Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen.
Das DRK begrüßt unter anderem die Pflegebegleitung und die Rücknahme der Rentenabsenkung für pflegende Angehörige. Bei der langfristigen Finanzierung sieht der Verband weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf.

Pflegeneuordnungsgesetz: DRK sieht Licht und Schatten
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht Licht und Schatten. Bei der langfristigen Finanzierung der Pflege besteht aus Sicht des Verbands weiterhin grundlegender Handlungsbedarf.
„Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Versorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zunehmend schwieriger. Deshalb brauchen wir eine Reform, die nicht nur kurzfristig die Pflegeversicherung stabilisiert, sondern die Pflege dauerhaft verlässlich absichert“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.
DRK begrüßt Rentenansprüche, Zuschüsse und Prävention
Positiv bewertet das DRK die Rücknahme der Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger und die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Unterstützung signalisiert der Verband außerdem für die geplante fachliche Pflegebegleitung sowie für die Stärkung von Prävention und Rehabilitation.
Pflegebegleitung: Direkter Zugang für Anbieter gefordert
Mit der geplanten Pflegebegleitung soll die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen in der häuslichen Pflege neu ausgerichtet werden. Sie soll künftig stärker auf Prävention, konkrete Unterstützung im Pflegealltag und die Vermeidung von Überforderung ausgerichtet sein. Dabei muss aus Sicht des DRK aber sichergestellt werden, dass Anbieter von Pflegeleistungen auch direkten Zugang zur Leistungserbringung erhalten und nicht von der Beauftragung durch Pflegekassen und Kommunen abhängig sind.
„Pflege findet zu einem großen Teil zu Hause statt. Deshalb müssen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dort Unterstützung bekommen, wo sie ihren Alltag tatsächlich bewältigen müssen. Eine verbindliche, fachliche und gut erreichbare Pflegebegleitung kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten“, so Reuter.
Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent stabilisiert werden
Der Gesetzentwurf sieht zugleich Maßnahmen zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung vor. Der Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent stabilisiert werden. Aus Sicht des DRK muss dabei insbesondere darauf geachtet werden, dass die finanzielle Stabilisierung nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen führt. Die Eigenanteile in der Pflege seien bereits heute für viele Menschen schwer zu tragen.
Pflegestrukturkommission soll Finanzierung klären
Auf die nun einzusetzende Pflegestrukturkommission kommen nach Einschätzung des DRK wichtige Aufgaben zu. Sie müsse strukturelle Antworten für eine dauerhaft stabile Finanzierung der Pflegeversicherung geben. Das DRK setzt sich dabei für eine sozial ausgewogene Begrenzung der finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen und ihren Familien ein.
„Dabei muss das Prinzip des vorsorgenden Sozialstaats gelten: Starke Schultern können mehr tragen als schwache Schultern. Wer hingegen seine Eigenanteile nicht selbst tragen kann, sollte unterstützt werden“, sagt Reuter.
Tarifsteigerungen: DRK lehnt Begrenzung auf Grundlohnrate ab
Eine Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen auf die Grundlohnrate hält das DRK, wie schon beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, für falsch.
„Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und ausreichend Personal. Tarifliche und andere notwendige Kostensteigerungen dürfen deshalb nicht zu einem finanziellen Risiko für Pflegeeinrichtungen werden. Die Refinanzierung muss mit der tatsächlichen Kostenentwicklung Schritt halten“, so Reuter.
Quelle: DRK
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