Hessens Innenminister Poseck wirbt im Bundesrat für das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit

Hessen unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Cybersicherheit. Innenminister Roman Poseck warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Staat und kritische Infrastrukturen. Neue Befugnisse sollen Sicherheitsbehörden eine wirksamere Abwehr ermöglichen.

Hessen
Hessens Innenminister Roman Poseck setzt sich für eine stärkere Cyberabwehr und den besseren Schutz kritischer Infrastrukturen ein.
Foto: Unsplash/ Philipp Katzenberger

Hessen unterstützt Stärkung der Cybersicherheit

Hessens Innenminister Roman Poseck hat heute in der 1067. Plenarsitzung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit gesprochen und sich nachdrücklich für das Vorhaben der Bundesregierung ausgesprochen.

Cyberangriffe als wachsende Bedrohung für Staat und Gesellschaft

Innenminister Roman Poseck betonte bei der Sitzung des Bundesrats: „Wir befinden uns mitten in einer sicherheitspolitischen Zeitenwende. Deutschland und Europa werden kontinuierlich mit Cyberangriffen auf private und öffentliche Infrastrukturen in einem Ausmaß konfrontiert, das wir uns vor wenigen Jahren nicht hätten vorstellen können. Die finanziellen Folgen sind enorm, die Konsequenzen von Abflüssen sensibler Daten verheerend. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung adressiert die drängendsten Probleme zur richtigen Zeit und stattet unsere Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Befugnissen aus.

Aktive Cyberabwehr soll Sicherheitsbehörden stärken

Die aktive Cyberabwehr ist für unsere Sicherheitsbehörden ein elementares Instrument und vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage nötiger denn je. Dabei wahrt der Entwurf die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Die Eingriffsbefugnisse sind abgestuft ausgestaltet und stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Neue Befugnisse und bessere Angriffserkennung

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Betreiber kritischer Anlagen ihre Systeme zur Angriffserkennung künftig an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anbinden müssen. Dadurch wird die Erkenntnislage des BSI deutlich verbessert. Darüber hinaus erhalten das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei neue Befugnisse, um Cyberangriffe wirksam abzuwehren. Dazu gehören die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, die Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie das Auslesen, Löschen und Verändern gefahrgegenständlicher Daten in informationstechnischen Systemen. Mit der Bündelung der Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr beim Bund wird zugleich ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur „Föderalen Modernisierungsagenda“ vom Dezember 2025 umgesetzt.

Hessen: Schutz kritischer Infrastruktur im digitalen Raum

Mit dem Rhein-Main-Gebiet verfügt Hessen über eines der wirtschaftlichen und technologischen Zentren Europas. Ausfälle in den Bereichen Energieversorgung, Telekommunikation, Gesundheitswesen oder öffentliche Verwaltung hätten erhebliche Auswirkungen auf die innere Sicherheit. Deshalb ist der Schutz kritischer Infrastrukturen auch im digitalen Raum für uns von herausragender Bedeutung. Auch wir als staatliche Handlungsträger müssen unserer Verantwortung nachkommen und bestehende Fähigkeitslücken schließen. Das erwarten die Bürger völlig zu Recht von uns.“

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

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