Schleswig-Holstein: Taskforce Zivile Verteidigung

Kiel. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat heute in ihrer Kabinettssitzung die Einsetzung der Taskforce Zivile Verteidigung im Beisein von Vertretern der Bundeswehr beschlossen. Der Taskforce gehören neben der Landesregierung die Bundeswehr, die Landespolizei, die Kommunalen Landesverbände, das Technische Hilfswerk, der Landesfeuerwehrverband, die Hilfsorganisationen und die Industrie- und Handelskammer an.

 

Ministerpräsident Daniel Günther über die Taskforce Zivile Verteidigung: „Mit diesem breiten Bündnis stärken wir unsere Verteidigungsfähigkeit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger“
Ministerpräsident Daniel Günther über die Taskforce Zivile Verteidigung: „Mit diesem breiten Bündnis stärken wir unsere Verteidigungsfähigkeit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger“
Foto: Staatskanzlei Schleswig-Holstein

„Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine hat die geopolitische Sicherheitslage grundlegend verändert und die Frage der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wieder in den Mittelpunkt gerückt. Darüber hinaus sind wir seit etwa zwei Monaten mit einem unberechenbaren und gefährlichen Kurs der US-Regierung konfrontiert. Wir müssen in Deutschland und Europa Verantwortung für unsere Sicherheit übernehmen und uns zu einer Verteidigungsgemeinschaft weiterentwickeln“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. „Auch auf die konkrete Gefahr hybrider Bedrohungen, von Cyberattacken und Sabotage müssen wir reagieren. Sie bedeuten ebenfalls eine fundamentale Veränderung der äußeren und inneren Sicherheit Europas. Das hat Auswirkungen auf die Bundeswehr, verlangt aber auch umfassende Vorkehrungen im zivilen Bereich. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass wir die zivile Verteidigung spürbar stärken. Dazu wird dieses breite Bündnis beitragen“, so der Ministerpräsident.

Günther begrüßte zudem, dass Reservistinnen und Reservisten in Schleswig-Holstein die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Übungen deutlich erleichtert wird. „Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium heute zugestimmt. Künftig können Interessierte bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr für Bundeswehr-Ausbildungsveranstaltungen freigestellt werden, auch ohne gesonderte Zustimmung der Arbeitgeber, so, wie es beim Bildungsurlaub bereits gehandhabt wird.“

Die Taskforce Zivile Verteidigung wird die Bundeswehr bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland in Schleswig-Holstein unterstützen. Die Bundeswehr ist dabei auf die Mitwirkung der zivilen Kräfte der Länder angewiesen. Die vier Hauptaufgaben der zivilen Verteidigung sind die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktio­nen, der Zivilschutz, die Versorgung der Bevölkerung und die Unterstützung der Streitkräfte. Sichergestellt werden muss die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktio­nen in Schleswig-Holstein im Verteidigungsfall. Das gilt auch für die Polizei, die Rettungsdienste, die medizinische Versorgung, die Mitwir­kung der Medien sowie die öffentli­che Si­cherheit und Ordnung. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein wird der bauliche Bevölkerungsschutz vorangetrieben. Die Versorgung der Bevölkerung sowie der Bundes­wehr und verbündeter Streitkräfte mit Gütern und Leis­tungen umfasst unter anderem die Sicherstellung der Lebensmittel- und Wasserversorgung und des Verkehrs.

Diese vier Hauptaufgaben werden eng abgestimmt mit dem Bund umgesetzt werden. Wichtig ist, dass nach den jüngsten Entscheidungen auf Bundesebene die künftig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auch zügig in den Aufbau der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands fließen. Die Umsetzung in Schleswig-Holstein wird die Taskforce vorbereiten.

„Unser Ziel ist es, eine wirksame zivile Verteidigungsfähigkeit zu schaffen und deshalb treiben wir Planungen und Vorbereitungen in diesen Handlungs­feldern voran. Dabei können wir auf bestehende Vorkehrungen zur Krisenbewältigung aufbauen, aber wir müssen im Verbund auch neue schaffen. Gerade deshalb ist es so wertvoll, dass sich so viele Organisationen an der Taskforce beteiligen und ihre Expertise einbringen werden. Für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld danke ich allen Beteiligten“, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Generalleutnant André Bodemann sagte: „Wir wissen mit dem Land Schleswig-Holstein einen bedeutenden und engagierten Partner an unserer Seite. Im Rahmen von Gesamtverteidigung und des Operationsplans Deutschland können wir unsere Aufgaben nur erfüllen, wenn die Bundeswehr und die jeweilige Landesregierung sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.“

Oberst Michael Skamel erklärte: „Die Einrichtung der Taskforce Zivile Verteidigung ist das Ergebnis einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, den Ministerien und dem Landeskommando. Wir werden der Taskforce im engen Schulterschluss beratend zur Seite stehen, um die notwendigen Schritte abzustimmen und vorzubereiten.“

Für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände äußerte Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages: „Es ist nicht nur richtig, dass sich die Landesregierung für die Zivile Verteidigung neu aufstellt, sondern vor allem, dass dies unter Einbindung aller maßgeblichen Akteure im Land erfolgt. Die schleswig-holsteinischen Kommunen benötigen Planungssicherheit, die Bereitstellung von Informationen und werden sich gern aktiv einbringen sowie ihren Beitrag leisten, Schleswig-Holstein für kommende Herausforderungen krisensicher aufzustellen. Dabei kann auf viel Vorarbeit und Erfahrungen, zum Beispiel aus der Corona-Zeit und in der Rolle als Katastrophenschutzbehörden, zurückgegriffen werden. Wichtig sind die richtigen Rahmenbedingungen, nicht nur, was die erforderlichen Ressourcen angeht. Auch hier bin ich zuversichtlich, dass wir schnell zu guten Lösungen kommen.“

Jörg Behling, Technisches Hilfswerk Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sagte: „Der Schutz der Bevölkerung ist seit jeher der gesetzliche Auftrag des Technischen Hilfswerks (THW). In einer sich wandelnden Gefahrenlage entwickeln wir unsere Strukturen und Fähigkeiten kontinuierlich weiter. Mit der Überarbeitung unseres Rahmenkonzepts im Jahr 2023 haben wir einen entscheidenden Grundstein gelegt, um unsere Zivilschutztüchtigkeit weiter zu stärken. Doch damit ist es nicht getan: Wir analysieren fortlaufend, welche Anpassungen – etwa in der Ausbildung oder in der Führung – notwendig sind, um noch effektiver auf Krisen reagieren zu können. Dazu gehört auch, dass wir unsere Einsatzbereitschaft ständig überprüfen und weiterentwickeln. Die Erhaltung der eigenen Handlungsfähigkeit durch die Entwicklung verschiedener Konzepte sowie die Stärkung der Resilienz aller THW-Angehörigen nehmen dabei einen wichtigen Stellenwert ein. Zivilschutz ist kein Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess – und das THW stellt sich dieser Verantwortung mit voller Kraft.“

Landesbrandmeister Jörg Nero äußerte für den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: „Der Landesfeuerwehrverband begrüßt die Einsetzung dieser Taskforce. Es ist ein gutes und starkes Signal, dass wir jetzt alle gemeinsam diese wichtige Aufgabe angehen. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und müssen umgehend Maßnahmen umsetzen, die die Sicherheit der Menschen im Land erhöhen.“

Für die Hilfsorganisationen sagte Anette Langner, Vorsitzende des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V.: „Wir begrüßen die Einsetzung der Taskforce ausdrücklich. Gemeinsam mit dem ASB, der DLRG, den Johannitern und Maltesern werden wir unsere Kompetenzen im Katastrophenschutz sowie in der Stärkung der Resilienz der Bevölkerung einbringen, um gemeinsam mit der Landesregierung und der Bundeswehr die Zivile Verteidigung weiterzuentwickeln.“

Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein erklärte: „Es ist primär eine öffentliche Aufgabe, innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten. Gleichwohl kann und sollte jeder – auch die Unternehmen – einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten. Gerade in Zeiten großer Veränderungen der geopolitischen Lage ist dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik, Behörden und Bundeswehr essenziell. Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein steht daher zu ihrer Eigenverantwortung, sich an das neue sicherheitspolitische Umfeld anzupassen. Der Schutz vor Spionage, Sabotage und Cyberangriffen erfordert die enge Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden, einen kontinuierlichen und transparenten Informations- und Erfahrungsaustausch in unserem Bundesland. Wir brauchen klare Zuständigkeiten zum Schutz von Infrastruktur, besonders der für die wirtschaftliche und zivile Versorgung kritischen Infrastruktur. Deshalb wirken wir in der Taskforce mit.“

Die Taskforce Zivile Verteidigung wird künftig fest im Innenministerium bei der Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht angesiedelt und Landtag und Kabinett regelmäßig berichten.

Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein

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