Drohnenabwehr: Vom Jammer bis zum Laser

Nach dem Drohnenfund in Leipzig/Halle ist auch NRW alarmiert – 351 Sichtungen gab es dort allein im vergangenen Jahr. Sieben C-UAS-Abwehrmethoden im Update zeigen: Technisch ist viel möglich, von Jamming über Fangnetz-Drohnen bis zu KI-gestützter Akustiksensorik. Die eigentliche Hürde bleibt aber juristisch: Wer darf im Ernstfall überhaupt handeln?

Drohnenabwehr umfasst verschiedene Technologien – von Radar und Jamming über Abfangdrohnen bis hin zu Laser- und kinetischen Systemen.
Drohnenabwehr umfasst verschiedene Technologien – von Radar und Jamming über Abfangdrohnen bis hin zu Laser- und kinetischen Systemen.
Foto: pexels/ Mukhtar Shuaib Mukhtar

Nach dem Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle ist auch Nordrhein-Westfalen alarmiert: Allein dort wurden im vergangenen Jahr 351 unbekannte Drohnen gesichtet. Der Einsatz unbemannter Systeme nimmt beständig zu – und mit ihm die Debatte, welche Abwehrmaßnahmen technisch möglich und rechtlich zulässig sind.

Ein wichtiger erster Schritt zur Bekämpfung ist die Aufklärung. Per Radar lassen sich Drohnen auch bei schlechten Sichtbedingungen entdecken – kleinere Exemplare können jedoch buchstäblich „unter dem Radar“ fliegen und werden mitunter als Vogel fehlinterpretiert und herausgefiltert. Über Funkaufklärung lässt sich die Kommunikation zwischen einer Drohne und ihrer Steuerung entdecken. Akustische Sensoren erkennen das charakteristische Surren von Drohnenmotoren, und Infrarot-Kameras helfen dabei einzugrenzen, um welche Art von Drohne es sich handelt – und ob sie zusätzliche Ladung wie Sprengstoff transportiert. Auch das DLR-Institut für Flugsystemtechnik setzt bei der Erkennung auf eine Kombination aus Radarsystemen, optischen Sensoren, Infrarotkameras und KI-gestützten Algorithmen, die Drohnen eindeutig von anderen Objekten unterscheiden können.

Wegen seiner zahlreichen Industrieanlagen, militärischen Einrichtungen und Rüstungsunternehmen gilt Nordrhein-Westfalen laut NRW-Innenministerium als besondere Schwerpunktregion für Drohnenüberflüge.

Auf diese Arten lassen sich feindliche Drohnen bekämpfen

Stören durch Jamming

Zu den bekanntesten Methoden zählen weiterhin Jammer bzw. Störsender. Kleinere und größere Geräte stören die Kommunikation oder Orientierung der Drohne, wodurch diese ihren Kurs verliert oder außer Kontrolle gerät. Wie eine Art Glocke legen sich die Störsignale um das zu schützende Objekt – Fahrzeuge, Infanterie-Einheiten, aber auch Gebäude und ganze Feldlager. Auch GPS-Signale lassen sich auf diese Weise stören; die Drohne kehrt dann meist automatisch zum Startpunkt zurück oder landet.

Manche Drohnen wie die US-amerikanische Switchblade sind so programmiert, dass sie beim Abriss der Kommunikation automatisch abstürzen, was sie besonders anfällig für Störsender macht. In der Ukraine hat diese Anfälligkeit dazu geführt, dass Drohnen dieses Typs so gut wie nicht mehr eingesetzt werden. Gezielter geht es mit den in der Ukraine entwickelten AD G-6 Anti-Drohnen-Gewehren von Kvertus, bei denen Störsignale als Impuls direkt auf das feindliche System „geschossen“ werden.

Grenzen der Methode: Moderne, autonom fliegende Militärdrohnen reagieren auf Jamming häufig nicht, da sie komplett ohne Funkkontakt navigieren können. Zivile Jamming- und Spoofing-Methoden funktionieren zudem eher bei kleinen, einfachen Drohnen – nicht bei militärischen Systemen, die das Militär selbst zwar auch einsetzt, allerdings mit weitaus stärkeren Groß-Störsendern.

Hacken bzw. Spoofing: Manipulation feindlicher Drohnen

Ebenfalls auf elektronischem Wege lassen sich Drohnen bekämpfen, indem man sie hackt. Beim GPS-Spoofing werden dem gegnerischen Piloten falsche Koordinaten mitgeteilt, sodass er sich im Zielgebiet wähnt, dort aber gar nicht ist – auch Steuersignale lassen sich auf diese Weise fälschen, um die Drohne kontrolliert zur Landung zu bringen. Über die Funkkommunikation ist es zudem möglich, sich direkt in die Drohne zu hacken, um diese zum Absturz zu bringen oder im eigenen Gebiet kontrolliert zu landen bzw. zu erbeuten. Solche elektronischen Angriffe lassen sich jedoch durch Frequenzwechsel oder Kommunikationsverzicht vereiteln.

Kinetische Drohnenabwehrwaffen

Bei der Bundeswehr werden mitunter auch Sturmgewehre eingesetzt, um Drohnen zu bekämpfen. Mit einem Zielassistenzsystem wird der kinetische Abschuss kleinerer Drohnen erleichtert. Als komplettes System dient der Oerlikon Skyranger von Rheinmetall, der neben eigener Aufklärung via Radar und Raketenwerfer auch über eine mobile Komponente mit KDG-Revolverkanone verfügt. Mit einer maximalen Schussrate von 1.000 Schuss pro Minute und einem Kaliber von 35 mm feuert Skyranger vergleichsweise günstig auf Ziele in bis zu 4.000 m Entfernung.

Theoretisch lassen sich Drohnen auch mit Schrotgewehren abschießen. In der Praxis ist der Einsatz jedoch problematisch, da dabei auch andere Ziele getroffen werden könnten – zudem ist ein Abschuss in Deutschland nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

Österreich als Vorreiter beim Skyranger: Wie ausgereift das System inzwischen ist, zeigt der Blick nach Österreich. Das Bundesheer hat insgesamt 36 Skyranger-Türme beschafft, die auf der Fahrzeugplattform Pandur Evolution aufgebaut werden. Ein erstes Vorserienmodell war bereits bei Rheinmetall in Zürich zu sehen, weitere Tests – unter anderem Beschusstests auf dem Rheinmetall-Übungsgelände Ochsenboden – stehen an. Die Auslieferung der ersten Fahrzeuge mit Skyranger-Turm ist für 2027 geplant. Parallel dazu lässt Österreich bei Rheinmetall in Zürich insgesamt 28 bestehende 35-mm-Fliegerabwehrkanonen modernisieren; die Auslieferung der ersten Systeme soll bereits im vierten Quartal 2026 beginnen. Bemerkenswert dabei: Die modernisierten Kanonen und der neue Skyranger 30 nutzen weitgehend dieselbe Führungssoftware. Das System erstellt ein vollständiges Luftlagebild, identifiziert Bedrohungen automatisch und schlägt den Bedienern sogar den jeweils geeignetsten Effektor vor – vom Jammer über Abfangdrohnen bis zur 35-mm-Kanone oder dem Skyranger selbst. Das vereinfacht nicht nur den Einsatz, sondern auch die Ausbildung der Soldaten erheblich. Österreich gilt damit als Launch Customer des Skyranger 30 in Europa, und die Auslieferung verläuft dort bislang planmäßig.

Die physische Variante: Fangnetze und Abfangdrohnen

Im Vergleich zu teuren Flugabwehrraketen sind Fangnetze deutlich günstiger, allerdings nur gegen kleinere UAS einsetzbar. Die Netze können entweder mit speziellen Abschussvorrichtungen vom Boden aus verschossen oder an andere Drohnen gehängt werden, die dann wie mit einem Fischernetz auf „Fangflug“ gehen.

Wie das konkret aussehen kann, zeigt das an der Universität der Bundeswehr Hamburg entwickelte System „Falke“: Ein Hexacopter verfolgt die feindliche Drohne autonom – sämtliche Berechnungen laufen dabei an Bord, ohne dass Daten irgendwohin kommuniziert werden – und schießt ein Fangnetz per Luftdruck ab. Der Vorteil: Nichts fällt zu Boden, sodass etwa an einem Flugplatz der Verkehr danach normal weiterlaufen könnte. Die Technik wurde inzwischen von Studierenden ausgegründet und wird kommerziell für Betreiber kritischer Infrastruktur oder Sportstätten angeboten.

Die Bundeswehr hat darüber hinaus nach eigenen Angaben bereits sogenannte Interceptordrohnen angeschafft, etwa den im „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr vorgestellten „Interceptor“ – eine rund 200 km/h schnelle Flügeldrohne, die feindliche Drohnen notfalls durch einen gezielten Crash in der Luft abfängt. Aktuell muss laut Bundeswehr noch das Personal für den Einsatz solcher Systeme ausgebildet werden. Ein System, das damit eher nicht über Städten oder Flugplätzen zum Einsatz kommen sollte.

Auch das DLR-Institut für Flugsystemtechnik in Braunschweig forscht an eigenen „Jägerdrohnen“, die eindringende Drohnen erkennen und verfolgen. Ist ein kontrollierter Absturz als für die Umgebung sicher bewertet, wird die Zieldrohne gerammt; ist das nicht der Fall, kommen fortschrittliche Greifsysteme zum Einsatz, die die Drohne einfangen und sicher abtransportieren, statt sie abstürzen zu lassen.

Drohnen bekämpfen durch Laserabwehrsysteme

Auch Laser können eingesetzt werden, um Drohnen zu bekämpfen. Solche Systeme wirken durch punktuelle Energie- bzw. Hitzezufuhr, wenn Wetter- und Sichtverhältnisse mitspielen. Laserwaffen benötigen keine Munition, sondern Energie für einen gebündelten Lichtstrahl, der ein Objekt bei ausreichender Stärke und Verweildauer erhitzen, schmelzen und zerstören kann. Allerdings lassen sich auch hier Gegenmaßnahmen treffen: An der Außenhülle angebrachte Spiegel lenken einen Großteil der Energie ab. Auf Schiffen wurden Lasersysteme bereits erfolgreich getestet; mit dem Jupiter von Rheinmetall, DEMCON und MBDA Deutschland befindet sich zudem ein radbewegliches System auf Basis des GTK Boxer in der Entwicklung.

Wie bei kinetischen Abschussmethoden gilt auch hier: Abschüsse – ob per Laser oder Schrotgewehr – sind im zivilen, dicht besiedelten Raum aus Sicherheitsgründen problematisch.

Akustische Erkennung mit KI

Ein Ansatz, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die akustische Sensorik in Kombination mit künstlicher Intelligenz. Das von der Bundeswehr getestete System „Sonic AI“ erkennt Drohnen laut Herstellerangaben bereits aus mehreren Kilometern Entfernung über zwei hochempfindliche Mikrofone; eine entsprechend trainierte KI berechnet daraus Kurs und Höhe der Drohne und liefert genaue Koordinaten für den Abschuss.

Rammen mit anderen Drohnen und „große Kaliber“

Als weitere Möglichkeit lassen sich Luftverteidigungssysteme wie IRIS-T oder Patriot anführen, die bei großen Drohnen erfolgreich eingesetzt werden – allerdings zu hohen Kosten. Günstiger und wetterunabhängig ist der Einsatz kinetischer Energie durch eine Drohnenabwehr-Drohne. Ein solches System hat unter anderem das US-Unternehmen Anduril mit der senkrechtstartenden Roadrunner auf den Markt gebracht, die mit Turbojet-Triebwerken hohe Unterschallgeschwindigkeiten erreicht und sich auf feindliche Drohnen stürzt; die Version Roadrunner-M trägt zusätzlich eine Sprengladung.

Beispiele wie die Ukraine und Israel zeigen, dass auch mit großen „Kanonen“ auf sprichwörtliche Spatzen geschossen wird, wenn es erforderlich ist. Wie der stellvertretende Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Lutz Kohlhaus, auf dem Air Defence Summit von cpm in Berlin betonte, würden die eigenen Kräfte notfalls „mit dem, was wir haben“ verteidigt – nur stehen Abwehrmaßnahmen in Form von Raketen in keinem finanziellen Verhältnis zum bekämpften Flugkörper einer billigen Drohne.

Wer darf überhaupt handeln?

Technische Optionen allein reichen nicht – entscheidend ist die Frage, wer im Ernstfall zuständig ist. Im zivilen Bereich tritt in der Regel die Polizei in Aktion. Sie darf Drohnen abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffen androhen oder Warnschüsse abgeben. Ein direkter Abschuss ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei akuter Gefahr für Leib und Leben. Für die Drohnenabwehr an Flughäfen ist die Bundespolizei zuständig, die seit Dezember 2025 eine spezialisierte, bundesweit einsetzbare Einheit betreibt.

Bei militärischen Bedrohungen oder im Rahmen der Amtshilfe für zivile Behörden ist die Bundeswehr zuständig. Seit einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Anfang 2026 hat sie etwas mehr Befugnisse: Sie darf die Polizei unterstützen und dabei im Wege der Amtshilfe als letztes Mittel auch Waffengewalt anwenden, wie die Bundesregierung erklärte. Auch die Hamburger Polizei hat inzwischen eine eigene Einheit, die Drohnen über der Stadt erkennen und im Zweifel mit gezielten Jammern zur Landung zwingen kann. Bei der Bundeswehr-Großübung „Red Storm Bravo“ in Hamburg stand entsprechend die Verzahnung der Sicherheitsbehörden im Fokus – wie es Landeskommandeur Kurt Leonards zusammenfasste: „Im Ernstfall müssen wir wissen, wen wir anrufen können.“

Ganz eindeutig ist die Rechtslage dabei nicht. Ein Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags von Oktober 2025 hält fest, dass die Frage, welche Einsatzregeln für Streitkräfteeinsätze „zur Verteidigung“ gelten, nicht einfach zu beantworten sei – ein eigenes „Bundeswehreinsatzgesetz“ existiert bislang nicht. Selbst wenn Drohnenüberflüge offensichtlich der Aufklärung oder Spionage dienen, dürfe ein Abschuss nur als „ultima ratio“ erfolgen, wenn andere Mittel nicht ausreichen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn gesicherte Hinweise vorliegen, dass eine mit Sprengladungen bestückte Kamikaze-Drohne selbstzerstörend auf ein bestimmtes Ziel wie ein Kernkraftwerk, ein Fußballstadion oder den Reichstag zusteuert und dabei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Todesopfer oder die Zerstörung kritischer Infrastruktur drohen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte laut ZDFheute, Drohnen auf verschiedene Arten abwehren zu wollen – sie vom Kurs abzubringen, abzufangen oder „vom Himmel zu holen“, also auch abzuschießen.

Schwierige Abwägung bleibt

Die verschiedenen Ansätze zur Drohnenabwehr zeigen, dass es keine ultimative Lösung im Bereich C-UAS gibt. Alle Systeme haben zudem einen entscheidenden Nachteil: Sie müssen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Und selbst dann bleibt die Abwägungsfrage nach dem kleineren Übel – Drohne fliegen lassen oder vom Himmel holen? Gerade über einer Großstadt können unüberlegte Aktionen mehr Schaden anrichten als die Drohne am Himmel selbst. Diese Entscheidung muss jedes Mal aufs Neue vor Ort getroffen werden.

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