Fast drei Monate nach der Kabinettsvorstellung ist Dobrindts Gesetzespaket zu digitalen Ermittlungsbefugnissen im Bundestag angekommen – und bleibt hoch umstritten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält zentrale Regelungen für verfassungswidrig, das BMI weist die Kritik zurück. Ein Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Am 29. April 2026 stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Berliner Innenministerium die in der vorherigen Kabinettssitzung verabschiedeten Gesetzentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen vor. Diese wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium und dem Digitalministerium entwickelt.
Die neuen Befugnisse für Sicherheitsbehörden umfassen die Nutzung automatisierter Datenanalyse, den biometrischen Internetabgleich – etwa zur Suche mit Fotos im Netz –, den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu Ermittlungszwecken sowie das Training und die selbstständige Optimierung von KI zur Weiterentwicklung behördlicher Software.
Dobrindt brachte es auf den Punkt: „KI gegen Kriminalität – darum geht es hier im besonderen Maße.“ Ziel der Maßnahme sei laut Dobrindt die schnellere Analyse von bereits vorhandenen Daten, wobei keine Datenbanken von Unbeteiligten angelegt werden sollen.
Dobrindt: „Innere Zeitenwende“
Damit sollen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Cyberkriminalität besser unterstützt werden. Neben der äußeren Sicherheit betonte Dobrindt auch die innere Sicherheit explizit als Teil der „Zeitenwende“. Den Hintergrund des Beschlusses begründete Dobrindt mit den stark gestiegenen Datenmengen sowie der Bedrohungslage durch Terrorismus und organisierte Kriminalität.
Als explizites Beispiel nannte Dobrindt den Anstieg von Datenmengen bei beschlagnahmten Mobiltelefonen, welcher sich von unter 7 Terabyte (2017) auf über 70 Terabyte (2025) verzehnfacht habe. Dobrindt wies mögliche Grundrechtsbedenken als unbegründet zurück.
Was sich seitdem verändert hat
Knapp drei Monate nach der Kabinettsvorstellung durch Dobrindt ist aus dem Vorhaben ein reguläres, aber zunehmend umstrittenes Gesetzgebungsverfahren geworden.
Konkretisierung des Pakets: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Dobrindt einigten sich mittlerweile auf die konkrete Ausgestaltung der Entwürfe. Vorgesehen ist unter anderem, dass Bundes- und Landespolizeibehörden künftig ihre eigenen Daten mit KI-Programmen durchsuchen und mit frei zugänglichen Daten im Internet abgleichen dürfen. Neu und bislang öffentlich wenig diskutiert: In bestimmten Fällen soll der biometrische Abgleich mit Netzdaten an Firmen im Nicht-EU-Ausland ausgelagert werden können – vorausgesetzt, ein Richter stimmt zu. Zudem soll auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Online-Datenabgleich nutzen dürfen, um die Identität papierloser Asylbewerber festzustellen. Erhobene, für Ermittlungen nicht relevante Daten sollen laut Entwurf „unverzüglich“ gelöscht werden.
Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten: Am 2. Juni 2026 legte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) eine Stellungnahme zu Dobrindts Gesetzentwurf vor. Sein Fazit: Die geplanten Befugnisse zum biometrischen Datenabgleich (§§ 9a, 39a, 63b BKAG-E sowie § 98d StPO-E) seien in dieser Form verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt und nicht vollständig mit europäischem Recht vereinbar.
Widerstand aus Politik und Zivilgesellschaft: Auch Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, äußerte scharfe Kritik an Dobrindts Vorhaben: Der Entwurf verstoße gegen Verfassungs- und Europarecht. Bereits im April hatte ein Bündnis aus 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Amnesty International und Algorithm Watch – das Vorhaben kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein bezeichnete es als „digitale Überwachungsdystopie“. Das Bundesinnenministerium unter Dobrindt hält dagegen an seiner Formulierung von einer „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ fest.
Erste Lesung im Bundestag: Am 9. Juli 2026 – in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause – wurde Dobrindts Gesetzespaket erstmals im Bundestag beraten. Damit hat das Vorhaben die rein exekutive Phase verlassen und befindet sich nun im regulären parlamentarischen Verfahren.
Das BMI weist die Kritik zurück
Auf Anfrage von Security Network äußerte sich eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums zu den Vorwürfen gegen Dobrindts Gesetzentwurf. Zur Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten, der die geplanten Befugnisse zum biometrischen Datenabgleich als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt einstuft, erklärte sie: „Der Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit wurde rechtlich geprüft und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.“
Auch dem Vorwurf des Deutschen Anwaltvereins, das Vorhaben stelle eine „digitale Überwachungsdystopie“ dar, widersprach das Ministerium deutlich: Der Entwurf entspreche „den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben“.
Zur umstrittenen Möglichkeit, den biometrischen Internetabgleich an Firmen im Nicht-EU-Ausland auszulagern, verwies die Sprecherin auf enge rechtliche Grenzen. Bei der Ausgestaltung der Befugnis für den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten seien die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben berücksichtigt worden. Die Durchführung durch eine nichtöffentliche Stelle in einem Drittstaat sei demnach „nur unter engen, kumulativen Voraussetzungen zulässig“.
Als Begründung für die Notwendigkeit der neuen Befugnisse verwies das Ministerium auf die veränderte Bedrohungslage: „Die veränderte Bedrohungslage durch terroristische und kriminelle Strukturen erfordert den Einsatz technologischer Instrumente in der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung.“ Ziel sei es, den Polizeibehörden die notwendigen rechtlichen Mittel an die Hand zu geben, „um den Herausforderungen sachgerecht begegnen zu können“.
Dem Vorwurf einer angestrebten Massenüberwachung trat das BMI ebenfalls entgegen: Die Anwendung der neuen Befugnisse im Einzelfall sei „an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden“.
Der BfDI widerspricht
Karsten Füllhaase, Pressesprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI), äußerte sich ebenfalls ausführlich zu den verfassungsrechtlichen Bedenken der Behörde gegenüber Dobrindts Gesetzentwurf.
Zu den konkreten Kritikpunkten am Gesetzentwurf erklärt Füllhaase: „Die Befugnisse im aktuellen Gesetzentwurf würden sehr tiefgreifende Grundrechtseingriffe ermöglichen, gleichzeitig aber die Voraussetzungen für ihre Anwendung sehr niedrigschwellig ansetzen.“
Die Regelungen zu biometrischem Datenabgleich und Gesichtserkennung würden es Behörden ermöglichen, Datenbestände mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abzugleichen. „Dabei können nicht nur Daten von Tatverdächtigen betroffen sein, sondern auch von Zeugen, Opfern von Straftaten oder unbeteiligte Personen. Dieser weit gefasste Kreis der betroffenen Personen ist besonders kritisch zu sehen, ebenso die Möglichkeit, große Mengen personenbezogener Daten auszuwerten.“ Gleichzeitig enthielten die Gesetzentwürfe „unzureichende rechtliche Hürden für den Einsatz der Technik, und es fehlen Schutzmechanismen, besonders angesichts der erheblichen Gefahr von Fehlerkennungen“.
Auch die geplanten Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse bewertet die BfDI kritisch: „Es sollen umfangreiche Datenmengen aus verschiedenen polizeilichen Systemen zusammengeführt und mithilfe automatisierter Verfahren ausgewertet werden. Hierdurch könnten umfangreiche Personen- und Bewegungsprofile erstellt werden.“ Besonders problematisch sei auch hier, dass Daten von unbeteiligten Dritten in die Analyse mit einbezogen werden können. Zudem müssten für die technische Umsetzung zentrale Analyseplattformen eingerichtet werden, in denen große Mengen personenbezogener Daten auf unbestimmte Zeit gespeichert werden sollen – „dies widerspricht dem datenschutzrechtlichen Grundsatz, dass Daten nur für klar definierte Zwecke verarbeitet werden dürfen“.
Ob die im Juni geäußerten Bedenken bereits in den parlamentarischen Beratungen aufgegriffen wurden, lässt die Behörde offen: „Nach unserem Eindruck nicht, die Frage können aber nur die Fraktionen des Deutschen Bundestages beantworten.“
Bei den geforderten Nachbesserungen an Dobrindts Entwurf wird Füllhaase konkret: „Die BfDI setzt sich dafür ein, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Ziel ist eine gleichermaßen effektive und grundrechtssensible Gestaltung der Eingriffsbefugnisse.“ Als Maßstab verweist er auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil einen detaillierten Werkzeugkasten zur verfassungskonformen Ausgestaltung der automatisierten Datenanalyse dargelegt. Insbesondere legt das Bundesverfassungsgericht dort ein gestuftes Verfahren zur Ausgestaltung der gesetzlichen Befugnisse dar: Je schwerer der durch die Regelung mögliche Grundrechtseingriff, desto höher müssen auch die Schwellen zur Anwendung der Maßnahme sein.“
Werkzeuge wie der biometrische Datenabgleich sollten in seiner geplanten Form „nur bei besonders schweren Straftaten und unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden dürfen. Zumindest sollte er auf Fälle begrenzt sein, in denen nach der Person ohnehin mit öffentlichen Fahndungsbildern gefahndet wird, also beispielsweise bei gesuchten Terroristinnen und Terroristen.“
Zusammengefasst fordert die BfDI laut Füllhaase „höhere rechtliche Hürden für den Einsatz von biometrischem Datenabgleich und automatisierter Datenanalyse, eine klare Beschränkung auf besonders schwere Straftaten, wirksame Kontroll- und Transparenzmechanismen, den Schutz der Daten von Opfern, Zeugen und anderen Unbeteiligten, eine unabhängige Kontrolle der eingesetzten Systeme, sowie eine regelmäßige Evaluation der neuen Befugnisse“.
Besonders deutlich wird Füllhaase bei der geplanten Möglichkeit, den biometrischen Abgleich mit Netzdaten an Firmen im Nicht-EU-Ausland auszulagern: „Das wäre höchst problematisch. Wo die biometrischen Daten bei solchen Anbietern gespeichert werden, wie lange diese gespeichert sind und wie die Verarbeitung im Einzelnen abläuft, wäre für uns nicht ersichtlich. Das würde eine wirksame unabhängige Datenschutzkontrolle unmöglich machen.“
Auch zur geplanten Nutzung des Online-Datenabgleichs durch das BAMF zur Identitätsfeststellung papierloser Asylbewerber äußert sich die BfDI mit Vorbehalt: „Ein automatisierter Abgleich biometrischer Daten schafft Datenschutzrisiken, da es sich hierbei um besonders schützenswerte personenbezogene Daten handelt. Es wird daher entscheidend auf die Ausgestaltung in der Praxis ankommen, insbesondere auf die Fragen, wann ein solcher Abgleich als erforderlich gesehen wird und wer ihn durchführt.“
Bevor etwaige Dienstleister für die Durchführung ausgewählt werden, wäre zu bewerten, „wie sensibel die verarbeiteten Daten sind und welche Folgen es für die Asylbewerber hätte, falls die Daten unbeabsichtigt offenbart werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügt bereits über andere Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung, so dass hier auch künftig stets das mildeste Mittel zu wählen ist.“
Ob die BfDI im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erneut Stellung beziehen wird, ist offen: „Die Verfahrensherrschaft liegt beim Deutschen Bundestag. Ob die BfDI initiativ erneut Stellung nehmen wird, ist offen.“
Offene Fragen
Ob und in welcher Form Dobrindts Entwurf angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken noch angepasst wird, ist bislang unklar. Ebenso offen ist der genaue Zeitplan bis zu einem möglichen Inkrafttreten sowie die Frage, ob vor der weiteren Beratung noch eine Sachverständigenanhörung stattfindet.
Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!
Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code auf Ihrem Smartphone einscannen oder – sollten Sie hier bereits mit Ihrem Mobile lesen – diesem Link folgen:










