GEAS: Bundesrat beschließt Asyl-Pakt – Klare Regeln, mehr Kontrolle

Mit GEAS härten und schärfen wir die europäische Migrationspolitik“, ist sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sicher. Durch die heutige Zustimmung im Bundesrat schafft Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Damit will man auf mehr Kontrolle, schnellere Verfahren und wirksame Rückführungen setzen, ein Versprechen, das nicht zum ersten Mal gemacht wurde.

Irreguläre Migration um ein Drittel zurückgedrängt / Weiter gezielte Grenzkontrollen / Was Pendler und Reisende beachten sollten
Irreguläre Migration um ein Drittel zurückgedrängt / Weiter gezielte Kontrollen / Was Pendler und Reisende beachten sollten
Foto: Bundespolizei / BMI

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist ein umfassendes Reformpaket der Europäischen Union, das die bisherigen, vielfach als dysfunktional kritisierten Dublin-Regelungen ablöst.

GEAS legt fest, wie Asylanträge innerhalb der EU einheitlich bearbeitet werden, wer für welche Antragsteller zuständig ist und wie die Last zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilt werden soll. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats hat Deutschland die letzten nationalen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Reform geschaffen.

Verpflichtende Screenings durch GEAS

Ab dem 12. Juni dieses Jahres treten die neuen Regeln in Kraft. Herzstück der Reform sind verpflichtende Screenings aller irregulär Einreisenden: Jede Person wird an der Außengrenze auf ihre Identität und mögliche Sicherheitsrisiken geprüft.

Wer geringe Aussichten auf Schutz hat, durchläuft ein beschleunigtes Grenzverfahren und kann schneller zurückgeführt werden. Damit soll das Prinzip gelten: Wer keinen Schutzanspruch hat, bleibt nicht dauerhaft in Europa.

„Wir setzen bei der Neuordnung der Migration auf klare Regeln, schnelle Verfahren und wirksame Rückführungen“, betonte Dobrindt. Damit dies funktioniert müsse jedoch die gesamte EU an einem Strang ziehen. Ein weiteres zentrales Element beiu GEAS ist daher der verpflichtende Solidaritätsmechanismus.

Er bindet erstmals alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein – ob durch die Aufnahme von Schutzsuchenden oder durch andere Formen der Unterstützung. Bisher gab es vereinzelt Staaten, die jedwede Beteiligung verweigerten. Klare Zuständigkeiten und ein neu geordnetes Migrationsmanagement sollen dafür sorgen, dass das System in der Praxis funktioniert.

Dobrindt: Klare Haltung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte die Bedeutung des Beschlusses auch als Signal nach außen: „Die Botschaft ist eindeutig: Wer keinen Schutzanspruch hat, kann nicht dauerhaft in Europa bleiben.“

Deutschland übernehme bei GEAS aktiv Verantwortung, so Dobrindt weiter. „Wir sorgen dafür, dass diese Reform nicht auf dem Papier stehen bleibt, sondern in der Praxis wirkt. Der Beschluss im Bundesrat ist deshalb ein entscheidender Meilenstein – für mehr Ordnung, mehr Steuerung und mehr Kontrolle an den Außengrenzen.“

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