Stand der Umsetzung der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute gemeinsam mit Mitarbeitenden und einem begleitenden Gutachter die Kliniken Schleswig-Holsteins und die Mitglieder des Landeskrankenhausausschusses zum Stand der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform sowie der Erstellung des neuen Krankenhausplanes in­formiert. Bei der Fachveranstaltung in den Räumen des FEK in Neumünster waren rund 70 Teilnehmende aus Schleswig-Holsteins Kliniken anwesend.

Krankenhäuser in Berlin werden bei Großschadenslagen jetzt direkt über die Notfallplattform IVENA informiert. Krankenhausreform.
Symbolbild
Bild: freepik.com

„Mein großer Dank gilt den Akteurinnen und Akteuren der Kliniken in Schleswig-Holstein für diesen wertvollen Austausch. Wir brauchen und wollen eine Reform, denn die aktuellen Heraus­forderungen sind offensichtlich. Daher arbeiten wir gemeinsam mit den Kliniken sehr enga­giert an der Umsetzung. Die Schaffung von Versorgungsregionen ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt. Parallel dazu setze ich mich auf Bundesebene gemeinsam mit den ande­ren Ländern weiterhin für notwendige Verbesserungen an der Krankenhausre­form ein. Sie muss pra­xistauglich werden, damit die Versorgung weiterhin gesichert wer­den kann. Ich erwarte von allen Beteiligten auf Bundesebene, dass sie zügig die notwendi­gen Anpassungen an der Krankenhausreform vornehmen. Dazu haben sich beide Partner der Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag bekannt.“, betonte Ministerin von der Decken anlässlich der Veran­staltung.

In der Veranstaltung erläuterte das Gesundheitsministerium das Konzept der Versor­gungsregionen, das bereits zuvor im Sozialausschuss vorgestellt worden war. „Patientin­nen und Patien­ten orientieren sich an Angeboten, an Verkehrswegen und an der Erreich­barkeit“, so Ministerin von der De­cken. „Auf Basis der in der Pande­miezeit bereits er­folgreich etablierten so genann­ten Co­rona-Cluster der Kliniken haben wir daher Versor­gungsregionen entwickelt und dabei auch die Anfor­derungen der Krankenhausplanung in­tegriert.Folgende Aspekte wurden für die Bestimmung von Versorgungsregionen u.a. be­rücksichtigt:

– Orientierung an „echten“ Patientenströmen – natürliche und/oder geografische Grenzen; Abweichung von etablierten Grenzen (z. B. Kreisgrenzen) möglich, wenn mit relevanten Vorteilen verknüpft – sinnvoll begrenzte Anzahl der Versorgungsregionen füreine regionale Planung Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen – bestehenden Krankenhausstandorte – Verteilung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Kliniken

Insgesamt ergeben sich sechs Versorgungsre­gionen, die für die zukünftige Krankenhausplanung Schleswig-Holsteins genutzt werden sollen (siehe auch Grafik in der Anlage). Die Versorgungsregionen werden auch bei Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Die Leistungsgruppen sind die Basis des mit der Bundesreform geplan­ten neuen Finanzierungssystems.

Sie werden den Kliniken erlauben, eine bestimmte Leis­tung abzurechnen. Um die Zuteilung einer Leistungsgruppe zu erhalten, müssen die Klini­ken z. B. entsprechende strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Krankenhausplans Schleswig-Holstein sollen die einzelnen medizinische Bereiche auf verschiedenen geografischen Ebenen geplant werden. Als kleinste Planungsebene soll die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die­nen: Grundsätzlich sollen wichtige wohnortnahe Leistungen auf dieser Ebene vorgehalten und entspre­chend beplant werden. Daneben wird es eine Reihe speziali­sierter Leistungs­gruppen geben, die nur bei landesweiter oder sogar nur länderübergrei­fender Pla­nung berück­sichtigt werden können bzw. müssen.

Als Zwischenebene, insbesondere um zeit­kritische Leistungsgrup­pen – und damit die entsprechenden Angebote – sachgerecht be­planen zu können, dient die Ebene der Versorgungsregionen. Ziel ist es, die Grund- und Notfallver­sorgung in der Fläche und zugleich eine Konzentration komplexer und hochspeziali­sierter Leistun­gen zu ermöglichen.

Die Versorgungsregionen werden auch Grundlage für die anstehenden Regionalgesprä­che mit den jeweiligen Klinikträgern. Diese sollen ab diesem Frühjahr starten und der Ab­stimmungen in den Regionen dienen.

Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein 

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