Bundespolizeigesetz: Zwischen Sicherheitsbedürfnis und Grundrechtsschutz

Die geplante Modernisierung des Bundespolizeigesetzes sorgt erneut für kontroverse Diskussionen. Bei einer Anhörung im Innenausschuss prallten am Montag grundsätzlich unterschiedliche Positionen aufeinander – zwischen jenen, die das Gesetz als längst überfällige Anpassung an aktuelle Sicherheitsherausforderungen begrüßen, und Kritikern, die massive Grundrechtseingriffe befürchten.

Die Reform des Bundespolizeigesetzes soll die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten der Bundespolizei an die Herausforderungen der heutigen Zeit anpassen. Drohnenabwehreinheit
Die Reform des Bundespolizeigesetzes soll die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten der Bundespolizei an die Herausforderungen der heutigen Zeit anpassen.
Foto: Bundespolizei

Polizeigewerkschaften fordern mehr Befugnisse

Die Polizeigewerkschaften zeigten sich weitgehend zufrieden mit dem Regierungsentwurf. Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei bezeichnete die Gesetzesnovelle als „lange überfällig“ und lobte neue Befugnisse wie Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung und erweiterte Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen. Sein Kollege Heiko Teggatz von der DPolG begrüßte ausdrücklich, dass umstrittene Kontrollinstrumente wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht aus dem Entwurf gestrichen wurden – Maßnahmen, die er als „Misstrauensvoten“ gegen die Polizei wertete.

Grundrechtsorganisationen schlagen Alarm

Genau diese Streichungen kritisieren Bürgerrechtsorganisationen scharf. Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnte, der Gesetzentwurf überschreite verfassungsrechtliche Grenzen. Besonders bemängelte er das hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko sowie die Ausweitung polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten ohne ausreichende Kontrolle. Dass selbst minimale Schutzmechanismen im Vergleich zu früheren Entwürfen entfallen seien, bezeichnet er als bedenkliche Entwicklung.

Auch der Deutsche Anwaltverein forderte mehr rechtsstaatliche Kontrollmechanismen. Lea Voigt vermisste ein explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflichten und den Bodycam-Einsatz zur Kontrolle polizeilichen Handelns – alles Instrumente, die noch im Ampel-Entwurf vorgesehen waren.

Polizeibeauftragter mahnt Ressourcen an

Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes, positionierte sich differenziert: Er hält die Modernisierung grundsätzlich für notwendig, betonte aber, dass erweiterte Befugnisse nur mit ausreichenden personellen und technischen Ressourcen sowie umfassendem Grundrechtsschutz einhergehen dürften.

Die Anhörung macht deutlich: Nach drei Jahrzehnten weitgehender Statik im Bundespolizeirecht steht zwar eine Reform an – doch der richtige Ausgleich zwischen effektiver Gefahrenabwehr und Grundrechtsschutz bleibt umstritten.

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