GdP zu Schlag gegen Cyber-Kriminelle: „Die Politik muss endlich handeln“

GdP
Im digitalen Fadenkreuz: Die Gewerkschaft der Polizei mahnt – ohne politische Weichenstellungen bleibt der Kampf gegen Cyberkriminalität wirkungslos.
Foto: Symbolbild KI-generiert

Forderungen nach mehr Befugnissen im Cyberraum

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz fordert: „Die Politik in Bund und Ländern muss dies als Anlass nehmen zu handeln.“ So brauche es dringend und zeitnah eine Regelung zu IP-Mindestspeicherfristen. „Eine Speicherdauer von sechs Monaten wäre hier sinnvoll und angebracht.“ Zudem müssten die vorgesehenen neuen Cyberabwehrbefugnisse für die Bundessicherheitsbehörden rasch eingeführt werden. „Wir als Sicherheitsbehörden dürfen gegenüber den Kriminellen im digitalen Raum nicht weiterhin im Hintertreffen sein. Meine Kolleginnen und Kollegen benötigen unbedingt zeitgemäße Befugnisse im Cyber-Bereich.“ Auch müssten der Cyber-Resilience-Act sowie der AI-Act auf europäischer Ebene rasch vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. „Und Europol muss weiter gestärkt werden – sowohl mit Blick auf das Personal als auch in Bezug auf Ressourcen und Befugnisse“, so der GdP-Vize.

Digitalisierung und mehr Personal gefordert

Darüber hinaus fordert der GdP-Bundesvorsitzende eine Digitalisierungsoffensive bei den Sicherheitsbehörden und mehr Personal für diese. „Das betrifft alle polizeilichen Bereiche. Wir benötigen mehr Vollzugskräfte, IT-Expertinnen und -Experten, Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte. Nur im Team können wir effektiv Kriminalität bekämpfen.“ Nur wenn all diese Bereiche im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes gestärkt würden, könne eine wirksame Cybercrime-Bekämpfung und Strafverfolgung gelingen.

Prävention als Schlüssel zur Schadensminimierung

Und noch etwas ist dem Gewerkschafter wichtig: „Auch der Bereich der Prävention und Aufklärung muss ausgebaut werden. Denn nur dann werden wir eine nachhaltige Schadensminimierung im Bereich der Cyber-Kriminalität erreichen. Hier gilt: Die Prävention ist die Königsdisziplin der polizeilichen Arbeit.“

Quelle: Gewerkschaft der Polizei

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