ZMZ – Oberst Schaus: Verteidigung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) war lange Zeit vor allem Amtshilfe – die Bundeswehr half, wenn Flut oder Pandemie die Republik überforderten. Mit dem Operationsplan Deutschland hat sich die Logik umgekehrt. Oberst i. G. Armin Schaus erklärt im Interview mit dem Security Network, warum die reibungslose Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Am Rande der Pressekonferenz zur Interschutz 2026 sprach unser Autor Navid Linnemann mit dem Abteilungsleiter J9 (ZMZ) des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr über Drohnenabwehr, hybride Bedrohungen und was das mit der einstigen Feuerwehrmesse zu tun hat.

Oberst i.G. Armin Schaus, Operatives Führungskommando der Bundeswehr, Abteilungsleiter J 9 (Zivil-Militärische-Zusammenarbeit)
Oberst i.G. Armin Schaus, Operatives Führungskommando der Bundeswehr, Abteilungsleiter J 9 (Zivil-Militärische-Zusammenarbeit).
Foto: CPM / Navid Linnemann
Wenn man an Zivil-Militärische Zusammenarbeit denkt, geht es häufig um Amtshilfe: Die Bundeswehr hilft im Inland beispielsweise Hilfsorganisationen. Im Zuge der Zeitenwende und der Rückbesinnung auf Landesverteidigung hat sich das meiner Beobachtung nach verändert. Jetzt müssen Rotes Kreuz und andere der Bundeswehr helfen. Stimmt dieses Bild – oder anders gefragt: Wo steht ZMZ heute?

Tatsächlich lag der Schwerpunkt in den vergangenen Jahren in der Unterstützung von Behörden im Rahmen der Amtshilfe – also nicht von Privatleuten oder Hilfsorganisationen, sondern von Behörden. Amtshilfe ist – ich sage das jetzt als Nicht-Jurist – Nachbarschaftshilfe unter Behörden. Ob das die Pandemie war, wetterinduzierte Ereignisse wie die Flutkatastrophe, die Waldbrandsaison 2022 oder Großveranstaltungen: Die Bundeswehr unterstützt dabei mit Mitteln, die dafür geeignet sind.

Das Neue ist jetzt Folgendes: Im Rahmen des Operationsplans Deutschland benötigen wir eine sehr breite zivile Unterstützung. Der Schwerpunkt liegt darin, alliierte Kräfte von der westlichen an die östliche Grenze durch Deutschland zu führen – und für diesen Korridor trägt die Bundeswehr die Verantwortung. Im Rahmen der NATO-Verträge haben wir dafür auch entsprechende Zusagen gemacht.

Theoretisch könnte die Bundeswehr diese logistischen Leistungen selbst erbringen – allerdings brauchen wir unsere Kapazitäten in der Masse an der Ostflanke, weil wir dort im Rahmen des Bündnisses ebenfalls Kräfte abstellen.

Daraus folgt, dass diese Unterstützungsleistungen zivil ausgeschrieben wurden. Ein ziviles Unternehmen hat die Ausschreibung für zwei Jahre gewonnen und arbeitet nun Seite an Seite mit der Bundeswehr. Nichtsdestotrotz brauchen wir eine Notfallplanung – denn hybride Angriffe oder ähnliche Szenarien könnten dazu führen, dass diese Vorkehrungen nicht greifen. In diesem Fall müssten wir auf zivile Behörden und Hilfsorganisationen zurückgreifen.

Wir haben uns dabei bewusst gegen klassische Amtshilfe entschieden, denn planbare Amtshilfe schließt sich aus – Für Amtshilfe brauche ich einen konkreten Anlass. Stattdessen setzen wir auf Vorhalteverträge und Kooperationsvereinbarungen, um im Bedarfsfall schnell auf Unterstützungsleistungen zurückgreifen zu können.

Wie Sie richtig beobachtet haben, dreht sich die Leistungserbringung damit um. In der klassischen Amtshilfe erbringt die Bundeswehr Leistung für Externe. Nun profitieren wir selbst – wobei man sagen muss: Der eigentliche Nutznießer ist die gesamte Gesellschaft. Denn wenn wir die Voraussetzungen für glaubhafte Abschreckung an der Ostflanke schaffen, profitieren alle in Deutschland. Es ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Sie haben das Szenario bereits angedeutet. Deutschland befindet sich derzeit in einem hybriden Graubereich – nicht mehr klassischer Frieden, aber auch kein offener Krieg. Das schafft besondere Herausforderungen, etwa bei Zuständigkeiten. Nehmen wir das Thema Drohnenabwehr: Wer ist wo zuständig? Was wäre hier hilfreich?

Ich möchte zunächst eine begriffliche Klarstellung vornehmen: Wir kennen rechtlich die Zustände Frieden, Krise und Krieg – Zustände, die vom Bundestag und beim Verteidigungsfall auch vom Bundesrat festgestellt werden. Wenn man davon ausgeht, dass gezielt versucht wird, uns unterhalb eines Verteidigungsfalls zu halten, dann werden massive Truppenverlegungen im Rechtszustand des Friedens stattfinden.

Das hat konkrete Konsequenzen: Im Inneren ist für fast alles nicht der Bund zuständig, sondern die Länder mit ihren Landkreisen und Kommunen. Genau deshalb brauchen wir die angesprochenen Vorhalteverträge. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall greifen dann Leistungs- und Sicherstellungsgesetze, die uns erlauben, zivile Unterstützungsleistungen auch ohne Einzelverträge in Anspruch zu nehmen.

Zur Drohnenabwehr konkret: Die Bundeswehrist befugt, Drohnenflüge über Bundeswehrliegenschaften zu unterbinden– aber es ist stets eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller relevanten Faktoren, etwa möglicher Kollateralschäden. Es ist kein profanes Ja oder Nein, sondern eine sorgfältige rechtliche und taktische Abwägung.

Im zivilen Raum hingegen hat die Bundeswehr im Frieden keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse – das Grundgesetz sieht eine klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit vor. Polizeirechte haben wir nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa bei einer Terrorlage als Ultima Ratio.

Hier wird aktuell durch den Gesetzgeber nachgesteuert. Das Luftsicherheitsgesetz wird geändert – eine Kabinettsbefassung hat dazu bereits stattgefunden. Wenn das verabschiedet ist, könnte die Bundeswehr künftig auch im Rahmen der Amtshilfe bei der Drohnenabwehr unterstützen. Wie das im Detail ausformuliert wird, bleibt abzuwarten – aber die rechtliche Grundlage würde dann zumindest bestehen.

Im Juni findet in Hannover die Interschutz statt, begleitet von der CP-Konferenz. Welchen Stellenwert haben diese Veranstaltungen für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit?

Das ist unsere Plattform. Zivil-Militärische Zusammenarbeit ist das Scharnier zwischen ziviler und militärischer Verteidigung – und bei der Interschutz hat man ZMZ in diesem Jahr als eines der Kernthemen definiert. Man spricht dort von Bevölkerungsschutz im umfassenden Sinne: nicht nur Katastrophenschutz, sondern Katastrophenschutz und Zivilschutz zusammen. Da passen wir mit unserem Auftrag sehr gut hinein.

Abschließend: Wo steht ZMZ in drei bis fünf Jahren?

Hoffentlich in drei Jahren noch dort, wo wir heute stehen – als gefragter Ansprechpartner der zivilen Seite, der gehört wird und von dem gegenseitigen Austausch profitiert. Denn wir lernen von der zivilen Seite außerordentlich viel. Und ich hoffe, dass sich die Themen in drei bis fünf Jahren weiterentwickelt haben – so, wie wir es heute gemeinsam mit der zivilen Seite diskutieren.

Vielen herzlichen Dank, Herr Oberst.
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