Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit der südkoreanischen Cybersicherheitsbehörde (KISA) ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Cybersicherheitskennzeichnungen geschlossen und damit ein wichtiges Etappenziel im Bereich der internationalen Zusammenarbeit erreicht. Die Vereinbarung manifestiert den am 11. September 2024 auf dem Cyber Summit Korea in Seoul unterzeichneten Letter of Intent. Das nun im Rahmen der Internationalen Funkausstellung (IFA) geschlossene Anerkennungsabkommen ermöglicht mit sofortiger Wirksamkeit die vereinfachte Anerkennung der jeweiligen nationalen Sicherheitskennzeichnungen für Geräte der Produktkategorie Smarte Verbrauchergeräte (IoT) zwischen beiden Ländern.
Ein Consumer-IoT-Gerät, das mit dem koreanischen „Certification of IoT Cybersecurity“ (CIC) Label auf den Stufen „Basic“ oder „Standard“ gekennzeichnet wurde, kann in Deutschland nun das vereinfachte Antragsverfahren für die Erteilung des deutschen IT-Sicherheitskennzeichens durchlaufen. Außerdem können verbraucherbezogene IoT-Geräte, die ein deutsches IT-Sicherheitskennzeichen tragen, auf Antrag in Südkorea das CIC-Label der Stufe „Lite“ erhalten. Auf Stufe „Basic“ kann das koreanische Label erteilt werden, sofern wenige zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Nach Unterzeichnung des Anerkennungsabkommens erhielten zwei Hersteller die ersten IT-Sicherheitskennzeichnungen gemäß der gegenseitigen Anerkennung auf der IFA. So hat Axis Communications, ein Hersteller von IoT-Produkten, für 26 in Deutschland mit dem IT-Sicherheitskennzeichen gelabelte Produkte aus den Bereichen Lautsprecher, Gegensprechanalagen und Door Controller die Anerkennung des südkoreanischen CIC-Labels der Stufe „Lite“ erhalten. Umgekehrt erhielt Samsung Electronics für zwei Smart-Home-Produkte – einen Saugroboter und einen smarten Kühlschrank – die in Südkorea auf Stufe „Standard“ gelabelt sind, das deutsche IT-Sicherheitskennzeichen.
Zudem vergab das BSI im Rahmen der IFA weitere IT-Sicherheitskennzeichen für Smartphones von Google sowie für Tablets und Smartphones von Samsung.
Weiterhin erhielt der Anbieter mediaBEAM das IT-Sicherheitskennzeichen für seinen E-Mail-Dienst: Mit der zum Antrag eingereichten Herstellererklärung hat die mediaBEAM GmbH bestätigt, dass ihr E-Mail-Dienst die Anforderungen der Technischen Richtlinie „Sicherer E-Mail-Transport“ (BSI TR-03108) erfüllt. Die Erteilung erfolgte im Rahmen des E-Mail-Sicherheitsjahres, einer Initiative des BSI gemeinsam mit eco – Verband der Internetwirtschaft und Bitkom.
Das BSI erteilt das IT-Sicherheitskennzeichen für digitale Produkte und Dienste, die nach anerkannten Sicherheitsstandards gestaltet werden. Das Kennzeichen ist damit ein wichtiges Kaufargument für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hersteller beantragen es freiwillig beim BSI und verpflichten sich dabei zur Einhaltung bestimmter anerkannter Sicherheitsanforderungen sowie zur transparenten Darstellung von Produktinformationen. Insgesamt verlieh das BSI im Rahmen der IFA 148 IT-Sicherheitskennzeichen. Weitere Informationen zum IT-Sicherheitskennzeichen auf der Website des BSI.
Quelle: BSI
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