Koalition legt Änderungen und Anpassungen des Bundeskriminalamtgesetzes vor

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz“ (21/324) vorgelegt, der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160/19) umgesetzt werden, soweit die gesetzlichen Regelungen nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Der Entwurf betrifft zwei Befugnisse: die vorsorgende Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund sowie die Datenerhebung von Kontaktpersonen.

Koalition über das Bundeskriminalamtgesetz
Das Bundeskriminalamt, Standort Meckenheim
Foto: BKA

Beide Punkte waren zuvor in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden. Die Koalitionsfraktionen führen dazu aus, dass die Gründe der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift nicht den Kern der mit ihrer eingeräumten Befugnis beträfen, sondern lediglich einzelne Aspekte ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat laut Vorlage zur Umsetzung eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt.

Koalition argumentiert für die Datenspeicherung im polizeilichen Informationsverbund

Der polizeiliche Informationsverbund sei ein wichtiger Bestandteil des polizeilichen Informationsaustauschs in der deutschen Sicherheitsarchitektur, sagen die Koalitionspartner. Für die Aufgabenerfüllung der Polizeien des Bundes und der Länder sei es von wesentlicher Bedeutung, Daten von Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und weiteren Personen im Informationsverbund abrufen zu können – zu den Zwecken der Strafverfolgung, Straftatenverhütung und Gefahrenabwehr.

Entfiele die Befugnis zur Speicherung von Beschuldigtendaten, „bedeutete dies Erkenntnislücken für Polizeien des Bundes und der Länder“, schreiben die Koalitionsfraktionen weiter. Die vorsorgende Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund sei „für eine effektive Verhütung und Verfolgung von Straftaten für die Sicherheitsbehörden von Bedeutung“.

Zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben soll mit dem Gesetzentwurf ein neuer Paragraph 30a die besonderen Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund enthalten. Umfasst ist den Angaben zufolge insbesondere eine Negativprognose als Voraussetzung der vorsorgenden Speicherung von Beschuldigtendaten. Mit Änderungen in Paragraph 77 werde ein „ausdifferenziertes Regelungskonzept für die Speicherdauer“ geschaffen.

Datenerhebung als Sicherheit vor terroristischen Anschlägen

Den beiden Fraktionen zufolge geht dem Bundeskriminalamt ohne die Befugnis zum Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung gegenüber Kontaktpersonen ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen verloren. Solche Mittel der Datenerhebung seien unter anderem die längerfristige Observation, die Überwachung durch den Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen sowie der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. In begründeten Einzelfällen könne es erforderlich sein, dass auch Kontaktpersonen von terroristischen Störern Adressaten solcher Befugnisse sind; Ziel sei dabei immer die Verhinderung eines Terroranschlags.

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