Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Digitale Delikte nehmen zu

Die Zahl der Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche bleibt auf hohem Niveau. Das aktuelle Bundeslagebild zeigt einen deutlichen Anstieg internetbasierter Straftaten und warnt vor neuen Tatmöglichkeiten durch Künstliche Intelligenz. Ermittler fordern zudem eine dauerhafte EU-Regelung zur Erkennung und Meldung entsprechender Inhalte.

Bundeslagebild
Digitale Tatmethoden wie Cybergrooming, Sextortion und der Einsatz von KI stellen Sicherheitsbehörden beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor neue Herausforderungen.
Foto: Pexels/ John (Giannis) Tekeridis

Bundeslagebild zeigt steigende Fallzahlen

Die Zahl der Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2025 in mehreren Deliktsbereichen erneut gestiegen. Gleichzeitig nehmen Straftaten zu, die über das Internet begangen werden. Das geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ hervor, das Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA-Präsident Holger Münch und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellt haben.

Im Berichtsjahr 2025 registrierte die Polizei 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern (2024: 16.354) sowie 1.239 Fälle zum Nachteil von Jugendlichen (2024: 1.191). Insgesamt wurden 20.051 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs (2024: 19.344). In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern. Die Taten wurden laut Bundeslagebild überwiegend von alleinhandelnden männlichen Tatverdächtigen begangen.

Zunahme internetbasierter Straftaten

Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist insbesondere der Anteil sogenannter Hands-Off-Delikte gestiegen. Die Zahl der sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt erhöhte sich auf 4.861 Fälle und lag damit 16,5 Prozent über dem Vorjahreswert.

Das Bundeslagebild nennt als digitale Tatphänomene unter anderem Cybergrooming, Livestreaming und Sextortion. Zudem weist das BKA darauf hin, dass die Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz neue oder erleichterte Tatbegehungsmöglichkeiten schafft. Reale Inhalte könnten verändert oder neue Inhalte künstlich generiert werden.

BKA fordert dauerhafte europäische Regelung

BKA-Präsident Holger Münch erklärte, dass das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) dem Bundeskriminalamt im Jahr 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe.

Mit Blick auf die seit April 2026 geltende Rechtslage innerhalb der Europäischen Union sagte Münch, dass dadurch eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming entstanden sei. Er begrüßte die aktuellen Bestrebungen der Europäischen Union, diese Lücke zu schließen, und sprach sich für eine dauerhafte Regelung durch die geplante CSA-Verordnung aus.

Bezug zur Debatte im Europäischen Parlament

Die Aussagen des BKA knüpfen an die Diskussion um die europäische CSA-Interimsverordnung an. Das Europäische Parlament hatte sich zuletzt mit der Verlängerung der Regelung befasst, die Online-Diensten die freiwillige Erkennung und Meldung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern ermöglicht.

Digitale Sicherheit wird zur Aufgabe des Bevölkerungsschutzes

Das Bundeslagebild zeigt, dass sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zunehmend auch im digitalen Raum stattfindet. Cybergrooming, Livestreaming, Sextortion und KI-gestützte Manipulationen verändern die Tatbegehungsweisen und stellen Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen.

Für Sicherheitsbehörden gewinnen Cybercrime-Ermittlungen, digitale Forensik und die internationale Zusammenarbeit weiter an Bedeutung. Gleichzeitig unterstreicht die aktuelle Diskussion auf europäischer Ebene über die CSA-Verordnung die Bedeutung technischer Möglichkeiten zur Erkennung und Meldung entsprechender Straftaten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digital begangenem sexuellem Missbrauch wird damit zunehmend zu einer Aufgabe, die klassische Ermittlungsarbeit und digitale Sicherheit miteinander verbindet.

Bundeslagebild: Jugendpornografische Inhalte erreichen Höchststand

Während die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten 2025 auf 41.677 Fälle (-2,7 Prozent) zurückging, erreichten Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten mit 11.515 Fällen (+19,9 Prozent) einen neuen Höchststand.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts machen Minderjährige jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Häufig handele es sich um sogenannte „Selbstfilmende“, die kinder- oder jugendpornografische Inhalte unbedacht weiterleiteten. Das Bundeskriminalamt bezeichnet deshalb die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche sowie an Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal als einen zentralen Baustein der Prävention.

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