Anlässlich der heute beginnenden Innenministerkonferenz fordert die DPolG ein klares und entschlossenes politisches Handeln zur Stärkung der inneren Sicherheit. Dabei stehen insbesondere die Ertüchtigung der sicherheitsrelevanten Infrastruktur, eine Anpassung des Strafmündigkeitsalters sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse im Mittelpunkt.
Polizeidienststellen als „zivile Rettungsinseln“ stärken
Ein zentrales Anliegen der DPolG ist die Stärkung der zivilen Infrastruktur, insbesondere durch eine Aufwertung von Polizeiliegenschaften in Bund und Ländern zu sogenannten „zivilen Rettungsinseln“. Polizeidienststellen sollen künftig so ausgestattet werden, dass sie im Ernstfall Versorgung, Wärme und Kommunikationsmöglichkeiten bieten können.
„Polizeidienststellen müssen krisenfest werden und der Bevölkerung im Notfall als sichere Zufluchtsorte dienen. Die Erfahrungen aus Stromausfällen – auch in urbanen Räumen wie im Januar in Berlin – zeigen deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht“, betont Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG.
Strafmündigkeitsalter an heutige Realitäten anpassen
Darüber hinaus sieht die DPolG dringenden Reformbedarf beim Strafmündigkeitsalter von derzeit 14 auf 12 Jahre – eine Forderung, die die DPolG bereits seit Jahrzehnten vertritt. Die bestehende Altersgrenze gilt seit 1953 und wird der heutigen Realität nicht mehr gerecht. Immer häufiger sind auch sehr junge Täter in schwere Straftaten verwickelt.
Kriminelle Netzwerke nutzen Minderjährige gezielt aus
Zudem setzen kriminelle Strukturen gezielt Minderjährige unterhalb der Strafmündigkeit für Straftaten ein. Über digitale Plattformen werden Straftaten regelrecht „bestellt“ – von Sachbeschädigung bis hin zu schwersten Gewaltverbrechen. Teggatz erklärt dazu:
„Wir beobachten eine besorgniserregende Entwicklung, bei der Täter immer jünger werden und gezielt von kriminellen Netzwerken instrumentalisiert werden. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren können. Eine Absenkung der Strafmündigkeit bedeutet nicht pauschale Bestrafung, sondern vielmehr steht der Erziehungscharakter des Jugendstrafrechts im Vordergrund. Sanktionen wie richterliche Weisungen, Verwarnungen und Auflagen sollen frühzeitig Grenzen aufzeigen.“
Mehr Befugnisse für digitale Ermittlungen
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Stärkung der Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Insbesondere spricht sich die DPolG für eine Ausweitung der IP-Adressspeicherung auf sechs Monate in Bund und Ländern aus.
„Die derzeitigen Speicherfristen sind realitätsfern. Strafverfahren dauern oft deutlich länger als drei Monate – wichtige Spuren gehen so verloren“, erklärt Teggatz. „Wer digitale Kriminalität wirksam bekämpfen will, muss der Polizei die notwendigen Instrumente an die Hand geben.“
Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
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