Gesamtverteidigung 2026 – In der letzten Leitungsrunde unseres Verlagshauses saß ich, noch recht aufgebracht von den Erkenntnissen und Eindrücken der letzten Tage, und war an der Reihe, meine Punkte vorzutragen. Schnell merkte mein Verleger, dass ich, entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten, nicht besonders wohlgemut war. Er schaute mich an und sagte: „Schreib!“ Das tue ich jetzt also und ich beschäftige mich mit der schon erwähnten Frage „Können wir Reform?“
Natürlich geht es um die großen Fragen im Zivil- und Katastrophenschutz, im Bevölkerungsschutz, im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz, um den zivilen Operationsplan und um die Fähigkeit zum gemeinsamen Agieren auch außerhalb von Ressortzuständigkeiten und unabhängig von Einzelinteressen (ich hätte hier jetzt auch Befindlichkeiten schreiben können). Es geht also um die Fragen der Gesamtverteidigung.
Die Bubble
Wie sehr wir alle in unserer Bubble sitzen, merke ich immer wieder an der Frage, warum das Thema Gesamtverteidigung eigentlich überhaupt nicht zündet. Warum sich eigentlich die Bevölkerung so wenig für das Thema interessiert. Da stelle ich dann immer wieder fest, dass sich besonders die hervortun, die ohnehin eine Affinität zu Sicherheitsfragen haben. Da kommt dann leider allzu häufig alter Wein in neuen Schläuchen. Plötzlich sind all die alten Experten wieder da, die Gesamtverteidigung schon in den 1970er und 1980er-Jahren gemacht haben und fühlen sich endlich wieder gebraucht. Nur von dort kommt nichts Neues.
Dann gibt es die Zuständigen. Die wollen das Thema unbedingt bei sich halten und stemmen sich gegen jede Idee, etwas neu und anders zu machen. Die großartigste Form davon ist die Metamorphose vom Bundessicherheitsrat zum Nationalen Sicherheitsrat. Selbst Fachleute stolpern hier über die Begriffe, über die Aufgaben und über die Kompetenzen. Es ist also ziemlich gut gelungen, eine Konstruktion aufzusetzen, die selbst Fachleute kaum durchdringen. Das wird dann in der Krise sicher gut funktionieren (Achtung Ironie!)
Und dann gibt es die „neuen Experten“. Menschen, die einfach merken, dass hier gerade ein Thema irgendwie am köcheln ist, dass damit vielleicht sogar in einer Nische ein Euro zu verdienen ist, die aber in den vielen Jahren vorher nicht bis überhaupt nicht durch fachliche Beiträge oder gar Mahnungen zum Handeln aufgefallen sind, geschweige denn heute irgendetwas strukturell Neues beitragen könnten. Aber dennoch auf erstaunlich vielen Podien zu finden sind.
Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz
Ja, ich nenne den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz hier gleich nach der Bubble, weil er so wunderbar deutlich macht, was man in dieser Frage so richtig gut falsch machen kann. Aber der Reihe nach: Auf der Münchener Sicherheitskonferenz hat die Bundesministerin Nina Warken sehr richtig festgestellt, dass es ein Gesundheitssicherstellungsgesetz braucht. In Beiträgen und Leitartikeln wurde das medial verarbeitet. So etwas wie ein Hoffnungsschimmer machte sich breit.
Natürlich war auch da schon die Frage im Raum „Wie wollen wir das eigentlich operationalisieren?“ „Wie setzen wir das bis auf die kommunale Ebene um?“ Die bestechende wie einfache Antwort: „Natürlich muss das auch dieses Mal der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) machen. Hat ja auch während der Corona-Lage (wenn auch mit Unterstützung der Bundeswehr) gut geklappt. Wenn man jetzt kleinlich wäre, würde man anführen, dass man danach eine ganze Menge Defizite (besonders personelle) gefunden hatte und den Pakt für den ÖGD aufgesetzt hat. Der wurde mit vier Milliarden Euro ausgestattet und läuft nun Ende 2026 aus.
Damit also auch die Finanzierung von Stellen, die mit den Mitteln des Paktes für den ÖGD in den Gesundheitsämtern geschaffen wurden. Nun werden die Kommunen gerade ohnehin von erheblichen finanziellen Lasten gedrückt, und so stellen sie gerade ihre Haushalte 2027/2028 auf und reduzieren natürlich auch kräftig wieder die Stellen im ÖGD. Wenn also zukünftig die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch den ÖGD laufen soll, dann trifft das auf gerade frisch zurückgestutzte Strukturen, die dann erneut aufzubauen sind. So geht gemeinsame und vorausschauende Politik (Achtung Ironie!)
Ressort – Können wir!
Wir sind in der Bundesrepublik Deutschland extrem gut in Ressortzuständigkeit. Und das nicht erst seit gestern. Schon die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) aus dem Jahre 2016 war ein Muster an Beweiskraft dafür. Die sicherheitspolitische Einschätzung, die sich seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 wesentlich verändert und verschärft hatte, lieh man sich kurzerhand aus dem unmittelbar davor veröffentlichten Weißbuch 2016. Die war immerhin ressortabgestimmt. Damit war es dann aber auch schon fast zu Ende mit der Gemeinsamkeit. Weil man aber ein gemeinsames Dokument wollte, hat man dann alle relevanten Fragen zu den einzelnen Ressorts aufgeschrieben (Man hat also einen Bundesfragenkatalog kreiert) und dem ganzen dann die Überschrift „Konzeption“ gegeben.
Heute wird so eine Diskussion weitergeführt, wenn es um die Schaffung eines „Chief Risk Managers“ geht. Gerne auch verbunden mit der Fragestellung „Brauchen wir einen zivilen General Breuer?“ Aber stellen Sie sich mal einen militärischen Führer ohne Truppe vor. Denken Sie sich beim Generalinspekteur der Bundeswehr mal die Befugnis zur Führung weg. Denken Sie sich die Befugnisse zum Durchgriff auf die Truppe weg. Und dann überlegen Sie kurz, ob ein General Breuer einen vergleichbaren Erfolg als ministerieller Referatsleiter haben könnte.
Quintessenz
Den meisten Leserinnen und Lesern wird sofort auffallen, dass das wohl nicht gut funktionieren würde. Und richtig! Das würde nicht funktionieren. Deshalb gehört zum Nationalen Sicherheitsrat auch der Nationale Sicherheitsberater mit allen Rechten und Durchgriffsmöglichkeiten! Sonst können wir uns das Ganze sparen. Und das bedeutet eben auch, die komplette Sicherheitsarchitektur zu verändern. Und dann hängt es auch nicht mehr an der Herzklappenstärke der ministeriellen Leitungsebene, ob die Gesamtverteidigung Thema ist, oder nicht. Dann stellt sich nur noch die Frage, ob der Staat seiner Schutzfunktion nachkommt, oder eben nicht.
Aktuell habe ich allerdings eher den Eindruck, dass wir zum Teil auf hohem intellektuellem Niveau diskutieren, zum anderen in Zuständigkeitsfragen verharren, in der Lage improvisieren und uns sonst darauf verlassen, dass es schon gut geht. Mehr als die Aussage: „Gesamtverteidigung ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe!“ haben wir da im Moment oft nicht zu bieten. Und ist Ihnen eigentlich schon einmal aufgefallen, dass diese Aussage ganz häufig von Soldatinnen und Soldaten kommt? (Grüße an Herrn Oberst i.G. Armin Schaus vom Operativen Führungskommando der Bundeswehr gehen raus!)
Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: „Können wir Reform?“ Die klare Antwort: Solange nichts passiert, können wir keine Reform im Bereich der Gesamtverteidigung! Zu viele Teile aus diesem Puzzle sind entweder entfernt worden, werden bewusst zurückgehalten, oder sind schlicht verschlissen.
Und wir hätten ja aus der Corona-Lage lernen können, das Improvisieren zwar klappen kann, aber nicht zwingend die beste Lösung hervorbringen muss. Insbesondere eine gewisse Staatsverdrossenheit und ein latentes Zweifeln an der Leistungsfähigkeit unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates hält sich seitdem. Das sollte eigentlich Warnung genug sein! Gesamtverteidigung hat eben auch immer mit Vertrauen in den Staat zu tun!
Sie sind anderer Auffassung? Schreiben Sie uns! Überzeugen Sie uns vom Gegenteil! Gute Argumente und Einsichten werden gerne gehört.
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