Das Europäische Parlament stimmt erneut über eine Übergangsregelung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet ab. Hessens Innenminister Roman Poseck fordert eine schnelle Verlängerung der Rechtsgrundlage, damit Internetdienste Missbrauchsdarstellungen weiterhin melden können. Ohne eine Anschlusslösung drohen nach seiner Einschätzung erhebliche Schutz- und Ermittlungslücken.
Europäisches Parlament stimmt erneut über Übergangsregelung ab
Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, in einem Eilverfahren übermorgen erneut über die Verlängerung der sogenannten CSA-Interim-Verordnung (CSA-Interim-VO) abzustimmen. Die EU verhandelt bereits seit Jahren über Regelungen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet werden sollen oder es ihnen zumindest gestattet sein soll, die Kommunikation auf ihren Diensten automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt zu durchsuchen und diese Darstellungen zu melden.
Da sich das Europäische Parlament im März gegen eine Verlängerung befristeter Ausnahmen von der sogenannten ePrivacy-Richtlinie aussprach, besteht seit April für Internetdienstanbieter keine EU-rechtliche Grundlage mehr, entsprechende Darstellungen sexualisierter Gewalt aufzudecken und zu melden. Da auch die Verhandlungen über dauerhafte Regelungen bis heute nicht abgeschlossen sind, gibt es aktuell keine Anschlusslösung. Ohne die Prüfung und Meldung durch die Diensteanbieter fehlen den Strafverfolgungsbehörden aber in vielen Fällen die Ansätze für ihre Ermittlungen – und Täter können unentdeckt bleiben.
Poseck: „Unhaltbarer Zustand muss beendet werden“
Hierzu äußert sich Hessens Innenminister Roman Poseck wie folgt:
„Dass die Übergangs-Erlaubnis für die Diensteanbieter ohne Anschlusslösung im April auslief, ist ein unhaltbarer Zustand. Erfreulicherweise hat der Rat darauf gedrängt, dass nun das Europäische Parlament in einem selten genutzten Verfahren erneut über die Verlängerung der Übergangs-Erlaubnis abstimmt. Diese Chance muss genutzt werden. Wir können Kinder und Jugendliche nicht pädophilen Tätern schutzlos ausliefern, indem wir es Internetdienstanbietern nicht gestatten, Missbrauchsdarstellungen zu melden.
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist es gelungen, dass sich die Anbieter verantwortlich fühlen und abscheuliches Material freiwillig an die Strafverfolgungsbehörden melden. Diese Unterstützung, um Kriminelle dingfest zu machen, sollten wir nicht aufgeben. Gerade im Bereich der Kinderpornografie spielen neue Technologien wie Deepfakes eine immer größere Rolle. Deshalb müssen wir unsere Ermittlungsansätze und rechtlichen Instrumente konsequent an diese Entwicklungen anpassen.
Ohne die Möglichkeit zur legalen und proaktiven Prüfung entsprechender Inhalte besteht ein erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust, insbesondere bei noch andauernden Missbrauchstaten. Ein Rückgang der Meldungen birgt die Gefahr, dass schwerste Straftaten zulasten von Kindern und Jugendlichen unentdeckt sowie ungeahndet bleiben und die Verfügbarkeitsreduzierung von Missbrauchsabbildungen im Internet stark eingeschränkt wird.
Datenschutz ist wichtig. Spätestens wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Missbrauchstaten zu schützen, müssen aber Instrumente, die seit Jahren angewandt werden und die auch nichts mit einer Kontrolle digitaler Kommunikation zu tun haben, endlich wieder rechtssicher genutzt werden können. Den momentanen Zustand halte ich für inakzeptabel.
„Das Europäische Parlament steht hier in der Pflicht, seiner Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden und dem Kampf gegen Kindesmissbrauch ein deutliches Signal zu senden.“
Quelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
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