Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (21/1502) zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten – sogenannten Tasern – bei der Bundespolizei vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll mit einer Änderung des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen werden.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“, so der Entwurf. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei aufgrund der hohen Letalität stets das letzte Mittel.
Taser: Möglichkeit abgestuften Vorgehens
Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung. Das Security Network berichtete bereits über die Erfahrungen mit dem Taser bei der Landespolizei in Bonn (hier zu lesen).
Ob der Einsatz des Tasers bei der Bundespolizei auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden.
Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!
Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code auf Ihrem Smartphone einscannen oder – sollten Sie hier bereits mit Ihrem Mobile lesen – diesem Link folgen:
