Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz aufheben

Vor einer Woche hat die Initiative für einen handlungsfähigen Staat ihren Abschlussbericht an den Bundespräsidenten übergeben. Die vier Autoren (Julia Jäckel, Thomas de Maizière, Peer Steinbrück, Andreas Voßkuhle) konstatieren, dass das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates schwindet und damit, so stellen sie weiter fest, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie. Um dieses Vertrauen zurückzugewinnen, sind aus ihrer Sicht tiefgreifende Reformen notwendig.

Initiative für einen handlungsfähigen Staat plant die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz
Symbolbild
Bild: KI-generiert

Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz nicht mehr zeitgemäß

Eine dieser Reformen betrifft auch die bisherige Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz. Während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind, ist es der Bund für den Zivilschutz und er unterstützt die Länder im Katastrophenschutz etwa durch ergänzende Ausstattung. Schon die verschiedenen Lagen der vergangenen Jahre, aber auch erwartbare Szenarien in der Zukunft lassen Zweifel daran erwachsen, dass die bisherige Trennung noch zeitgemäß ist.

Vielmehr kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Trennung ohnehin schon nur noch auf dem Papier so trennscharf ist, aber im tatsächlichen Einsatzgeschehen im Wesentlichen die Fähigkeiten einer Ressource im Fokus stehen.

Der nationale Katastrophenfall

Die Autoren stellen fest, dass es im Unterschied zu fast allen anderen Staaten keine allgemeinverbindliche Regelung für einen länderübergreifenden nationalen Katastrophenfall gibt und sehen hier die Zuständigkeit beim Bund. Sie fordern für diese Fälle eine verbindliche Führung und eine Verantwortlichkeit für die Nachbereitung. Bund und Länder sollen ein Konzept für eine wirksame Vorsorge und regelmäßige Übung erstellen.

Bewertung des Vorschlags

Der Vorschlag der vier Autoren, die Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz aufzuheben und einen nationalen Katastrophenfall neu einzuführen, erscheint nach meiner Bewertung zielführend. Warum? Die sicherheitspolitische Lage hat sich in den letzten Jahren derart verschärft, dass auch ein Krieg, der sich weiter auf dem europäischen Kontinent ausbreitet, nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Daher erscheint es zweckmäßig, bereits im Alltag eine Architektur einzuführen, die auf nationaler Ebene in der Lage ist, auch tatsächlich größere Lagen zu führen und zu bewältigen. Die Regelungen für einen nationalen Katastrophenfall sind dann in erster Linie der juristische Aufhänger.

Wenn es dann eine solche Architektur gibt, müssen dann aber auch entsprechende Kräfte eingesetzt werden können, die bundesweit zu disponieren wären. D.h. es wird wohl in der Gefahrenabwehr eine nationale Kräftekategorie zu bilden sein, die auf der Grundlage einer einheitlichen Ausbildung, eines einheitlichen Qualifikations- und Kompetenzniveaus und von regelmäßigen gemeinsamen Übungen auch (länder-)übergreifend eingesetzt werden können, so dass eine jederzeitige Schwerpunktbildung ohne weiteren Ausbildungs- und Abstimmungsbedarf möglich ist.  Dies steht dann den anderen Kräften gegenüber, die weiterhin den Ländern und Kommunen zugeordnet sind.

Nimmt man bestehende Strukturen einmal als gegeben an, so würde dies u.a. auch bedeuten, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Zentralstellenfunktion mit Weisungsberechtigung im Falle einer nationalen Krise gegenüber den Ländern und Kommunen zuzuweisen.

Daneben müsste die besondere Rolle der Hilfsorganisationen nach dem DRK-Gesetz vom 05.12.2008 (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) gegenüber dem Sanitätsdienst der Bundeswehr in diesem Zuge auskonturiert werden. Auch dies bindet Kräfte.

Und letztlich bedarf es einer klaren Regelung, wie, wann und in welchem Umfang die „nationalen Kräfte“ in einer Bewertung der Gesamtlage (ggf. durch den neu zu schaffenden Nationalen Sicherheitsrat) für den Einsatz im Rahmen der Länder und Kommunen freigegeben oder eben unter einen Führungsvorbehalt gestellt werden.

Die strategische Forderung nach Aufhebung der Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz, wie sie die Autoren hier aufstellen, hat auf jeden Fall eine Menge operativer Fragen zur Folge. Diese müssen zwingend geklärt werden, wenn die Forderung nicht versanden oder ein Papiertiger werden soll.

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