Bundesrat plant Erweiterung des Luftsicherheitsgesetzes

Gestern plädierte der Bundesrat für eine Verschärfung der Sicherheitskontrollen durch die Luftfahrtunternehmen: Diese sollen künftig dazu verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg ins Flugzeug zu prüfen. So soll sichergestellt werden, dass die Identität der tatsächlichen Passagiere den gebuchten Plätzen entspricht und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

Der Bundesrat will das Luftsicherheitsgesetz ergänzen.
Der Bundesrat will das Luftsicherheitsgesetz ergänzen.
Bild: freepik.com

Wie der Bundesrat in der Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. Bedeutet im schlechtesten Fall: Erfolgt eine Buchung unter falscher Identität und findet kein Identitätsabgleich bei der Fluggastabfertigung statt, bleibt der Betrug unerkannt und der tatsächliche Fluggast unerkannt.

Dies sei eine „gewichtige Informationslücke“, die vor allem Chancen für Kriminelle und Terroristen schaffe, so die Begründung des Bundesrates. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In einer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, das der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative im Juli 2025 vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung weiter.

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