Wird der BND zur deutschen CIA? Eine Aufholjagd mit Grenzen

Die Bundesregierung hat die größte Reform der deutschen Nachrichtendienste seit Bestehen der Bundesrepublik beschlossen: BND und Verfassungsschutz sollen künftig aktiv werden dürfen, statt nur Informationen zu sammeln. Kritiker wie FDP-Chef Kubicki warnen vor einer „Geheimpolizei“, die Regierung verweist auf klare Grenzen gegenüber Diensten wie der CIA. Der aktuelle Fall Venezuela zeigt, wie umstritten CIA-Methoden auch völkerrechtlich bis heute sind.

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BND und Verfassungsschutz erhalten mit der Reform deutlich mehr Befugnisse.
KI-generiert: CPM/ Lena Berghoff

Geheimdienstreform in Deutschland: Wird der BND zur CIA?

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Geheimdienstreform bekommen BND und Verfassungsschutz deutlich mehr Befugnisse. Schnell fällt dabei der Vergleich mit der CIA. Ein Blick auf die Reform selbst sowie auf die historischen und aktuellen Unterschiede zwischen beiden Diensten zeigt: Die Angleichung bleibt begrenzt.

Die Reform: Vom Nachrichtendienst zum Geheimdienst

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Kanzleramtsministerin Nina Warken haben die größte Reform der deutschen Nachrichtendienste seit Bestehen der Bundesrepublik vorgestellt. Warken war als Geheimdienst-Koordinatorin des Kanzleramts an der Vorstellung beteiligt. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren; mit einem Inkrafttreten wird frühestens 2027 gerechnet.

Bislang durften deutsche Nachrichtendienste Informationen nur sammeln und auswerten, nicht aber selbst aktiv werden. Diese Beschränkung geht auf die Lehren aus der NS-Diktatur zurück: Erkenntnisse mussten stets an zuständige Stellen wie Polizei, Verfassungsschutz oder Bundeskriminalamt weitergegeben werden. Künftig soll etwa der BND bei im Ausland gewonnenen Hinweisen – etwa auf einen nach Deutschland unterwegs befindlichen Sprengstofftransport – nicht mehr nur informieren, sondern selbst tätig werden dürfen: Sprengstoff aufspüren, gegen unwirksames Material austauschen, mit einem GPS-Tracker versehen und die Spur auch im Inland weiterverfolgen.

Die zentralen Neuerungen im Überblick:

  • Aktive Cyber-Gegenschläge (Hackbacks): Der BND soll während laufender Cyber- oder Desinformationsangriffe die IT-Infrastruktur einer ausländischen Macht manipulieren dürfen, statt sich nur zu schützen – auch KI-gestützt und ohne menschliches Zutun.
  • Sabotage verhindern: Verfassungsschutz-Mitarbeiter sollen in eng begrenzten Fällen in Wohnungen eindringen dürfen, um etwa Sprengstoffbestandteile unbrauchbar zu machen oder gegen harmloses Material auszutauschen.
  • Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ: BND und Verfassungsschutz sollen sich verdeckt Zugriff auf Computer und Smartphones verschaffen und auch verschlüsselte Kommunikation direkt auf dem Gerät mitlesen dürfen.
  • BND auch im Inland: Eine beobachtete, nach Deutschland einreisende Person darf künftig auch im Inland für mindestens 72 Stunden weiter beobachtet werden.
  • KI-gestützte Datenanalyse: Personenbezogene Daten dürfen automatisiert zusammengeführt und ausgewertet werden, auch zur Erstellung von Personenprofilen.
  • Videoüberwachung in Echtzeit: Auch private Überwachungskameras dürfen künftig live angezapft werden.
  • Biometrischer Datenabgleich: Der bislang oft manuelle Abgleich, etwa von Profilbildern mit Videomaterial, soll technisch vereinfacht werden.

„Keine Geheimpolizei“ – aber auch keine CIA

Die Bundesregierung stellt klar, dass es sich nicht um Befugnisse im Sinne klassischer Geheimpolizeien oder ausländischer Dienste mit „extralegalen Operationen“ handle: Entführungen, Tötungen oder Folter seien nicht vorgesehen, eine bewaffnete Spionage-Spezialeinheit werde es abgesehen vom bestehenden Selbst- und Personenschutz weiterhin nicht geben. CDU-Innenpolitiker Josef Oster wies im ARD-„Morgenmagazin“ den Vorwurf zurück, es gehe um die Schaffung einer Geheimpolizei: „Es geht darum, einen Nachrichtendienst auf rechtsstaatlicher Basis zu haben, der unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung schützt.“

Genau hier verläuft die Grenze zur CIA, die von Beginn an auch operativ tätig war: Sie initiierte im Kalten Krieg Putsche gegen demokratisch gewählte Regierungen – etwa gegen Mohammad Mossadegh im Iran (1953) und gegen Salvador Allende in Chile (1973), zudem hatte sie Anteil am Sturz der guatemaltekischen Regierung Jacobo Árbenz‘ (1954). Im Vietnamkrieg betrieb sie mit dem „Phoenix“-Programm Aufstandsbekämpfung mit Methoden, die bis heute als höchst umstritten gelten, darunter Folter und gezielte Tötungen. Der BND wurde dagegen nach den Erfahrungen der NS-Zeit bewusst auf Informationsbeschaffung und -auswertung beschränkt.

Kritik am Trennungsgebot

Im Zentrum der deutschen Debatte steht das sogenannte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten – eine Lehre aus der Zeit der Gestapo. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sagte gegenüber WELT TV: „Wir haben aus guten Gründen in Deutschland eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten.“ Er verwies auf historische Erfahrungen: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit der Gestapo, schlechte Erfahrungen mit der Stasi.“ Der „Augsburger Allgemeinen“ sagte er: „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.“

Die Linke lehnt die Reform vollständig ab. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, bezeichnete sie als Plan für eine „neue deutsche Geheimpolizei“. Grünen-Politiker Konstantin von Notz unterstützt zwar grundsätzlich „robustere Befugnisse“ für den BND im Ausland, sieht die geplante Stärkung des Verfassungsschutzes im Inland jedoch kritisch: „Wenn wir da jetzt noch den Bundesverfassungsschutz als Gefahrenabwehrbehörde installieren, der den Bürgerinnen und Bürgern geheim gegenübertritt und wo man sich nicht gerichtlich wehren kann, ist das ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch.“

Kanzleramtschefin Nina Warken verteidigte das Gesetzespaket in der „Rheinischen Post“ als notwendige Antwort auf neue Bedrohungen: Die Regierung könne nicht „tatenlos“ zusehen, „wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“.

Aktuelles Beispiel: Kritik am Fall Venezuela

Wie umstritten CIA-Operationen aus völkerrechtlicher Sicht bis heute sind, zeigt ein aktueller Fall: Im Oktober 2025 bestätigte die US-Regierung verdeckte CIA-Einsätze gegen Venezuela. Mehrere UN-Sonderberichterstatter kritisierten daraufhin sowohl den militärischen Aufmarsch als auch die verdeckten Operationen als gefährliche Eskalation, die Frieden und Sicherheit in der Karibikregion bedrohe. Nach ihrer Einschätzung verstoßen solche Aktionen gegen grundlegende völkerrechtliche Verpflichtungen, sich nicht mit Waffengewalt oder durch Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen, und verletzten damit die Souveränität Venezuelas sowie die UN-Charta. Die Expertengruppe forderte die Vereinigten Staaten auf, das Völkerrecht zu respektieren und ihr Bekenntnis zum Multilateralismus zu bekräftigen.

Fazit

Die deutsche Reform verkleinert den Abstand zur CIA spürbar – vor allem im Cyber- und Sabotagebereich. Nach den bekannten Eckpunkten bleiben aber gerade jene Instrumente ausgeschlossen, die historisch wie aktuell für die schärfste völkerrechtliche Kritik an der CIA sorgen: gezielte Tötungen, extralegale Operationen und verdeckte Regime-Change-Aktionen wie im Fall Venezuela. Die Debatte über die Reform ist mit dem Kabinettsbeschluss nicht beendet – sie geht nach der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag.

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