Saarland bringt zweites Polizeirechtsänderungsgesetz auf den Weg
Das Saarland will sein Polizeirecht überarbeiten. Mit dem Entwurf des zweiten Polizeirechtsänderungsgesetzes (PRÄnG II) reagiert die Landesregierung nach eigenen Angaben auf neue Bedrohungslagen, technische Entwicklungen, Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis sowie aktuelle verfassungs- und europarechtliche Anforderungen. Ziel sei ein Rechtsrahmen, der die Polizei handlungsfähig halte und zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam schütze.
„Sicherheit braucht einen modernen Rechtsrahmen. Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie für neue Gefahren und neue Technik braucht – klar geregelt, verfassungsfest und mit starken Schutzmechanismen für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Innenminister Reinhold Jost.
Neue Befugnisse nur bei nachgewiesenem Bedarf
Kern des Gesetzentwurfs ist nach Darstellung des Ministeriums ein klares Prinzip: Neue Befugnisse werden dort geschaffen, wo Sicherheitslage und polizeiliche Praxis sie erfordern. Gleichzeitig setze das Saarland auf präzise gesetzliche Grenzen, hohe Eingriffsschwellen, Datenschutz und wirksame Kontrolle. „Wir entscheiden uns für beides: für eine handlungsfähige Polizei und für einen starken Rechtsstaat. Genau deshalb schreiben wir Befugnisse nicht möglichst weit, sondern so präzise wie nötig“, so Jost.
Der Gesetzentwurf schafft unter anderem eine ausdrücklich geregelte Grundlage für die automatisierte Datenanalyse. Dabei sollen enge Voraussetzungen gelten: konkrete Anlässe, klar definierte Datenbestände, manuell ausgelöste Suchvorgänge und strikte Datenschutzvorgaben. Eine autonome Bewertung von Sachverhalten durch Maschinen ist laut Gesetzentwurf ausgeschlossen.
Auch auf die zunehmende Bedeutung von Drohnen reagiert das Saarland mit gesetzlichen Regelungen. Die Polizei soll bei Gefahren durch unbemannte Systeme über eine eindeutige Rechtsgrundlage verfügen. Gleichzeitig werden bereits bewährte mobile Sensorträger – etwa für die Suche nach vermissten Personen, die Dokumentation von Unfall- und Tatorten oder besondere Einsatzlagen – rechtlich eingeordnet.
Weitere Regelungsbereiche
Zu den weiteren Schwerpunkten zählt die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch technische Überwachung, etwa durch sogenannte Handyblitzer. Kommunale Ordnungsdienste sollen zudem bessere Möglichkeiten zum Eigenschutz und zur Verkehrsüberwachung erhalten.
Bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen wird ein neuer Gebührentatbestand geschaffen, der greift, wenn wegen der Veranstaltung zusätzliche Polizeikräfte erforderlich werden. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf europäische Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden um.
Polizei darf technisch nicht hinter Kriminelle zurückfallen“ – Reinhold Jost
Jost betont: „Mit diesem Entwurf bringen wir das saarländische Polizeirecht auf die Höhe der Zeit. Wir schaffen Rechtssicherheit für diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit arbeiten – und klare rechtsstaatliche Leitplanken für diejenigen, deren Rechte berührt werden. Unser Anspruch ist klar: Die Polizei darf technisch nicht hinter Kriminelle zurückfallen – der Rechtsstaat aber auch nicht hinter der Technik.“
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