Die sicherheitspolitische Zeitenwende ist inzwischen weit über alle politischen und gesellschaftlichen Grenzen hinweg zu einem geflügelten Wort geworden. Nachdem ich hier gestern den ersten Teil meiner Überlegungen vorgestellt habe, wie durch ziviles Handeln mehr Sicherheit durch Resilienz mit Fokus auf das Jahr 2029 erreicht werden kann, lesen Sie heute den zweiten und abschließenden Teil meiner Überlegungen:
Sicherstellungsgesetze für u.a. Vorbereitung Gesundheitssystem
Eines der bisher am Wenigsten auf die Erfordernisse der veränderten sicherheitspolitischen Lage vorbereiteten Systeme ist das Gesundheitssystem. Noch immer lässt ein Gesundheitssicherstellungs– und Vorsorgegesetz (GSVG) auf sich warten. Da ein Gesundheitssystem im Krieg nicht nur die im Kriegsverlauf anwachsende Zahl von (schwerst-)verwundeten Soldatinnen und Soldaten versorgen muss, sondern auch weiterhin für die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auf der zivilen Seite sorgen muss, müssen alle Teilgesetze, wie etwa die Reform der Notfallversorgung, die Reform der präklinischen Versorgung, insbesondere des Rettungsdienstes, aber auch weiterführende Reformen der ambulanten Versorgung kriegstauglich sein und auf ein GSVG einzahlen.
Der Rettungsdienst
Im Falle des Rettungsdienstes muss zudem der Einstieg in einen grundlegenden Systemwandel geschafft werden, da mit dem heutigen stark fragmentierten, uneinheitlichen und zu spezialisierten deutschen Rettungswesen eine Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und Vorsorge für Krisen und bewaffnete Konflikte bis hin zum Krieg, etwa durch Schwerpunktbildungen, überregionalen Austausch von Personal, Neugliederungen bei veränderten Versorgungslagen oder durch lange strategische Linien der Patientenversorgung, nicht mehr gewährleistet werden kann.
Zivile Unterstützung der militärischen Infrastruktur und Operationsführung
Hier ist nun schleunigst die bisher versäumte ressortübergreifende zivile Entsprechung zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 (VPR 2023) zu implementieren, die die militärischen und zivilen Bedarfe, sowie Forderungen und gemeinsame Notwendigkeiten zusammenführt, plant und steuert. Der angedachte Nationale Sicherheitsrat ist hierfür das geeignete Instrument. Insbesondere im Bereich des sogenannten Grundstraßennetzes, bei den Logistik- und Versorgungskonzepten, bei der Aufrechterhaltung von Energie- und Stromversorgung, sowie beim Erhalt und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur muss zudem in konkrete und bezifferbare Planungen, gestraffte Genehmigungsverfahren und in die Durchführung von gezielten Ertüchtigungsmaßnahmen eingestiegen werden.
Zivil-militärische Zusammenarbeit 4.0
Die Weiterentwicklung und Steuerung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ 4.0) erfordert ein ZMZ-Stärkungsgesetz, mit dem ZMZ-Koordinatoren auf allen föderalen Ebenen eingerichtet und mit Rechten, Befugnissen und Kompetenzen ausgestattet werden. Hier ist der Grundsatz anzuwenden, dass Verantwortung unteilbar ist. Wirksame ZMZ 4.0 ist handlungsleitend für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Wirtschaft, um mögliche Aggressoren durch ein robustes zivil-militärisches Netz wirksam abzuschrecken, die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft zu verteidigen und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu bewahren.
Objektschutzkonzepte und deren Risikobewertung
Der Schutz von Objekten, die für die militärische und zivile Führung, Versorgung, Verlegung verbündeter und eigener Truppen und die Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen von zentraler Bedeutung sind ist eine der zentralen Aufgaben der neuen sicherheitspolitischen Situation. Schutz von Alliierten jenseits des Atlantiks dürfte kaum mehr zu erwarten sein. Daher ist auch die Schutzarchitektur, einschließlich von neuen Schutzbauten und dazu gestrafften Verfahren im Interesse einer Schutzfähigkeit in den nächsten zwei Jahren zu forcieren.
Verpflichtung der Wirtschaft, unmittelbare Verantwortung von Geschäftsführern und Vorstand
Die Wirtschaft, aber besonders die Leistungsträger in den kleinen und mittelständischen Unternehmen und Betrieben werden die Auswirkungen von Krisen, Katastrophen und Kriegen mit als Erste spüren. Die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit, die Versorgung mit Produkten oder Ersatzteilen ist eine der zentralen Voraussetzungen für eine lange Durchhaltefähigkeit der Truppe, aber auch der Bevölkerung, auch z.B. in einem Abnutzungskrieg. Dazu müssen im Rahmen einer vorausschauenden Politik die gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland und Europa geschaffen werden, dass im Sinne eines Sicherstellungsgesetzes zur Aufrechterhaltung der (zentralen) wirtschaftlichen Tätigkeit im Verteidigungsfalle auch Sicherstellungszuschläge gezahlt werden und Verfahren situativ, sowie lagebezogen angepasst und gestrafft werden können.
Logistische Vorhaltung und militärisches Schengen
Hier ist schleunigst darauf hinzuwirken, dass eine logistische Versorgung implementiert wird, die im Alltag bereits einen definierten Katalog von Produkten und Waren vorhält, diese immer wieder wälzt und mit diesem Puffer nicht unmittelbar in die Abhängigkeit zur Verfügbarkeit am Weltmarkt gerät, wenn eine Lage zur Notwendigkeit einer schnellen Verfügbarkeit führen.
In allen angesprochenen Handlungsfeldern besteht auch eine Handlungsnotwendigkeit. Lassen Sie uns darüber verständigen, Handlungsmöglichkeiten entwickeln und dann zügig politisch (mit-)gestalten.
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