Schutz der Bundestagswahl: Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Austausch mit Onlineplattformen

Um Maßnahmen zum Schutz der vorgezogenen Bundestagswahl zu besprechen, hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute im Bundesinnenministerium mit Vertreterinnen und Vertretern großer Social-Media-Plattformen und Digitalkonzerne, mit den zuständigen Bundesressorts und Sicherheitsbehörden sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen getroffen. An dem Gespräch nahm auch Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand teil, die als unabhängige Stelle für die Organisation und die Integrität der Bundestagswahl zuständig ist. Die beteiligten Digitalkonzerne und Plattformbetreiber waren Google (YouTube), Meta (Facebook und Instagram), Microsoft, Tiktok und X.

Betreiber müssen Maßnahmen zum Schutz der Bundestagswahl vor Desinformation verstärken und strafbare Inhalte wie Morddrohungen schneller und konsequenter löschen
Betreiber müssen Maßnahmen zum Schutz der Bundestagswahl vor Desinformation verstärken und strafbare Inhalte wie Morddrohungen schneller und konsequenter löschen
Bild: Leonardo.ai

Im Mittelpunkt standen Maßnahmen gegen gezielte Desinformationskampagnen, die zum Beispiel auf den Wahlprozess oder Kandidierende abzielen, und gegen Hasskriminalität wie etwa Morddrohungen sowie die Kennzeichnung politischer Werbung und durch KI erstellter oder manipulierter Inhalte wie Deep Fakes.

 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Unsere Sicherheitsbehörden sind in allen Bereichen wachsam, um Versuche ausländischer Einflussnahme und gezielter Desinformation vor der Bundestagswahl aufzudecken und zu stoppen. Lügen und Propaganda sind Instrumente, die vor allem Russland nutzt, um unsere Demokratie anzugreifen. Außerdem gilt es, Kandidierende vor Straftaten im Netz bis hin zu Morddrohungen zu schützen. Wir wissen, dass solche Drohungen zu realer Gewalt führen können. Wenn Menschen bedroht werden, sind demokratische Debatten nicht mehr möglich.“

 

Die großen Internetplattformen tragen Verantwortung für das, was auf ihren Plattformen geschieht. Die Betreiber müssen sich an Recht und Gesetz halten, das in Europa demokratisch beschlossen wurde. Angesichts der aktuellen Diskussionen war es mir wichtig, genau hieran zu erinnern. Die Prüfung von strafbaren Inhalten muss verstärkt und darf nicht eingeschränkt werden. Straftaten wie Morddrohungen müssen schneller und konsequenter an Ermittlungsbehörden gemeldet und von den Plattformen gelöscht werden. Politische Werbung muss klar erkennbar sein. Mit KI manipulierte Videos müssen kenntlich gemacht werden. Und wir brauchen mehr Transparenz über die Algorithmen, damit diese nicht gefährliche Radikalisierungsprozesse insbesondere bei Jugendlichen befeuern.“

 

Gesetzliche Regelungen

Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, die mindestens 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU haben, strafbare Inhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden sowie gegen die künstliche verstärkte Verbreitung oder sonstige technische Manipulation von Inhalten (z.B. durch Bots oder Fake-Accounts) vorzugehen. Die Aufsicht zur Einhaltung dieser Vorgaben liegt bei diesen sehr großen Plattformen bei der EU-Kommission.

Die Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte (TCO-Verordnung) enthält u.a. die Verpflichtung, bestimmte terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach behördlicher Aufforderung zu löschen. Derartige Entfernungsanordnungen erfolgen in Deutschland durch das BKA.

Die Verpflichtung zur Transparenz bei politischer Werbung wird durch die Verordnung (EU) 2024/900 geregelt, die erst zum 10. Oktober 2025 vollständig in Kraft treten wird.

Mögliche Gefährdungen der Bundestagswahl und Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme durch Desinformation sehr ernst und tritt ihr entschlossen entgegen. Der Schutz der Bundestagswahl vor hybriden Bedrohungen fremder Staaten ist von besonderer Bedeutung, um sichere und freie Wahlen als ein Kernelement unserer Demokratie zu gewährleisten. Beobachtungen im internationalen Umfeld zeigen, dass von einem grundsätzlichen Interesse zur möglichen illegitimen Beeinflussung von Wahlen durch fremde Staaten auszugehen ist, wobei derzeit Russland der auffälligste Akteur ist.

Fremde Staaten, insbesondere Russland, verfügen über eine Vielzahl von Instrumenten und den Willen, Wahlen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dabei ist mit einer weiteren Intensivierung von Cyberattacken, „Hack and Leak“- und „Hack and Publish“-Operationen und Einflussoperationen zu rechnen. Diese zielen darauf ab, die Bevölkerung zu verunsichern, die Wahlen zu beeinflussen oder bestimmte Kandidierende oder politische Akteure gezielt zu diskreditieren. Mit künstlicher Intelligenz erstellte oder manipulierte Inhalte spielen in diesem Kontext eine große Rolle. So können echt wirkende Deepfake-Videos oder Audioserstellt werden, um Wählerinnen und Wähler zu täuschen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat eine Task Force eingerichtet sowie umfassende Hinweise zur Gefährdung der Bundestagswahl veröffentlicht. Das BfV analysiert darin die Gefahren u.a. durch Spionage, nachrichtendienstliche Cyberangriffe, Sabotage, Desinformation, Diskreditierung sowie durch illegitime Einflussnahme. Diese Hinweise finden Sie hier: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/spionage-und-proliferationsabwehr/gefaehrdung-der-bundestagswahl-2025-durch-unzulaessige-auslaendische-einflussnahme.html

Im Juni 2024 hat zudem die im Bundesinnenministerium angesiedelte Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) ihre Arbeit aufgenommen. Die ZEAM nimmt die Vorgehensweise, die Verbreitungswege, sowie die Mechanismen ausländischer Einflussnahme durch Informationsmanipulation in sozialen Netzwerken und im Internet in den Blick, um diese möglichst früh erkennen zu können.

Die Bundeswahlleiterin organisiert und überwacht die Wahlen und Wahlvorbereitungen in Deutschland auf Bundesebene. Sie ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Damit ist sie auch für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn diese ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation finden Sie unter:

https://www.bmi.bund.de/desinfo-bt-wahl

Quelle: BMI

Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige

Verwendete Schlagwörter

BMIBundCyberFake-NewsIT
Index