Die Bundespolizei führte am zurückliegenden Wochenende an insgesamt 41 Bahnhöfen den zweiten bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität durch. Etwa 1.900 Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (darunter knapp 800 Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei) kontrollierten in der Spitze zeitgleich vom Freitag, 14. November (18:00 Uhr), bis zum Sonntag, den 16. November 2025 (06:00 Uhr), mehr als 11.600 Personen.
Jede Stunde sind das bundesweit über 320 kontrollierte Personen – Tag und Nacht. Im Rahmen der Überprüfungen wurden mehr als 360 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon u.a.
- etwa 40 Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten,
- 140 Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) und
- mehr als 180 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen der Bundespolizei, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in Bahnhöfen untersagen. Darüber hinaus vollstreckten die Einsatzkräfte gegen 25 Personen offene Haftbefehle.
Die Beamtinnen und Beamten stellten im Rahmen des Einsatzes rund 300 gefährliche Gegenstände sicher und beschlagnahmten unter anderem Messer, Reizstoffsprühgeräte sowie verschiedene straf- oder ordnungsrechtlich relevante Gegenstände. Weiterhin erteilten die Einsatzkräfte mehr als 320 Platzverweise und führten über 250 sogenannte Gefährderansprachen durch.
In insgesamt 14 Fällen leisteten Tatverdächtige Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen und griffen in diesem Zusammenhang in sechs Fällen die Einsatzkräfte tätlich an.
Die Bundespolizei setzte mit dem zweiten Schwerpunkteinsatz erneut ein klares Zeichen gegen Gewalt und Störungen im Bahnbereich und dass sie 24/7 als Garant für Sicherheit, an 365 Tagen im Jahr steht. Mit diesen Maßnahmen wird einmal mehr die unbedingte Notwendigkeit solcher Einsätze unterstrichen.
Exemplarisch dafür, dass auch vermeintlich „ungefährliche Gegenstände“ als Tatwaffe dienen und bei missbräuchlicher Verwendung erhebliche Verletzungen verursachen können, steht unter anderem der folgende herausragende Sachverhalt aus Düsseldorf:
Am 16. November 2025 gegen 00:30 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Düsseldorf einen syrischen Staatsangehörigen fest, der erhebliche Verletzungen im Nackenbereich aufwies. Wie sich herausstellte, wurde der Geschädigte zuvor in einer S-Bahn unvermittelt mit einer Nagelschere in den Nackenbereich gestochen.
Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen nahmen Beamte der Bundespolizei einen 25-jährigen Tatverdächtigen mit ägyptischer Staatsangehörigkeit fest und beschlagnahmten die Tatwaffe. Der Geschädigte wurde von alarmierten Rettungskräften versorgt und in ein Krankenhaus eingeliefert.
Hinweis: Die statistischen Daten basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich im Rahmen der Qualitätssicherung noch ändern.
Quelle: Bundespolizei
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