Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) vorgelegt, der in der kommenden Woche am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit diesem Entwurf soll das bisherige Gesetz, das aus dem Jahr 1994 stammt und seitdem nur in einzelnen Teilen geändert wurde, umfassend überarbeitet werden.
Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen
Die Bundespolizei soll zur Kriminalitätsbekämpfung eine ganze Reihe neuer Befugnisse erhalten: Sie soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, „mobile Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte“ sowie technische Mittel gegen gefährdende Drohnen einsetzen dürfen.
Zu den neuen Befugnissen zählt auch die Überwachung der Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellentelekommunikationsüberwachung) und die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen.
Außerdem sollen mit dem neuen Gesetzentwurf die Regelungen zur Datenerhebung in verdeckten Maßnahmen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden, das sich auf entsprechende Befugnisse für das Bundeskriminalamt bezieht.
Wie die Bundesregierung in der aktuellen Begründung ausführt, sollen dazu umfangreiche Änderungen der Voraussetzungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Transparenz, zum individuellen Rechtsschutz, zur aufsichtlichen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und zu Löschungs- und Benachrichtigungspflichten eingeführt werden.
Außerdem ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf, dass die personenbezogenen Datenbestände der Bundespolizei auch an andere nationale und internationale Stellen übermittelt werden dürfen. Hierfür seien auch die Voraussetzungen, unter denen diese Übermittlungen stattfinden dürfen, geregelt worden.
Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie
Der Gesetzentwurf soll neben den diversen neuen Befugnissen Vorschriften zum Datenschutz enthalten, die eine entsprechende EU-Richtlinie von April 2016 umsetzen. Besonders ist hierbei, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis erhält, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.
„Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Protokollierung zum Zweck der Datenschutzkontrolle vor und verpflichtet die Bundespolizei, durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Datenschutzgrundsätze und die Anforderungen an die Datensicherheit bereits bei der Datenverarbeitung beachtet werden“, schreibt die Bundesregierung weiterhin.
Einstellungsprüfung für neue Bundespolizistinnen und -polizisiten
Darüber hinaus soll nach dem Willen der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Einstellungsüberprüfung für Personen geschaffen werden, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit soll der Kreis der zu überprüfenden Personen ausgeweitet werden, um die Bundespolizei vor Extremisten zu schützen, „die im Falle einer Beschäftigung als Innentäter versuchen könnten, die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei zu behindern, zu gefährden oder zu unterwandern“.
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