Das Kabinett beschließt drei Eckpunkte, um die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu erhöhen: den Ausbau der Cyberabwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes, die Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit und die Schaffung der Grundlagen für den Cyber-Dome.
Die abstrakte Bedrohungslage ist hoch im Cyberbereich. Deutschland ist immer häufiger Ziel krimineller und nachrichtendienstlicher Cyberangriffe, die zu erheblichen Schäden führen.
Bundesminister Alexander Dobrindt: „Täglich sehen wir Cyberangriffe auf Unternehmen und Verwaltung. Wobei die Zahl professioneller Angriffe steigt. Hybride Bedrohungen nehmen bei der aktuellen geopolitischen Lage zu. Angesichts dieser angespannten Bedrohungslage müssen wir unsere Resilienz und Reaktionsfähigkeit ausbauen. Mit den heute beschlossenen Eckpunkten stellt die Bundesregierung die Weichen für eine weitere Stärkung der Cybersicherheit. Wir erhöhen die Sicherheit in Deutschland.“
Die neu beschlossenen Eckpunkte ergänzen bestehende Vorhaben wie das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.
Zur Stärkung der Cybersicherheit stellt Bundesinnenminister Dobrindt drei Maßnahmen vor:
Stärkung der Cyberabwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes
Bis zum Jahresende wird das BMI einen Entwurf vorlegen, um die Cyberabwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes zu stärken. Damit wird möglich, schwerwiegende Angriffe aktiv zu verhindern, abzumildern bzw. zu stoppen.
Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
Gemeinsame Übungen von Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium sollen die Vernetzung insbesondere im Bereich der Interoperabilität der Kommunikationssysteme verbessern. Eine entsprechende Übung wird bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 vorbereitet.
Das Realisierungskonzept für den Cyber-Dome
Das BMI wird ein Realisierungskonzept für eine (teil-)automatisierte Abwehr im Netz („Cyber-Dome“) zur Abwehr und Vermeidung von Schäden durch Cyberangriffe erarbeiten. Damit werden bestehende und geplante neue Ansätze zu Detektion, Analyse und Reaktion zusammengeführt und die noch zu schaffenden rechtlichen Grundlagen identifiziert.
Quelle: BMI
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