Erster Fachtag zur Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein

Die Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein geht voran. Ende 2024 wurde in Umsetzung des Koalitionsvertrages die Task Force Geldwäschebekämpfung gegründet, in der Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten. Daneben wurde im Finanzministerium eine koordinierende Stelle für den Bereich der Geldwäscheprävention geschaffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass die im Bereich der Geldwäschebekämpfung tätigen Behörden ihre Zusammenarbeit verstärken und sich regelmäßig austauschen. Zudem dient die Neustrukturierung dazu, komplexe Fälle der Geldwäsche, insbesondere auch in Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität, effizienter strafrechtlich zu verfolgen.

Geldwäschebekämpfung: Kerstin von der Decken, Sabine Sütterlin-Waack und Silke Schneider (v. l.) stellten das Konzept der Task Force auf einer Pressekonferenz vor.
Kerstin von der Decken, Sabine Sütterlin-Waack und Silke Schneider (v. l.) stellten das Konzept der Task Force auf einer Pressekonferenz Ende 2024 erstmals vor.
Foto: Finanzministerium Schleswig-Holstein

Zum Konzept der Task Force gehört auch ein jährlicher Fachtag zur Geldwäschebekämpfung, der heute erstmals in Kiel stattfand. Dabei kamen auf Einladung der Task Force unterschiedliche Akteure der Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein an einen Tisch, um Netzwerke zu stärken und aktuelle Entwicklungen in dem Bereich zu diskutieren.

Im Rahmen der Veranstaltung machte Finanzministerin Silke Schneider deutlich: „Nur durch Anstrengung aller Akteure und Ebenen in der Geldwäschebekämpfung kann eine wirkungsvolle und zielgerichtete Zusammenarbeit gelingen. Durch die Task Force und deren Geschäftsstelle sind hierfür durch die Landesregierung bereits zukunftsfähige Strukturen geschaffen worden. Damit wurde erreicht, dass in Schleswig-Holstein schon jetzt ein zentraler Ansprechpartner für Fragen der Geldwäschebekämpfung zur Verfügung steht und mit einer Stimme gesprochen werden kann. Schleswig-Holstein ist somit bereits auf einem guten Weg.“

Finanzministerin Schneider begrüßt außerdem, dass die neue EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung „Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“, kurz: AMLA, seit dem 1. Juli 2025 ihre Arbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer Ebene aufgenommen hat. Die neue Behörde verfolgt das Ziel, die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umzugestalten sowie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralstellen (Financial Intelligence Units, kurz: FIUs) zu stärken.

Schneider betont: „Damit haben sowohl das Land als auch die EU zuletzt Maßnahmen zur Optimierung der Geldwäschebekämpfung ergriffen. Jetzt wird es Zeit, dass auch der Bund den Ball wieder aufnimmt. Es braucht geeignete Entwicklungen, wie eine zentrale Behördenstruktur auf Bundesebene.“

Das geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) wurde in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland, die als Reaktion auf die Kritik der Financial Action Task Force (FATF) im Rahmen der vergangenen Deutschlandprüfung umgesetzt werden sollten, sind damit auf Bundesebene ins Stocken geraten.

Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein

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