Aktuell wird wieder viel über die Wehrpflicht gesprochen und diskutiert. Schon ab der nächsten Woche soll der Deutsche Bundestag über den „Neuen Wehrdienst“ beraten, wie ihn das Bundeskabinett vorgeschlagen hat. Bundesaußenminister Johann Wadephul ist sogar für eine „sofortige Wehrpflicht“. Aber brauchen wir wirklich eine neuerliche, aber altbekannte Wehrpflicht-Debatte? Oder brauchen wir nicht eine stärker zivile Debatte, etwa über eine Ausbildungspflicht als Gesellschaftsdienst?
Die Wehrpflicht-Debatte ist nämlich, wie schon die Diskussion um den Operationsplan Deutschland, eine verkürzte Diskussion. Sie stellt nämlich ausschließlich die militärischen Erfordernisse in den Vordergrund. Wir müssen aber der Frage nachgehen, was wir eigentlich für die zivile Verteidigung, für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, oder ganz allgemein für den Zivilschutz brauchen. Und da zeigt ein Blick auf vergangene Krisen und Konflikte, dass immer Menschen mit Qualifikation und Befähigungen gefehlt haben.
Es fehlt ausgebildetes Personal
Ich möchte daher eine Idee nochmals aufgreifen, die bereits vor einiger Zeit kurz im politischen Raum diskutiert wurde. So ist es etwa während der Corona-Lage in bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge zu Leistungs- und Bedarfsspitzen gekommen, während einige Branchen vorübergehend ihre Arbeit reduziert oder sogar eingestellt haben. Übergreifende und geordnete Personensteuerung zur Bedarfsdeckung scheiterten zum einen an den fehlenden Instrumenten, zum anderen an den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen.
Dienst für die Gesellschaft
Ein Lösungsansatz könnte daher eine verpflichtende Ausbildung im Rahmen eines Gesellschaftsdienstes sein, um so für die Bewältigung zukünftiger Krisen und Ereignisse in komplexen Lagen eine breitere und flexiblere Basis an qualifiziertem Personal zu sichern. Insbesondere in den Bereichen Wohlfahrt und Sozialarbeit, im Gesundheitswesen, aber auch im Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz könnten so Menschen qualifiziert werden, die dann in Krisenlagen zusätzlich zur Verfügung stehen. Natürlich ist auch der Dienst bei der Bundeswehr gesellschaftsrelevant und die Reservistinnen und Reservisten leisten einen großartigen Dienst für unser Land, aber da geht es eben nicht um die zivile Verteidigung.
Sicherheitsstrategie für Brandenburg
Die CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag hat in der letzten Legislaturperiode (Februar 2024) in einem Strategiepapier zum Bevölkerungsschutz (Risikovorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz – Eckpunkte für eine Brandenburger Sicherheitsstrategie) dazu folgende Idee skizziert, die es aus meiner Sicht durchaus wert ist, noch einmal weiterführend betrachtet zu werden.
Das gesamte Dokument können Sie hier herunterladen: https://cdu-fraktion-brandenburg.de/Positionspapiere_p_62.html
Ausbildungspflicht
„Die Ausbildungspflicht sollte unter folgenden Prämissen umgesetzt werden:
- Alle jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 35 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben, sollen dieser Verpflichtung zum Dienst an der Gesellschaft unterliegen und werden mit Erreichen der Volljährigkeit erstmalig informiert. Der Dienst für die Gesellschaft muss bis zum vollendeten 21. Lebensjahr angetreten werden. Eine Übergangszeit nach Einführung der Regelung wird berücksichtigt.
- Gesellschaftsrelevante Tätigkeitsfelder müssen zunächst identifiziert werden – aus unserer Sicht sind insbesondere die Bereiche Wohlfahrt und Sozialarbeit, das Gesundheitswesen, der Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz, aber auch der Dienst bei der Bundeswehr
- Es bedarf einer systematische (Online-) Erfassung der jeweiligen Jahrgänge um entsprechende Ausbildungskapazitäten zu schaffen
- Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und kann zeitlich variieren, sollte jedoch 360 Stunden nicht unterschreiten.
- Maßgeblich für die Ausbildungspflicht ist allein das Alter – nicht das Geschlecht, die Abstammung, die Herkunft oder der Glaube. Wer als junger Erwachsener oder junge Erwachsene dauerhaft in unserem Land lebt, unterliegt dem Dienst für die Gesellschaft.
Kompetenzerhalt
Nach dem einmaligen Erwerb von Kompetenzen durch die Ausbildung ist auch der folgende, regelmäßige Kompetenzerhalt wichtig, der mindestens bis zum 35. Lebensjahr verpflichtend sein soll und danach auf freiwilliger Basis fortgeführt werden kann.
- Fortbildungen sollten mindestens alle zwei Jahre regelmäßig durchgeführt werden
- Auch für andere Altersgruppen soll die Möglichkeit bestehen, auf dann freiwilliger Basis teilzunehmen. Dieses Engagement ist zu fördern und zu honorieren.
Die personelle Erfassung, die Steuerung von Ausbildungsmaßnahmen und die Überwachung des Ausbildungsvollzuges, sowie des Kompetenzerhalts sollen über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen, da diese über die technischen und datenbezogenen Grundlagen verfügt und den Bedarf der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Landes abdecken kann“
Was halten Sie davon?
Was halten Sie von dieser Ausbildungspflicht für den Zivilschutz und die zivile Verteidigung? Wäre das ein Lösungsweg? Oder ist das am Thema und den Erfordernissen vorbei? Oder sollte doch schlicht die Wehrpflicht wieder eingeführt werden? Und damit auch der Wehrersatzdienst?
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