Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute gemeinsam mit Mitarbeitenden und einem begleitenden Gutachter die Kliniken Schleswig-Holsteins und die Mitglieder des Landeskrankenhausausschusses zum Stand der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform sowie der Erstellung des neuen Krankenhausplanes informiert. Bei der Fachveranstaltung in den Räumen des FEK in Neumünster waren rund 70 Teilnehmende aus Schleswig-Holsteins Kliniken anwesend.
„Mein großer Dank gilt den Akteurinnen und Akteuren der Kliniken in Schleswig-Holstein für diesen wertvollen Austausch. Wir brauchen und wollen eine Reform, denn die aktuellen Herausforderungen sind offensichtlich. Daher arbeiten wir gemeinsam mit den Kliniken sehr engagiert an der Umsetzung. Die Schaffung von Versorgungsregionen ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt. Parallel dazu setze ich mich auf Bundesebene gemeinsam mit den anderen Ländern weiterhin für notwendige Verbesserungen an der Krankenhausreform ein. Sie muss praxistauglich werden, damit die Versorgung weiterhin gesichert werden kann. Ich erwarte von allen Beteiligten auf Bundesebene, dass sie zügig die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausreform vornehmen. Dazu haben sich beide Partner der Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag bekannt.“, betonte Ministerin von der Decken anlässlich der Veranstaltung.
In der Veranstaltung erläuterte das Gesundheitsministerium das Konzept der Versorgungsregionen, das bereits zuvor im Sozialausschuss vorgestellt worden war. „Patientinnen und Patienten orientieren sich an Angeboten, an Verkehrswegen und an der Erreichbarkeit“, so Ministerin von der Decken. „Auf Basis der in der Pandemiezeit bereits erfolgreich etablierten so genannten Corona-Cluster der Kliniken haben wir daher Versorgungsregionen entwickelt und dabei auch die Anforderungen der Krankenhausplanung integriert.“ Folgende Aspekte wurden für die Bestimmung von Versorgungsregionen u.a. berücksichtigt:
– Orientierung an „echten“ Patientenströmen – natürliche und/oder geografische Grenzen; Abweichung von etablierten Grenzen (z. B. Kreisgrenzen) möglich, wenn mit relevanten Vorteilen verknüpft – sinnvoll begrenzte Anzahl der Versorgungsregionen füreine regionale Planung – Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen – bestehenden Krankenhausstandorte – Verteilung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Kliniken
Insgesamt ergeben sich sechs Versorgungsregionen, die für die zukünftige Krankenhausplanung Schleswig-Holsteins genutzt werden sollen (siehe auch Grafik in der Anlage). Die Versorgungsregionen werden auch bei Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Die Leistungsgruppen sind die Basis des mit der Bundesreform geplanten neuen Finanzierungssystems.
Sie werden den Kliniken erlauben, eine bestimmte Leistung abzurechnen. Um die Zuteilung einer Leistungsgruppe zu erhalten, müssen die Kliniken z. B. entsprechende strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Krankenhausplans Schleswig-Holstein sollen die einzelnen medizinische Bereiche auf verschiedenen geografischen Ebenen geplant werden. Als kleinste Planungsebene soll die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte dienen: Grundsätzlich sollen wichtige wohnortnahe Leistungen auf dieser Ebene vorgehalten und entsprechend beplant werden. Daneben wird es eine Reihe spezialisierter Leistungsgruppen geben, die nur bei landesweiter oder sogar nur länderübergreifender Planung berücksichtigt werden können bzw. müssen.
Als Zwischenebene, insbesondere um zeitkritische Leistungsgruppen – und damit die entsprechenden Angebote – sachgerecht beplanen zu können, dient die Ebene der Versorgungsregionen. Ziel ist es, die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche und zugleich eine Konzentration komplexer und hochspezialisierter Leistungen zu ermöglichen.
Die Versorgungsregionen werden auch Grundlage für die anstehenden Regionalgespräche mit den jeweiligen Klinikträgern. Diese sollen ab diesem Frühjahr starten und der Abstimmungen in den Regionen dienen.
Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein
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