Holger Kraft ist seit 2022 Vice President Security Operations am Flughafen München. Als Teil der Konzernsicherheit sorgen die Mitarbeitenden für Security Operations rund um die Uhr für einen reibungslosen und sicheren Ablauf am Flughafen. Sie stellen sicher, dass esetzliche Vorgaben nach § 8 LuftSiG sowie internationale Sicherheitsstandards (z. B. ICAO, EASA) konsequent umgesetzt werden – im Alltag sowie in Ausnahmesituationen. Eine solche Ausnahmesituation stellten die Drohnenüberflüge im Herbst 2025 dar.
Das Interview führte Jessica Fuchs.
Welche Zwischenfälle fallen in das Aufgabengebiet von der Konzernsicherheit am Flughafen München?
Wir sind sozusagen der Werkschutz, wenn man das mit anderen Unternehmen vergleichen möchte. Allerdings mit dem Unterschied, dass wir im Rahmen der Luftsicherheit klare gesetzliche und damit deutlich komplexere Anforderungen umzusetzen haben. Zu unseren Aufgaben zählen Sicherungsmaßnahmen, also die Zutrittskontrollen zum Sicherheitsbereich für Mitarbeitende, die bauliche Absicherung des Geländes und Schulungen des Personals. Diese Maßnahmen sind eng verknüpft mit den eingesetzten technischen Systemen.
In der praktischen Umsetzung umfasst operative Security auch unseren Streifendienst sowie unsere durchgängig besetzte Einsatzleitstelle. Wir verfügen über Sprengstoffspürhunde für Kontrollen von bestimmten Fahrzeugen oder auch Fracht, die nicht mit herkömmlichen Mitteln kontrolliert werden kann. Hinzu kommen das gesamte Zutrittsmanagement mit Ausweisstelle und Ausweiswesen sowie die Verwaltung der Schließanlagen für alle mechanischen und elektronischen Systeme. Schließlich gehört auch die Steuerung unserer Sicherheitsdienstleister zu unserem Verantwortungsbereich.
Das sind eine Menge Aufgaben für diese Abteilung. Daneben existieren mit den Aufgaben der Bundespolizei und der Landespolizei noch zahlreiche weitere Notwendigkeiten, um für die Sicherheit am Flughafen zu sorgen. Welche Aufgaben hat die Konzernsicherheit im Kontext der jüngsten Drohnenüberflüge am Münchener Flughafen übernommen?
Wir sind bei solchen Vorfällen wie zuvor beschrieben für die Eigensicherung verantwortlich und bilden in vielen Fällen die Brücke zu den Polizeibehörden, um einen sicheren Betrieb lückenlos zu gewährleisten. Einfach gesprochen verfolgen wir gemeinsam den Grundsatz: Safety first – Security always. Sobald es um hoheitliche Interventionsmaßnahmen geht, werden die Polizeibehörden involviert. Wenn wir mal den Drohnenvorfall betrachten, dann ist das so geregelt, dass eine abgestimmte Abarbeitung von Maßnahmen stattfindet. Dabei wird sowohl weit außerhalb als auch innerhalb des Flughafenzauns agiert. Unser Streifenpersonal ist aktiv involviert und erweitert die Beobachtungskapazitäten, um die Sicherheitsarbeit effektiv zu unterstützen. Auf allen Ebenen erfolgt die Zusammenarbeit hier in München auf einem sehr hohen und partnerschaftlichen Niveau.
Aktuell steht zur Debatte, dass die Bundespolizei mehr Befugnisse hinsichtlich der Abwehr von Drohnen an Flughäfen erhalten soll. Auch wenn Ihre Aufgaben in der operativen Sicherheit davon nicht direkt betroffen sind: Wie, schätzen Sie, wird sich die Arbeit in dem von Ihnen beschriebenen Dreieck aus Bundespolizei, Landespolizei und Konzernsicherheit dadurch verändern?
Wir haben hier am Standort eine hervorragende Zusammenarbeit mit Landes- und Bundespolizei, was auch an den handelnden Personen liegt. Es ist sehr wichtig klare Regelungen und Abstimmungen im Vorfeld zu haben, wer wann für was an welcher Stelle zuständig ist und wie wir gemeinsam zielgerichtet agieren. Diese bereits benannte Brückenfunktion der Konzernsicherheit wird hierbei besonders deutlich. Das bedeutet im Klartext, dass eine erweiterte, aber klar benannte Zuständigkeit begrüßenswert ist.
Wenn wir nochmal auf die Arbeit der Konzernsicherheit an den deutschen Flughäfen schauen: Wie haben sich denn die Themen, mit denen sich die Konzernsicherheit befassen muss, in den letzten Jahren verändert?
Wenn ich 20 Jahre zurückdenke, befinden wir uns in einer Zeit kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York. Als unmittelbare Konsequenz wurde in Deutschland das Luftsicherheitsgesetz geschaffen, in dem erstmalig sehr detailliert geregelt wurde, werim Bereich der Luftsicherheit für welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Kosten verantwortlich ist. Bis 2001 wurde die Möglichkeit von Selbstmordattentaten im Luftverkehr kaum in Betracht gezogen. Das hat sich dann dramatisch geändert und der islamistische Terrorismus rückte in den Fokus für den Luftverkehr.
Es besteht grundsätzlich eine latente Bedrohungslage für den Luftverkehr, weil Anschläge auf den Luftverkehr unter anderem eine hohe mediale Wirkung entfalten und ein hohes Maß an Schäden als auch an Verunsicherung hervorrufen können. Somit dient das Luftsicherheitsgesetz vor allem dem Schutz vor Terrorismus.
Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges sehen wir in Sachen Luftsicherheit aber auch ganz andere Bedrohungen auf uns zukommen: eine hybride Bedrohungslage, zunehmende Cyberangriffe und – in den vergangenen Monaten verstärkt – Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen. Diese Entwicklungen zeigen, dass sich die Bedrohungslage verändert hat und Sicherheitskonzepte fortlaufend weiterentwickelt werden müssen. Genau das tun wir sehr regelmäßig mit unseren Aufsichtsbehörden und mit den Polizeien: Wir bewerten die Sicherheitslage und bereiten uns auf mögliche Szenarien in der Zukunft vor.
Dazu finden auch regelmäßig große Übungen statt. In der Vergangenheit haben wir beispielsweise den Fall einer Flugzeugentführung geübt oder Abläufe bei Terrorlagengeprobt. Neben praktischen Übungen werden auch sogenannte „Table-Top-Übungen“ mit allen Beteiligten Organisationen durchgesprochen. Es ist schlussendlich mehr als entscheidend, dass alle Zahnräder perfekt ineinandergreifen.
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