Notfallmedizin

Notfallreform – Zentrale Forderungen bleiben unberücksichtigt

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Der Bundestag hat die Notfallreform verabschiedet. Das DRK sieht einige Forderungen berücksichtigt, bemängelt aber fehlende Klarheit bei den Vorhaltekosten und bei der Beteiligung der Leistungserbringer.

Notfallreform: Drei Einsatzkräfte des DRK-Rettungsdienstes in orange-gelber Warnkleidung vor blauem Hintergrund
Einsatzkräfte des DRK-Rettungsdienstes sollen rund um die Uhr einsatzbereit sein.
Foto: DRK

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erkennt an, dass Teile ihrer Forderungen von den Koalitionären gehört wurden, sieht aber diese weiterhin nicht ausreichend innerhalb der Notfallreform berücksichtigt. Dazu zählen eine verlässliche Finanzierung der Vorhaltekosten, eine angemessene Beteiligung der Leistungserbringer sowie Regelungen zur Berg- und Wasserrettung und zum Bevölkerungsschutz. „Die Rettungsdienste müssen rund um die Uhr einsatzbereit sein. Dafür brauchen sie eine verlässliche Finanzierung, die auch die hohen Kosten der Vorhaltung berücksichtigt. Dass diese Klarheit im Gesetzestext weiterhin fehlt, ist enttäuschend“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.

Vorhaltekosten, Fachgremium und Datenstelle

Die Bedeutung der Vorhaltekosten wird zwar in der Gesetzesbegründung aufgegriffen, eine entsprechende Klarstellung im Gesetzestext bleibt jedoch aus. Zugleich wird die Ausgabenbegrenzung verschärft. Bei der Besetzung des vorgesehenen Fachgremiums ist nun keine verbindliche Stimmenzahl für die Leistungserbringer mehr vorgesehen. Es wird jedoch begründet, dass die Besetzung anhand der quantitativen und qualitativen Repräsentanz in der notfallmedizinischen Versorgung berücksichtigt werden soll. Die Datenstelle bleibt beim GKV-Spitzenverband, statt wie vom DRK gefordert beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt zu werden.

„Wer die Notfallversorgung reformiert, muss diejenigen einbeziehen, die sie tagtäglich sicherstellen. Ihre Erfahrung muss bei den Entscheidungen ausreichend Gewicht haben. Zudem dürfen Berg- und Wasserrettung, die Alarmierung von Ersthelfenden und der Bevölkerungsschutz nicht aus dem Blick geraten“, betont Reuter.

Für die Umsetzung auf Landesebene sind unter anderem die Kooperationsvereinbarungen zum Gesundheitsleitsystem mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ausgestaltung der Eintreffzeiten als Zielgrößen und die Möglichkeit einheitlicher Entgelte relevant. Die Zuzahlung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes steigt auf 15 Euro.

Nachbesserungen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Mit der Notfallreform wurden auch Nachbesserungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung einen Rechnungszuschlag in Höhe eines Gesamtvolumens von 450 Mio. Euro erhalten. Kritisch zu bewerten ist dagegen der dreiprozentige Abschlag auf Hilfs- und Pflegehilfsmittel, wovon insbesondere der Hausnotruf betroffen ist. Gleichzeitig wurde versäumt, die „50%-Plus-Regelung“ für die Refinanzierung von Tarifgehältern oberhalb der Grundlohnrate, auch auf die Gesamtkosten der Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, sowie der ambulanten Pflegedienste anzuwenden. Ohne entsprechende Anpassungen sehen wir die Versorgungssicherheit in diesen Bereichen allerdings massiv gefährdet.

Notfallreform: DRK will Umsetzung weiter begleiten

Das DRK wird die Umsetzung der Gesetze weiter begleiten. „Entscheidend ist, dass die Reformen eine verlässliche Versorgung im Notfall ermöglichen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen – für die Menschen, die Hilfe benötigen, ebenso wie für die Einsatzkräfte, die diese Hilfe leisten“, so Reuter.

Quelle: DRK

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Verwendete Schlagwörter

BevölkerungsschutzDRKNotfallreformRettungsdienstVorhaltekosten

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