„KI gegen Kriminalität“ – Dobrindt stellt neue Ermittlungsbefugnisse vor

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt setzt die Zeitenwende nach innen fort: Mit neuen Gesetzentwürfen zu digitalen Ermittlungsbefugnissen sollen Polizei und Verfassungsschutz künftig auf KI und biometrischen Datenabgleich setzen dürfen.

Pressekonferenz Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu den Kabinettsbeschlüssen am Mittwoch, Apr.. 29, 2026 .
Pressekonferenz Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu den Kabinettsbeschlüssen am Mittwoch, Apr.. 29, 2026 .
Foto: BMI / Henning Schacht

Claude hat geantwortet: Am heutigen Mittwoch stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Berliner Innenministerium die in der vorherigen Kabinettssitzung verabschiedeten Gesetze…

Am heutigen Mittwoch stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Berliner Innenministerium die in der vorherigen Kabinettssitzung verabschiedeten Gesetzentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen vor. Diese wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium und dem Digitalministerium entwickelt.

Die neuen Befugnisse für Sicherheitsbehörden umfassen die Nutzung automatisierter Datenanalyse, den biometrischen Internetabgleich z. B. zur Suche mit Fotos im Netz, den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu Ermittlungszwecken sowie das Training und die selbstständige Optimierung von KI zur Weiterentwicklung von behördlicher Software.

Dobrindt brachte es auf den Punkt: „KI gegen Kriminalität – darum geht es hier im besonderen Maße.“ Ziel der Maßnahme ist die schnellere Analyse von bereits vorhandenen Daten, wobei keine Datenbanken von Unbeteiligten angelegt werden sollen.

Dobrindt: „Innere Zeitenwende“

Damit sollen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Cyberkriminalität besser unterstützt werden. Neben der äußeren Sicherheit betonte er auch die innere Sicherheit explizit als Teil der „Zeitenwende“. Den Hintergrund des Beschlusses begründete Dobrindt mit den stark gestiegenen Datenmengen sowie der Bedrohungslage durch Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Als explizites Beispiel nannte er den Anstieg von Datenmengen bei beschlagnahmten Mobiltelefonen, welcher sich von unter 7 Terabyte (2017) auf über 70 Terabyte (2025) verzehnfacht habe. Dobrindt wies mögliche Grundrechtsbedenken als unbegründet zurück.

Claude hat geantwortet: Am heutigen Mittwoch stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Berliner Innenministerium die in der vorherigen Kabinettssitzung verabschiedeten Gesetze…Am heutigen Mittwoch stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Berliner Innenministerium die in der vorherigen Kabinettssitzung verabschiedeten Gesetzentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen vor. Diese wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium und dem Digitalministerium entwickelt. Die neuen Befugnisse für Sicherheitsbehörden umfassen die Nutzung automatisierter Datenanalyse, den biometrischen Internetabgleich z.B. zur Suche mit Fotos im Netz, den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu Ermittlungszwecken sowie das Training und die selbstständige Optimierung von KI zur Aufdeckung von Cyberkriminalität. Dobrindt brachte es auf den Punkt: „KI gegen Kriminalität – darum geht es hier im besonderen Maße.“ Ziel der Maßnahme ist die schnellere Analyse von bereits vorhandenen Daten, wobei keine Datenbanken von Unbeteiligten angelegt werden sollen. Damit sollen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Cyberkriminalität besser unterstützt werden. Neben der äußeren Sicherheit betonte er auch die innere Sicherheit explizit als Teil der „Zeitenwende“. Den Hintergrund des Beschlusses begründete Dobrindt mit den stark gestiegenen Datenmengen sowie der Bedrohungslage durch Terrorismus und organisierte Kriminalität. Als explizites Beispiel nannte er den Anstieg von Datenmengen bei beschlagnahmten Mobiltelefonen, welcher sich von unter 7 Terabyte (2017) auf über 70 Terabyte (2025) verzehnfacht habe. Dobrindt wies mögliche Grundrechtsbedenken als unbegründet zurück.

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