Dass gefälschte oder manipulierte Dokumente regelmäßig Gegenstand polizeilicher Ermittlungen sind, zeigt ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Rund 8.700 Fälle von Urkundenfälschung wurden 2025 in Niedersachsen registriert. Im Jahr zuvor waren es rund 9.000 Fälle. Die Fallzahlen bewegen sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau.
Hinter jedem dieser Fälle können ganz unterschiedliche Formen der Fälschung stehen: Dokumente können vollständig nachgeahmt, ursprünglich echte Dokumente nachträglich verändert oder einzelne Bestandteile manipuliert werden. Mit gefälschten Urkunden kann jeder konfrontiert werden – überall dort, wo Identitäten, Berechtigungen, Qualifikationen oder andere Tatsachen durch Dokumente nachgewiesen werden sollen.
Fälschung – Der Unterschied im Detail
„Eine Fälschung verrät sich nicht zwangsläufig durch einen offensichtlichen Fehler. Oft sind es minimale Abweichungen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Unsere Expertise besteht darin, diese Details zu erkennen, einzuordnen und immer im Zusammenhang mit dem gesamten Dokument zu bewerten“, betonte Chemiedirektorin Dr. Sarah Kohls, die den Fachbereich Urkunden/Handschriften im LKA Niedersachsen leitet.
Wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein verdächtiges Dokument festgestellt, wird dieses zunächst durch die Dokumentenprüfer: innen der örtlich zuständigen Polizeidienststelle geprüft. Sollte weiterer Prüfungsbedarf bestehen oder der Prüfende fachliche Unterstützung benötigen, wird das Dokument von speziell ausgebildeten Gutachter:innen und Expert*innen des LKA Niedersachsen untersucht. Dabei werden Material, Druck- und Herstellungsverfahren sowie Sicherheitsmerkmale betrachtet. Zudem kommen Vergrößerungs- und unterschiedliche Beleuchtungsverfahren zum Einsatz.
Wird darüber hinaus eine gutachterliche Bewertung benötigt, erstellt der Fachbereich des LKA urkundentechnische Gutachten. Diese Expertise ist insbesondere für die Justiz sowie in umfangreichen Ermittlungsverfahren gefragt. Die sichergestellten Dokumente werden eingehend untersucht, die Ergebnisse fachlich bewertet und in einem Gutachten festgehalten, das beispielsweise in einem Strafverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein kann.
Die Urkundenprüfung ist dabei weit mehr als die Suche nach einem schlecht ausgetauschten Foto oder einer falschen Schriftart. Sie verbindet kriminaltechnisches Fachwissen mit präziser Untersuchungsarbeit und unterstützt Ermittlungsbehörden dabei, die Echtheit beziehungsweise Manipulation eines Dokuments fachlich zu bewerten. Und manchmal entscheidet am Ende ein minimales Detail über eine ziemlich grundlegende Frage: Echt – oder eben nicht?
Echte Dokumente erkennen
Das LKA Niedersachsen gibt folgende Tipps, damit auch Bürger: innen erste Anzeichen für eine Dokumentenfälschung erkennen:
- Passt das Dokument insgesamt zusammen? Ungewöhnliche
Schriftarten, unterschiedliche Schriftgrößen, unsaubere
Übergänge, Rechtschreibfehler oder auffällige Abstände können
Hinweise auf Veränderungen sein.
- Sind die Angaben plausibel? Namen, Geburtsdaten, Ausstellungs-
und Gültigkeitsdaten sowie andere Angaben sollten zueinander
passen.
- Wirkt das Lichtbild nachträglich verändert? Auffällige Ränder,
Übergänge oder Unterschiede in der Darstellung können ein Grund
sein, genauer hinzusehen.
- Sind vorhandene Sicherheitsmerkmale erkennbar? Je nach Dokument
können beispielsweise Hologramme, Kippeffekte, feine
Linienstrukturen oder andere optische Merkmale vorhanden sein.
Beim elektronischen Bundespersonalausweis werden etwa Hologramme
und ein Farbwechsel beim Kippen eingesetzt.
- Nicht nur auf ein Merkmal verlassen. Einzelne
Sicherheitsmerkmale können nachgeahmt werden. Entscheidend ist
deshalb immer das Gesamtbild.
Grundsätzlich gilt: Eine Auffälligkeit allein ist noch kein Beweis für eine Fälschung. Sie kann aber ein erster Hinweis darauf sein, genauer hinzusehen und die Echtheit eines Dokuments im Zweifel überprüfen zu lassen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mit einem vorgelegten Dokument unmittelbar eine Forderung verbunden wird. Drängt eine Person beispielsweise auf einen sofortigen Vertragsabschluss oder gibt sich als Polizeibeamt*in aus und fordert Geld oder sensible Informationen, sollten man sich nicht unter Druck setzen lassen. Bestehen Zweifel an der Identität einer Person, umgehend die Polizei kontaktieren.
Die Urkundenfälschung
Als Urkunden gelten im strafrechtlichen Sinne verkörperte Erklärungen, die geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lassen. Der Begriff umfasst dabei nicht ausschließlich klassische Schriftstücke. Zu den Urkunden können beispielsweise Ausweise, Führerscheine, Zeugnisse, Bescheinigungen und Verträge, aber auch bestimmte Kennzeichen oder Plaketten zählen.
Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist in § 267 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Strafbar macht sich, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde nachträglich verfälscht oder eine unechte beziehungsweise verfälschte Urkunde gebraucht. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Inhalt eines Dokuments falsch ist, sondern ob über dessen Echtheit beziehungsweise den tatsächlichen Aussteller getäuscht wird. Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar.
Quelle: LKA Niedersachsen
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