Der Fund des präparierten unbemannten Fluggeräts nahe dem Flughafen Leipzig/Halle am 4. August 2026 hat aus Sicht des GSW-Netzwerk (Netzwerk der Gesellschaft der Sicherheitstechnischen Wirtschaft e. V.) einmal mehr gezeigt, dass Drohnen längst kein rein luftfahrtrechtliches Randthema mehr sind, sondern eine reale Herausforderung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
In einem aktuellen Positionspapier regt der Verband deshalb einen bundesweit einheitlichen, digitalen Meldeweg für verdächtige Drohnensichtungen an. Im Kern besteht das Konzept aus einer zentralen Rufnummer, den die Initiatoren „Single Point of Contact“ nennen.
Keine neue Behörde, sondern Schnittstelle zum GDAZ
„Eine neue zentrale operative Drohnenleitstelle neben dem bereits bestehenden Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) wäre nicht sinnvoll“, so Norbert Ziegert vom GSW-Netzwerk auf Nachfrage des Security Networks. Das GDAZ, das seit Dezember 2025 rund um die Uhr arbeitet und Bund, Länder, Bundespolizei, BKA und Bundeswehr bereits bündelt, solle vielmehr die zentrale Koordinierungsstelle bleiben, an die die neue Meldeschnittstelle andockt.
Zuständig für die Drohnenabwehr bleiben auch die bisherigen Player. Für den öffentlichen Raum sind dies Landespolizeien und für Flughäfen und Bahnhöfe die Bundespolizei, während die Bundeswehr für den Schutz ihrer eigener Liegenschaften zuständig bleibt.
In fünf Kernanforderungen definiert der Verband, was der Meldeweg leisten soll: Einfachheit, Schnelligkeit, intelligente KI-Vorwertung, Vernetzung und Skalierbarkeit. Ausdrücklich soll die neue Meldestelle die Notrufnummern 110 und 112 nicht ersetzen, sondern von unspezifischen Anfragen entlasten.
Der Meldeweg zur Drohnenabwehr
Ruft eine meldende Person an, fragt ein KI-basiertes System zunächst die Eckdaten ab, um Zuständigkeiten zu klären und einzuschätzen, ob überhaupt ein Fall für den Meldeweg bei Drohnensichtungen vorliegt. Wer anruft, weil die Nachbarskinder in deren Garten mit einer Spielzeugdrohne spielen, wird nicht viel weiter kommen. Ist die Bedrohung echt, geht es laut GSW zur zuständigen Stelle.
Auf die Frage nach der Dauer des Meldewegs nennt Norbert Ziegert vom GSW-Netzwerk eine grobe Zielgröße von unter 60 Sekunden zwischen vollständiger Meldung und Weiterleitung an die zuständige Behörde. Wobei Ziegert zugleich betont: „Es dürfen keine unrealistischen Versprechungen gemacht werden, wie ‚innerhalb von 30 Sekunden ist die Drohne bekämpft‘. Das wäre fachlich und politisch angreifbar und wahrscheinlich auch nicht durchführbar.“
Was für den Vorschlag spricht – und was dagegen
Für die Initiative spricht zunächst, dass sie durch die Kopplung an das GDAZ explizit an bestehenden Strukturen ansetzen will, statt Parallelstrukturen zu schaffen. Eine neue Bundesbehörde für Drohnenbekämpfung steht nicht zur Debatte. Auch die vom GSW Netzwerk skizzierte Vorqualifizierung nach klaren Kriterien könnte helfen, Notrufe und Leitstellen von Bagatellmeldungen zu entlasten.
In eine ähnliche Richtung zielte zuletzt auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Andy Grote. Im „Morgenmagazin“ des ZDF wies der Hamburger Innensenator zwar die medial verbreitete Unklarheit bei den Zuständigkeiten zurück, forderte aber zugleich mehr Tempo und „eine klarere, gemeinsam getragene Strategie zur Drohnenabwehr“. Helfen könnte nach seiner Einschätzung vor allem ein gemeinsames Lagebild und eine schnellere Klärung, wer in einer akuten Lage zuständig ist.
Dieser Forderung dürfte der Meldeweg-Vorschlag des GSW Netzwerks entgegenkommen. Dennoch gibt es Kontrapunkte: Auch wenn der Meldeweg keine neue Bürokratie schaffen will, wird sich das durch die notwendige bundesweite Schnittstelle nicht einhalten lassen. Immerhin müssen 16 Landespolizeien, die Bundespolizei und die Bundeswehr technisch und rechtlich verzahnt werden. Der Abstimmungsaufwand dürfte Jahre dauern.
Auch Vorschläge zur Finanzierung macht das Netzwerk nicht. „Wir vom Verband möchten hier bewusst keine Fantasiezahl nennen“, so Ziegert gegenüber Security Network, der stattdessen einen Pilotbetrieb vorschlägt, aus dem sich belastbare Zahlen ableiten ließen.
Das vollständige Positionspapier des GSW-Netzwerk e. V. mit allen fünf Kernanforderungen ist hier online abrufbar.
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