Notfallreform: Rettungsorganisationen fordern Finanzierung und Mitsprache

Vor der Bundestagsanhörung zur Notfallreform fordern acht große Leistungserbringer im Rettungsdienst Nachbesserungen. Sie verlangen eine verlässliche Finanzierung und stimmberechtigte Sitze im geplanten Fachgremium. Nur so lasse sich ein leistungsfähiger Rettungsdienst dauerhaft sichern.

Notfallreform: Rettungshubschrauber Airbus H145 der DRF Luftrettung landet vor einem bereitstehenden Rettungswagen auf einem Klinikgelände
Rettungsdienst vor Bundestagsanhörung: Finanzierung und Stimmrecht gefordert
Foto: DRF Luftrettung

Rettungsdienst-Organisationen fordern Nachbesserungen an Notfallreform

Die anerkannten Hilfsorganisationen, die beauftragten Luftrettungsorganisationen und der Deutsche Feuerwehrverband sichern nahezu 100 Prozent der medizinischen Notfallrettung in Deutschland ab. Vor der Anhörung zur Notfallreform im Bundestag am Mittwoch, 9. September, fordern sie gemeinsam eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes sowie eine angemessene, stimmberechtigte Beteiligung derjenigen, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen.

Getragen wird die Forderung von ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutschem Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutschem Roten Kreuz (DRK), DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit Johanniter Luftrettung sowie dem Malteser Hilfsdienst (MHD). Die acht Organisationen begrüßen die geplante Notfallreform grundsätzlich, sehen in den beiden genannten Punkten jedoch zentrale Voraussetzungen für deren Erfolg: Nur mit einer zuverlässigen Finanzierung und einem Mitspracherecht der Praxisakteure lasse sich ein Rettungsdienst gewährleisten, der jederzeit einsatzbereit ist, höchste Qualitätsstandards erfüllt und ausreichend Fachkräfte gewinnt.

Rettungsdienst braucht Finanzierungssicherheit

Der Rettungsdienst muss rund um die Uhr einsatzbereit sein – unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Einsätze. Seine Kosten werden dabei wesentlich durch Faktoren bestimmt, die die Leistungserbringer nur begrenzt beeinflussen können: die Entwicklung von Tariflöhnen und Personalkosten, die angespannte Fachkräftesituation, steigende Kosten für Fahrzeuge und Medizintechnik sowie wachsende Anforderungen an Qualität, Sicherheit und technische Ausstattung.

Die Organisationen unterstützen ausdrücklich das Ziel der Notfallreform, die Notfallversorgung effizienter und effektiver zu vernetzen – eine auskömmliche Finanzierung der notwendigen Strukturen müsse dabei aber zwingend gewährleistet sein. Effizienz dürfe nicht mit Einsparung gleichgesetzt werden: Würden notwendige Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht verlässlich refinanziert, drohten Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Qualität und Innovation. Im Schulterschluss fordern die acht Organisationen deshalb klare gesetzliche Finanzierungsregelungen, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung Rechnung tragen – insbesondere dürfe die Vergütung nicht starr gedeckelt sein.

Wer den Rettungsdienst sicherstellt, muss mitentscheiden

Die geplante Notfallreform sieht mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung (§ 133b SGB V) erstmals ein bundesweites Gremium vor, das künftig unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln soll. Die Organisationen begrüßen eine stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards grundsätzlich – fordern jedoch, dass sich die Zusammensetzung des Gremiums an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientiert.

Die anerkannten Hilfs- sowie beauftragten Luftrettungsorganisationen und der DFV, die annähernd 100 Prozent der Notfallrettung in Deutschland sicherstellen, dürften nicht lediglich angehört werden, sondern müssten mit eigenen, stimmberechtigten Sitzen vertreten sein. Wer Standards für den Rettungsdienst setze, müsse die Perspektive derjenigen einbeziehen, die diese Standards in der Praxis umsetzen.

Notfallreform gemeinsam weiterentwickeln

Die unterzeichnenden Organisationen sehen in der Notfallreform eine Chance, die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln – dazu zählen eine bessere Patientensteuerung, moderne und vernetzte Leitstellen, eine bedarfsgerechte Disposition von Rettungsmitteln und der Abbau unnötiger Bürokratie. Die Notfallreform müsse aus Sicht der Organisationen jedoch an der Realität der täglichen Versorgung ansetzen: Rettungsdienst und Luftrettung seien zentrale Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssten zuverlässig finanziert sowie an den Entscheidungen über ihre Weiterentwicklung angemessen beteiligt werden.

ADAC Luftrettung, ASB, DFV gemeinsam mit AGBF, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD bieten dem Gesetzgeber ihre fachliche Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an der Notfallreform an. Ziel müsse ein Rettungsdienst sein, der auch künftig schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr für die Bevölkerung verfügbar ist.

Quelle: DFV

Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code auf Ihrem Smartphone einscannen oder – sollten Sie hier bereits mit Ihrem Mobile lesen – diesem Link folgen:

Kennen Sie schon unser Crisis Prevention Printmagazin?

Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige

Verwendete Schlagwörter

ADAC LuftrettungASBBundestagDFVDLRGDRF LuftrettungDRKJUHLuftrettungMHDNotfallreformRettungsdienst