Pakt für den Bevölkerungsschutz unter Auflagen: Kernkompetenzen definieren, Fähigkeiten zuordnen

Mehr Schutz, mehr Struktur, mehr Verantwortung: Der Deutsche Feuerwehrverband sieht im neuen Bevölkerungsschutz-Pakt Chancen – und fordert klare Einbindung der Feuerwehren.

DFV: Berliner Abend der deutschen Feuerwehren in der Feuerwache Tiergarten der Berliner Feuerwehr
Berliner Abend der deutschen Feuerwehren in der Feuerwache Tiergarten der Berliner Feuerwehr
Foto: DFV/ Katrin Neuhauser

DFV: Weiterentwicklung der Zivilen Verteidigung im Bevölkerungsschutz gefordert

DFV: „Aktuell müssen vorgedachte Szenarien, die von einer mittelbaren und unmittelbaren militärischen Bedrohung ausgehen, unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse speziell für den Teil der Zivilen Verteidigung im Bevölkerungsschutz weiterentwickelt werden“, erklärte der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) Ende März 2026 in seinem Positionspapier zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes im Kontext der Zivilen Verteidigung in Deutschland.

Nun hat das Kabinett den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen, um „einen umfassenden Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der Zivilen Verteidigung“ zu leisten, wie es seitens der Bundesregierung heißt.

Erfolgsversprechend unter Vorbehalt

„Wir begrüßen den Pakt für den Bevölkerungsschutz ausdrücklich als starkes Signal! Er ist jedoch nur mit signifikanter Beteiligung der Feuerwehren erfolgversprechend“, erklärt DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. „Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der teils seit Jahrzehnten erhobenen Forderungen des Deutschen Feuerwehrverbandes – etwa in der Einführung einer Selbsthilfe-Ausbildung in den Schulen, wie wir sie bereits 2013 in einem Pilotprojekt mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe getestet hatten“, so Banse.

Damit einhergehend sei die Verbesserung des bundesweiten Warnsystems mit einem gesunden Warnmittelmix von hohem Wert. Der DFV-Präsident unterstreicht die Bedeutung des geplanten „Steuerungsstabes Kommando Zivile Verteidigung“ auf Bundesebene, den Ausbau der zivilen Alarmplanung und die Entwicklung des gemeinsamen digitalen Lagebildes Inland für den Bevölkerungsschutz.

Berücksichtigungen bei der Aufgabenzuweisung

Der DFV-Präsident weist darauf hin, dass nun (wie im DFV-Positionspapier erläutert) die entsprechenden Kernkompetenzen definiert und die benötigten Fähigkeiten den jeweiligen Organisationen zugeordnet werden müssen. „Bei der Aufgabenzuweisung an die Akteure sind zwingend deren fachliche und reaktive Fähigkeiten zu berücksichtigen“, so Banse.

Aufgrund ihrer herausragenden Verteilung in der Fläche und der Vielzahl an Fähigkeiten ist die Feuerwehr mit einer Million Einsatzkräften die stärkste Komponente im Bevölkerungsschutz. „Wichtig ist die Einbeziehung der Basis: Die Feuerwehren als kommunale Einrichtung sind flächendeckend stark in der schnellen Reaktion, verfügen über ein breites Wissensspektrum und große Ortskenntnis“, erklärt der DFV-Präsident.

Kompensation kurzfristig möglich

Etwa für die Umsetzung der Stärkung der Fähigkeiten im Bereich des Schutzes vor chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Gefahren sei die Berücksichtigung der Feuerwehren unablässig. Der Deutsche Feuerwehrverband weist darauf hin, dass das derzeit für die einheitliche, länderübergreifende Anforderung von Kräften und Mitteln etwa im Katastrophenfall entwickelte System von Fähigkeitsmodulen geeignet wäre, kurzfristig die fehlende Struktur von Einheiten im Zivilschutz zu kompensieren.

Hintergrund ist hier die Abkehr von szenarienorientierten Modulen. Bislang wurden hier 40 Fähigkeiten definiert, die bei entsprechenden Lagen dann angefordert werden könnten. So ist es in der Umsetzung egal, ob beispielsweise 10.000 Sandsäcke für die Hochwasserbekämpfung oder als Splitterschutz nötig sind; die Fähigkeit ist Füllung und Lieferung.

Vor kurzem hat der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz die Umsetzung des Fähigkeitsmanagements von Bund und Ländern auf Grundlage bestehender Einheiten und Konzepte der Länder und des Bundes empfohlen.

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