Gemeinsame Beschaffung für Feuerwehr und Katastrophenschutz

Länder
Die Innenminister (v.l.) Georg Maier (Thüringen), Dr. Jan Redmann (Brandenburg), Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) und Armin Schuster (Sachsen) unterzeichneten die Vereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Brand- und Katastrophenschutz am Donnerstag am Rande der Innenministerkonferenz in Hamburg.
Foto: MIK Brandenburg

Vier Länder bündeln Beschaffung für Feuerwehr und Katastrophenschutz

Vier ostdeutsche Bundesländer arbeiten künftig bei der Beschaffung für Feuerwehr und Katastrophenschutz eng zusammen. Am Morgen unterzeichneten die Innenminister von Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei der Innenministerkonferenz in Hamburg eine neue Verwaltungsvereinbarung. Diese regelt, wie Fahrzeuge, einsatztechnische Geräte sowie weitere Leistungen für den Bevölkerungsschutz gemeinsam beschafft werden können.

Kooperation wird deutlich ausgeweitet

Damit erweitern die Länder ihre bisherige Kooperation deutlich. Seit zwei Jahren arbeiten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen schon zusammen. Nun kommt noch Sachsen hinzu. Bisher konnten Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge gemeinsam ausgeschrieben und beschafft werden. Künftig können auch Bau- und Planungsleistungen abgewickelt werden. Ziel der Bundesländer ist es, Beschaffungsverfahren effizienter zu gestalten, Kompetenzen zu bündeln und Kosten zu sparen.

Moderne Ausstattung für leistungsfähigen Bevölkerungsschutz

Thüringens Innenminister Georg Maier erklärte: „Eine moderne Ausstattung ist die Grundlage für einen leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz. Durch die enge Zusammenarbeit der Länder können wir Verfahren vereinfachen, Synergien nutzen und öffentliche Mittel wirtschaftlich einsetzen. Davon profitieren am Ende die Feuerwehren, die Einheiten des Katastrophenschutzes und die Menschen, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind.“

Kommunen können sich beteiligen

Die Vereinbarung ermöglicht es Kommunen und anderen Bedarfsstellen der beteiligten Länder, sich an gemeinsamen Vergabeverfahren zu beteiligen. Durch größere Beschaffungsmengen können Kosten gesenkt und zugleich einheitliche Standards gefördert werden. Die Teilnahme an einzelnen Beschaffungsvorhaben bleibt freiwillig. Die neue Verwaltungsvereinbarung ist nach der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner in Kraft getreten.

Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

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