Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für härtere Strafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte und Beschäftigte im Gemeinwohl auf den Weg gebracht. Berichten zufolge soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate steigen, in besonders schweren Fällen auf bis zu zehn Jahre. Der Richterbund begrüßt das Vorhaben, fordert aber mehr Staatsanwälte und Richter.

Härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte: Mindeststrafe soll auf sechs Monate steigen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Beschäftigte, die für das Gemeinwohl tätig sind, besser strafrechtlich schützen soll. Nach Angaben der Bundesregierung nehmen Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie auf Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen zu. Mit dem Entwurf will sie vor solchen Taten abschrecken.
Berichten zufolge sieht der Entwurf vor, dass Angriffe auf sogenannte Vollstreckungsbeamte wie Polizisten oder Gerichtsvollzieher sowie auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden, bisher sind es drei Monate. In besonders schweren Fällen soll der Strafrahmen künftig ein bis zehn Jahre betragen, bisher liegt er bei sechs Monaten bis fünf Jahren.
Zudem soll ein Gericht künftig eine höhere Strafe verhängen können, wenn eine Straftat eine Tätigkeit beeinträchtigt, die dem Gemeinwohl dient. Erhöht werden soll auch der Strafrahmen für die Behinderung von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten, Rettungs- und anderen Einsatzkräften.
Schutz auch für medizinisches Personal, Verkehrs- und Versorgungsunternehmen
Der besondere strafrechtliche Schutz soll auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden. Angriffe auf Ärzte und anderes medizinisches Personal sowie auf Beschäftigte von Verkehrsunternehmen wie Zugbegleiter sollen strafrechtlich wie Angriffe auf Vollstreckungsbeamte gewertet werden. Auch Beschäftigte von Unternehmen der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme sollen unter diese Regeln fallen. Die Bundesregierung nennt außerdem Pflegekräfte, Beschäftigte der Bahn und kommunaler Verkehrsbetriebe sowie Energieversorger als Zielgruppen.
Der Entwurf enthält laut Bundesregierung noch zwei Regelungen, die nicht unmittelbar den Schutz von Einsatzkräften betreffen. Die Vorschriften zur Nötigung von Verfassungsorganen sollen um die europäische und die kommunale Ebene erweitert werden. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung sollen Gerichte den Entzug des passiven Wahlrechts aussprechen können, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt wird.
Hubig: Angriffe gefährden die Funktionsfähigkeit des Staates
Justizministerin Hubig hatte schon Ende 2025 einen ersten Entwurf dieser Art vorgelegt. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema durch den Fall eines Bahnmitarbeiters, der im Februar nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle starb.
Laut Hubig gibt es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, wie sie im Deutschlandfunk sagte. Der Staat müsse die Menschen dort besonders schützen, wo es regelmäßig zu Angriffen komme. Letztlich gehe es auch um den Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates. Bei diesen Attacken gehe es nicht nur darum, Einzelpersonen anzugreifen, sondern „diejenigen, die dafür sorgen, dass der Staat läuft, dass es nach vorne geht“, so die Ministerin.
Richterbund: Strafjustiz muss Gesetze auch durchsetzen können
Der Deutsche Richterbund begrüßt die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind. „Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Für eine schlagkräftige Strafjustiz seien zusätzliche Staatsanwälte und Richter notwendig. Hier seien die Bundesländer gefordert.
Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!
Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code auf Ihrem Smartphone einscannen oder – sollten Sie hier bereits mit Ihrem Mobile lesen – diesem Link folgen:











