Die Feierlichkeiten rund um den Jahreswechsel werden auch wieder zahlreiche Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bereich der Münchner Bahnanlagen begleiten. Neben den üblichen, örtlichen Beamtinnen und Beamten werden auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten aus Deggendorf die Inspektion München verstärken und für die Sicherheit aller Reisenden und Bahnhofsnutzer sorgen.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz weist die Bundespolizei nochmals explizit auf das noch bis zum 4. Januar gültige Mitführverbot von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen hin. Es gilt für den Haupt-, Ost- und Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahnhaltepunkte Marienplatz, Karlsplatz (Stachus) wie den Hauptbahnhof.
Hier besonders, aber auch an allen anderen Bahnanlagen, gilt generell ein Mitführverbot von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik. Dabei ist auf allen Bahnanlagen das Zünden von Pyrotechnik verboten! Das Abschießen auf und Zünden in Personenmengen mit Gefährdung Umstehender erfüllt häufig den Tatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) und wurde zurückliegend von Staatsanwaltschaften wiederholt zur Anklage gebracht.
Die Bundespolizei ist auch auf gefahrenabwehrende Einsätze vorbereitet, wie z.B. das Schlichten von Streitigkeiten, Personen im Gleis oder Hilfeleistungen – nicht zuletzt aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums.
Eigens verweisen wir auch auf die Allgemeinverfügungen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet München. Alle Informationen zum umfassenden Verbot pyrotechnischer Gegenstände und des Abbrennens von Feuerwerk in der Innenstadt sind auf www.muenchen.de/veranstaltungen/feuerwerk-silvester-2025-2026-regeln-boeller-Verbot einzusehen.
Quelle: Bundespolizei
Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!
Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code auf Ihrem Smartphone einscannen oder – sollten Sie hier bereits mit Ihrem Mobile lesen – diesem Link folgen:











