Berlin. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass für schärfere Einschränkungen beim privaten Silvester-Feuerwerk. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am gestrigen Dienstag im Bundestag veröffentlicht wurde.
Die geltenden Regelungen für den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – den klassischen Silvesterartikeln – bleiben damit unverändert bestehen. Diese dürfen nur wenige Tage vor Jahresende an Erwachsene verkauft und ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeiträume ist der Erwerb und die Nutzung lediglich Inhabern spezieller sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, für die strenge Voraussetzungen gelten.
Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort die bestehenden Vorschriften als angemessenen Kompromiss. Die „überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts“ würden einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Wunsch vieler Bürger nach Feuerwerk und staatlichen Schutzinteressen schaffen. Dazu zählten Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz.
Zwar prüfe die Regierung kontinuierlich, ob die Regelungen möglicherweise an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden müssten. Weitergehende Einschränkungen müssten jedoch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen und auch praktisch kontrollier- und durchsetzbar sein. Zudem benötigten Änderungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz die Zustimmung des Bundesrates.
Das Bundesinnenministerium sieht nach eigener Einschätzung derzeit „weder in den Ländern noch im parlamentarischen Raum des Bundes eine klare Mehrheit für weitere Verbote“. Die Debatte um strengere Regelungen für Silvester-Feuerwerk dürfte damit vorerst ohne konkrete Gesetzesänderungen bleiben.
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