Jüngste sicherheitsrelevante Drohnen-Vorfälle haben erneut gezeigt, wie verletzlich kritische Infrastrukturen und Flughäfen gegenüber unbemannten Luftfahrtsystemen sind. Diese Ereignisse haben die politische Debatte um eine verstärkte staatliche Drohnenabwehr in Deutschland neu entfacht. Nun hat die Bundesregierung Änderungen am Luftsicherheitsgesetz beschlossen: Künftig soll die Bundeswehr auch Drohnenabwehr im Inland betreiben dürfen.
Aktuell gibt es hierzulande keine gesetzliche Regelung zur Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge, etwa Drohnen. Jetzt soll die Bundeswehr mehr Befugnisse erhalten, damit sie die Landespolizeien bei der Drohnenabwehr effizient unterstützen kann. Daneben will das Bundesministerium des Innern härtere Regeln gegen Aktivisten festlegen, die sich widerrechtlich Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen verschaffen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Bundespolizei begrüßt die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. „Die Bedrohungslage im Zusammenhang mit Drohnen ist akuter denn je. Jetzt ist es wichtig, dass diejenigen, die Drohnen abwehren können, es auch dürfen“, sagt der Bundesvorstizende der DPolG Bundespolizei, Heiko Teggatz.
Mit der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes ist es möglich, die Bundeswehr bei der Drohnenabwehr im Inland einzubinden, etwa, wenn ein besonders schwerer Unglücksfall droht und die polizeilichen Mittel allein nicht ausreichen. So wird eine enge Vernetzung von Polizei, Bundeswehr und zivilen Sicherheitsbehörden angestrebt, um bei drohenden Gefahrenlagen durch Drohnen gemeinsam und in Abstimmung miteinander, vorzugehen.
Zusammen mit den Ländern plant der Bund ein Drohnenabwehrzentrum, das noch in diesem Jahr in Betrieb gehen soll. Dies soll als operative und strategische Schaltstelle bei der Bundespolizei angesiedelt werden. So sollen Informationen über verdächtige Flugobjekte zusammenlaufen, Abwehrmaßnahmen koordiniert und technische Ressourcen gebündelt werden.
Innerhalb der Bundespolizei wird eine Drohnenabwehreinheit gegründet, um zu gewährleisten, dass die Bundespolizei nicht nur über die rechtlichen Befugnisse, sondern auch über das erforderliche Personal und die technische Ausstattung verfügt, um Drohnenabwehrmaßnahmen effektiv umsetzen zu können. Mit dem „Nachschlag“ auf Haushalt für die Bundespolizei wurden noch einmal rund 30 Millionen Euro mehr für den Bereich der Drohnen bereitgestellt.
Quelle: DPolG
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