Trennungsgebot bleibt, Befugnisse wachsen: DPolG stärkt Nachrichtendiensten den Rücken

Die DPolG begrüßt die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts als überfälligen Schritt gegen wachsende Bedrohungen. Bundesvorsitzender Teggatz verweist auf den Drohnenangriff in Leipzig und fordert bessere Zusammenarbeit zwischen Diensten und Polizei. Den Vorwurf einer „Geheimpolizei“ weist die Gewerkschaft entschieden zurück.

DPolG
Die BND-Zentrale in Berlin: Der Auslandsnachrichtendienst soll durch die Reform künftig mehr Befugnisse erhalten.
Foto: BND

DPolG begrüßt Reform des Nachrichtendienstrechts – klare Absage an „Geheimpolizei“-Vorwurf

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat sich hinter den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts gestellt. Angesichts wachsender Bedrohungen durch Terrorismus, Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Angriffe sei die Modernisierung der Befugnisse von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) überfällig, erklärte die Gewerkschaft.

Verweis auf Drohnenangriff in Leipzig

DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz verweist zur Begründung auf die aktuelle Sicherheitslage: „Die Sicherheitsbehörden stehen heute hochprofessionellen und international vernetzten Gegnern gegenüber. Nicht nur der Angriff mit einer mit Sprengstoff präparierten Drohne am Flughafen Leipzig hat gezeigt, wie unmittelbar die Bedrohung ist, der Deutschland gegenwärtig ausgesetzt ist. Deshalb ist es richtig, dass die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden verbessert und der Informationsaustausch erleichtert wird. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse dürfen nicht an Behörden- oder Zuständigkeitsgrenzen scheitern.“

Trennungsgebot bleibt laut DPolG unangetastet

Der Gewerkschaft zufolge ist der Vorwurf, die Reform schaffe eine „Geheimpolizei“, unbegründet. Das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot bleibe bestehen: Das BfV bleibe eine eigenständige Nachrichtendienstbehörde und organisatorisch von der Polizei getrennt. Die Polizei behalte ihre Zuständigkeit für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, die Nachrichtendienste ihre Aufgabe der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Es gehe lediglich darum, vorhandene Informationen schneller und effektiver zum Schutz der Bevölkerung nutzbar zu machen.

Aktive Abwehrmaßnahmen gegen Cyberangriffe und Sabotage

Die DPolG unterstützt zudem die geplante Befugnis für Nachrichtendienste, künftig in bestimmten Bereichen aktive Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Akteure durchzuführen. Cyberangriffe, Spionage und Sabotageakte auf kritische Infrastruktur entwickelten sich mit hoher Geschwindigkeit und könnten erhebliche Schäden verursachen. Moderne Nachrichtendienste dürften daher nicht ausschließlich auf die Rolle des Beobachters beschränkt bleiben.

Teggatz dazu: „Es ist richtig, dass unsere Nachrichtendienste bei konkreten Bedrohungen künftig nicht nur zuschauen sollen. Wo es rechtsstaatlich möglich und verhältnismäßig ist, müssen unsere Nachrichtendienste die Befugnisse erhalten, Angriffe zu unterbinden, gegnerische Strukturen zu stören und Sicherheitsbedrohungen frühzeitig zu neutralisieren. Es wird höchste Zeit, dass wir unsere Dienste wettbewerbsfähig aufstellen und ihnen die Fähigkeiten an die Hand geben, die bei unseren internationalen Partnerdiensten seit Jahren selbstverständlich sind.“

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