Katastrophenschutz: Landtag Schleswig-Holstein berät über Anhebung der Altersgrenze

Die Folgen des Klimawandels sind längst spürbar: in Norddeutschland die Jahrhundertflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, nun ausbleibender Regen und Dürre. Diese extremen Wetterereignisse verdeutlichen, wie wichtig ein funktionierender Katastrophenschutz geworden ist. Im Landtag Schleswig-Holstein wird derzeit über die künftige Altersgrenze für ehrenamtliche Helfer debattiert.

Symbolbild Ostseesturmhochwasser 2023. Debatte Altersgrenze
Symbolbild Ostseesturmhochwasser 2023
Foto: wikicommons / Genet

In der Debatte wurde zunächst die unverzichtbare Arbeit der Hilfsorganisationen gewürdigt. Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, DLRG, Landesfeuerwehrband, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund und Johanniter-Unfall-Hilfe seien das „Rückgrat des Rettungs- und Katastrophenschutzsystems“, sagte Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke. Ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer könne die Gefahrenabwehr nicht sichergestellt werden.

Streitpunkt Altersgrenze

Der Kern der parlamentarischen Debatte betrifft die Altersgrenze für den Katastrophenschutzdienst. Derzeit endet die Mitwirkung in der Regel mit 65 Jahren, wobei die Träger abweichende Regelungen treffen können. Diese Flexibilität sei bewusst vorgesehen und notwendig, da sich die Anforderungen zwischen den Einheiten unterschieden und die körperliche Leistungsfähigkeit individuell verschieden sei.

Kritik am FDP-Vorschlag

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die Altersgrenze generell auf 67 Jahre anzuheben, gleichzeitig aber die bisherige Abweichungsmöglichkeit zu streichen. Dies würde bedeuten, dass die Helfenden mit Vollendung des 67. Lebensjahres in jedem Fall ausscheiden würden – unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit oder dem Erfahrungsschatz.

Kompromisslösung in Sicht

Begrüßt wurde hingegen der Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der die Abweichungsmöglichkeit erhalten will. Das Innenministerium sprach sich dafür aus, die Regelaltersgrenze zwar auf 67 Jahre anzuheben – in Übereinstimmung mit der brandschutzrechtlichen Regelung bei der Freiwilligen Feuerwehr – die Flexibilität für Ausnahmen aber unbedingt beizubehalten.

Pragmatischer Ansatz gefordert

„Was zählt, ist nicht allein das Alter auf dem Papier, sondern Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Erfahrung“, lautete das Plädoyer für einen differenzierten Umgang mit der Altersthematik. Viele Menschen seien auch über 65 Jahre hinaus körperlich fit und mit ihrer Erfahrung unverzichtbar für ihre Teams.

Die Debatte verdeutlicht den Spagat zwischen einheitlichen Regelungen und der Realität im Ehrenamt, wo individuelle Fähigkeiten oft wichtiger sind als das kalendarische Alter.

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