren, zusätzliche Kapazitäten aufbauen, sich einer dynamischen Lage anpassen und die Versorgung über lange Zeit aufrechterhalten kann.

Mit den jüngsten Aussagen der beamteten Staatssekretärin Katja Kohfeld beim Symposium „Gesundheitsversorgung in der Gesamtverteidigung“ am 2. November 2026 in Berlin hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konkretere Einblicke in das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) gegeben. Zu den Überlegungen gehören eine Personalreserve Gesundheit, ein gemeinsames Gesundheitslagebild und die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Auch zusätzliche Befugnisse der Länder zur Steuerung der Versorgung in Ausnahmesituationen werden diskutiert.
Ein Referentenentwurf liegt bislang nicht vor. Einzelne Regelungen lassen sich deshalb noch nicht abschließend bewerten. Schon jetzt zeichnet sich jedoch die grundlegende Herausforderung ab: Gesundheitssicherstellung muss nicht nur den ersten Krisentag bewältigen. Sie muss unmittelbar funktionieren, mit dem Bedarf wachsen, sich fortlaufend anpassen und langfristig durchhalten.
Eine Herausforderung, die seit Jahrzehnten bekannt ist
Die Debatte beginnt nicht mit der gegenwärtigen Zeitenwende. Bereits 1979 untersuchte Werner Nellner in seinem zweiteiligen Aufsatz „Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik in Krisen und im Verteidigungsfall“ (Zivilverteidigung, Heft 1/1979, S. 32 ff., und Heft 2/1979, S. 36 ff.), wie ein auf den Normalbetrieb ausgerichtetes Gesundheitswesen außergewöhnliche Belastungen bewältigen kann. Er beschrieb zusätzlichen Behandlungsbedarf durch Kriegseinwirkungen, Personalausfälle und Störungen bei Energie, Wasser und Arzneimitteln. Seine Schlussfolgerung: Die notwendigen Anpassungen verlangen umfangreiche Vorbereitungen in Friedenszeiten.
Der Beitrag wurde 2020 in dem von Sascha Rolf Lüder und dem Verfasser herausgegebenen Sammelband „Gesamtverteidigung in Gefahr!? Auf dem Weg zu einer Gesundheitssicherheitspolitik“ erneut veröffentlicht. Die im Juni 2024 novellierten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung erneuerten den strategischen Auftrag, das Gesundheitswesen auf einen länger anhaltenden Massenanfall von Verletzten und Erkrankten sowie auf Einschränkungen seiner eigenen Funktionsfähigkeit vorzubereiten. Bekannt ist die Herausforderung also seit Jahrzehnten. Entscheidend bleibt ihre Umsetzung.
Gesundheitssicherstellung beginnt in der Regelversorgung
Kohfelds Aussage „Gesundheitsvorsorge ist Daseinsvorsorge“ bringt einen zentralen Ansatz auf den Punkt. Es geht nicht darum, neben dem bestehenden Gesundheitswesen eine zweite Versorgungsstruktur für Krisen und Verteidigungsfall aufzubauen. Vielmehr müssen Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Rettungsdienste und öffentlicher Gesundheitsdienst auch unter erheblich veränderten Bedingungen handlungsfähig bleiben.
Die regulären Versorgungsbedarfe verschwinden im Krisenfall nicht. Chronisch Erkrankte und Pflegebedürftige benötigen weiterhin Hilfe, während gleichzeitig zusätzliche Verletzte und Erkrankte versorgt werden müssen. Gesundheitssicherstellung verlangt deshalb mehr als kurzfristig verfügbare Reserven. Sie braucht Strukturen, die sofort umschalten, zusätzliche Leistungen ermöglichen und auch bei dauerhaft hoher Belastung funktionieren.
Mehrere Reformen, ein gemeinsames Ziel
Das GeSiG darf nicht isoliert von der Krankenhausstruktur- und der Notfallversorgungsreform betrachtet werden. Die Konzentration spezialisierter Kapazitäten kann im Normalbetrieb sinnvoll sein. Im Verteidigungsfall muss aber auch geklärt sein, wie Patienten bei gestörten Verkehrswegen dorthin gelangen und welche regionalen Ausweichmöglichkeiten bestehen. Ebenso müssen Verfahren der Patientensteuerung bei ungewöhnlich hohen Fallzahlen und eingeschränkter Infrastruktur funktionieren.
Hinzu kommt die angekündigte Modernisierung weiterer Sicherstellungsgesetze neben dem GeSiG. Gesundheitsversorgung hängt von Energie, Wasser, Kommunikation, Transport und belastbaren Lieferketten ab. Diese Voraussetzungen liegen nicht allein in der Verantwortung des Gesundheitsressorts. Die unterschiedlichen Vorhaben müssen deshalb funktional ineinandergreifen. Ein Gesetz kann Aufgaben festlegen; erfüllen lassen sie sich nur, wenn auch die angrenzenden Systeme vorbereitet sind.
Vom Lagebild zur Steuerungsfähigkeit
Eine besondere Bedeutung kommt dem angekündigten gemeinsamen Gesundheitslagebild zu. Bei hybriden Bedrohungen und erst recht im Verteidigungsfall können sich Versorgungsschwerpunkte, Behandlungskapazitäten und logistische Bedingungen innerhalb weniger Stunden verändern. Erforderlich ist daher keine statische Bestandsaufnahme, sondern eine möglichst echtzeitnahe Übersicht: Wo entstehen neue Bedarfe? Wo fehlen Personal, Arzneimittel, Blutprodukte oder Transportmöglichkeiten? Welche Einrichtungen sind noch aufnahmefähig?
Zugleich können Informationen fehlen, widersprüchlich sein oder gezielt manipuliert werden. Lagefeststellung allein genügt deshalb nicht. Informationen müssen auf ihre Verlässlichkeit geprüft, Unsicherheiten kenntlich gemacht, plausible Annahmen entwickelt und daraus Handlungsoptionen abgeleitet werden. Auch bei unvollständiger Datenlage muss entschieden werden können. Dafür braucht es widerstandsfähige Kommunikationswege, Rückfallverfahren und eingeübte Entscheidungsprozesse, die bei Cyberangriffen oder technischen Störungen weiter funktionieren.
Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen könnten die Länder im Rahmen des GeSiG zusätzliche Befugnisse erhalten, etwa zur zeitweiligen Aussetzung planbarer Behandlungen und zur verbindlichen Einbindung von Leistungserbringern. Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Eingriffe möglich sein werden, bleibt im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Sie verdeutlichen jedoch: Ein gemeinsames Gesundheitslagebild muss Grundlage konkreter Versorgungssteuerung werden.
Wer koordiniert die zivile Seite?
Mit der Lagebeurteilung stellt sich auch eine institutionelle Frage. Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann verwies beim Symposium auf den Aufbau eines taktischen Führungskommandos für den Sanitätsdienst der Bundeswehr, das Planung, Steuerung und Führung sanitätsdienstlicher Leistungen übernehmen und als Ansprechpartner für die zivile Seite dienen soll. Welche zivile Struktur wird diesem Führungselement auf Bundesebene dauerhaft handlungsfähig gegenüberstehen?
Mit dem angekündigten „Kommando Zivile Verteidigung“ im Bundesinnenministerium zeichnet sich bereits ein Ansatz zur Stärkung der gesamtstaatlichen Koordination ab. Für die gesundheitliche Versorgung wäre zu klären, ob eine entsprechende Funktion im BMG selbst oder bei einer dafür ausgestatteten Bundesbehörde angesiedelt wird. Dabei geht es nicht um die Verlagerung der Zuständigkeiten von Ländern und Leistungserbringern auf den Bund, sondern um eine verlässliche Schnittstelle für Lagebeurteilung, Entscheidungsvorbereitung und zivil-militärische Abstimmung. Nicht die Organisationsform ist entscheidend, sondern die Fähigkeit, die sie gewährleisten muss.
Vorbereitung muss praktisch und finanziert sein
Wie notwendig solche Verbindungen sind, zeigt eine Initiative in Berlin: Die Charité, das Bundeswehrkrankenhaus Berlin und das Unfallkrankenhaus Berlin wollen gemeinsam üben und medizinisches Personal ausbilden. Nach Angaben des Charité-Infektiologen Leif Erik Sander erfolgen diese Vorbereitungen bislang ohne offiziellen Auftrag und ohne gesonderte Finanzierung. Praktische Eigeninitiative kann fehlende dauerhafte Rahmenbedingungen nicht ersetzen.
Auch Reserven müssen als Teil funktionierender Versorgungsketten verstanden werden. Eine Arzneimittelreserve gewährleistet für sich genommen noch keine gesicherte Arzneimittelversorgung. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, verweist auf die fortbestehende Abhängigkeit von ausländischer Produktion bei Medikamenten und Schutzausrüstung. Entscheidend sind neben Beständen auch Nachproduktion, Beschaffung, Transport und Verteilung bis zu den Patienten.
Der niedersächsische Gesundheitsminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Andreas Philippi, betonte die notwendige enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und die Erwartung der Länder, dass der Bund für eine auskömmliche Finanzierung sorgt. Gerade die kommunale und regionale Ebene zeigt, ob Zuständigkeiten, Ressourcen und Verfahren zusammenwirken. Zusätzliche Sicherstellungsaufgaben dürfen dort nicht ohne die erforderlichen Voraussetzungen ankommen.
Gesundheitssicherstellung braucht Durchhaltefähigkeit
Im NATO-Bündnisfall könnten nach einer vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeführten Größenordnung täglich rund 1.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten in deutschen Kliniken zu versorgen sein. Gleichzeitig müsste die zivile Regelversorgung weiterlaufen. Brigadegeneral David Markus verdeutlichte beim Symposium anhand eines Szenarios für 2029, dass dabei nicht nur die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sondern auch die Widerstandsfähigkeit des Landes hinter ihr entscheidend ist: Verkehrswege, Nachschub, Energie und Kommunikation müssen funktionieren.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der im Februar 2022 begann und inzwischen in sein fünftes Kriegsjahr geht, macht die zeitliche Dimension deutlich. Personal kann erschöpfen, Material aufgebraucht werden, Infrastrukturen können wiederholt ausfallen und neue Versorgungsschwerpunkte entstehen. Deshalb müssen Ressourcen ergänzt, Kapazitäten angepasst und Entscheidungen fortlaufend überprüft werden können.
Die zentrale Herausforderung ist seit Jahrzehnten bekannt. Die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung haben sie erneut als strategischen Auftrag formuliert. Das geplante GeSiG eröffnet die Chance, daraus konkrete, finanzierte und überprüfbare Fähigkeiten zu entwickeln. Maßstab dafür sind Kaltstartfähigkeit, Aufwuchsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Durchhaltefähigkeit.
Gesundheitssicherstellung muss dort funktionieren, wo Menschen versorgt werden. Sie muss sofort funktionieren, sich der Lage anpassen und so lange durchhalten, wie Menschen auf diese Versorgung angewiesen sind. Ein Gesetz allein wird dafür nicht reichen.
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