Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ist ein Operationsplan (OPPLAN) zur Verteidigung von für die Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit benötigter Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland im Spannungs- und Verteidigungsfall. Er führt die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammen. Es handelt sich damit vor allem um eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Bundeswehr schreibt dazu: „In der sicherheitspolitischen Neuausrichtung ist klar: Deutschland und seine Bevölkerung müssen wehrhafter und resilienter werden, um gegen Bedrohungen und Aggressoren gewappnet zu sein. Diese Herausforderungen können nicht rein militärisch, sie müssen gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich gemeistert werden.
„Deutschland.Gemeinsam.Verteidigen.“ ist das Ziel und der Maßstab. Deutschland und die Bundeswehr müssen sich darauf einstellen, auf die aktuellen Bedrohungen und die territoriale Verteidigung in Frieden, Krise und auch Krieg zu reagieren. Mit diesem Ziel entwickeln Experten aus allen Bereichen der Bundeswehr in einer gemeinsamen Planungsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen, den sogenannten Blaulichtorganisationen und der Wirtschaft den militärischen Anteil einer gesamtstaatlichen Verteidigungsplanung, den „Operationsplan Deutschland“ (OPLAN DEU). Der OPLAN DEU ist ein geheimes Dokument, an dem kontinuierlich in Verantwortung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr gearbeitet und das stetig aktualisiert wird.“
Damit ist klar, es handelt sich nicht um eine rein militärische Aufgabe. Hier kommt der Zeitenwende eine herausragende Bedeutung zu. Obwohl das Wort „Zeitenwende“ Land auf, Land ab viel genutzt wird, so scheint es in den Köpfen vieler Beteiligter nach wie vor nicht angekommen zu sein. Hier ist jetzt endlich und ganz klar die Politik gefordert. Leeren Worten müssen endlich Taten folgen und vor allem auf allen Ebenen zu einem anderen Mindset führen.
Von der Bundesebene über die Bundesländer bis hin zu Kreisebene. Und die Politik muss auch ihren Bürgern und zivilen Hilfsorganisationen noch einmal deren Aufgaben klarmachen. Es darf keine Ausreden und Entschuldigungen mehr geben. Jetzt ist endlich Handlungsfähigkeit gefordert, und damit weniger Bürokratie und Föderalismus. Aber dies betrifft ja im Grunde alle Bereiche in der Bundesrepublik Deutschland. Und schon hier war die Politik in den vergangenen Jahren nicht Willens oder leistungsfähig genug.
Die Führung muss endlich verstehen: Staaten sterben! Dies ist ein ganz natürlicher Prozess. Und es trifft nicht nur sogenannte Failed States. Auch Deutschland muss aufpassen, nicht obsolet zu werden. Der Beginn eines solchen Prozesses ist immer der (fehlende) politische Wille.
Schwerpunkt und Drehscheibe Deutschland
Deutschland ist die Drehscheibe für die Truppenbewegungen der NATO im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung. Alle Truppen werden durch Deutschland an den Rand der Verteidigung, egal ob nach Polen, Rumänien oder ins Baltikum. Eine enorme logistische Leistung und Herausforderung. Dies betrifft auch die Aufrechterhaltung der An- und Abmarschwege, inklusive aller Straßen, Schienen, Häfen oder Brücken.
Deutschland als Drehscheibe ist aber auch schon unterhalb der Schwelle Spannungs- und Verteidigungsfall als „Zentrum der Kraftentfaltung“ für die NATO gefordert und bedroht. Denn als solches ist Deutschland das Ziel und der Schwerpunkt hybrider Bedrohungen. Diese Bedrohung liegt vor allem im zivilen Bereich, bis hinunter zur Kreisebene. Die hybriden Bedrohungen umfassen unter anderem die Bereiche Cyber, Weltraum, Spionage, Sabotage, Subversion, Desinformation und Propaganda. Immer wieder sind bereits Rathäuser, Kreise und andere Verwaltungen Ziel von Cyber-Attacken.
Weitere Informationen gibt hierzu die Rahmenrichtlinie zur Gesamtverteidigung (RRGV) sowie die Nationale Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2023. Die neugefassten RRGV, die die entsprechenden Regelungen aus dem Jahr 1989 ablösen, sind am 5. Juni 2024 im Kabinett beschlossen worden. In diesem Zusammenhang kann auch die Drucksache 20/11895 des Deutschen Bundestages (Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU: Fähigkeit zur Zivilen Verteidigung und insbesondere Zustand des Zivilschutzes in Deutschland im Jahr 2024) interessant sein.
Vielen mag auch nicht bewusst sein, es gibt nicht nur den Verteidigungsfall (Art. 115a ff. GG) oder den Bündnisfall (Art. 80a Abs. 3 GG), sondern weitere Fälle des Äußeren Notstands: Spannungsfall (Art. 80a Abs. 1 GG), Zustimmungsfall (Art. 80a Abs. 1 GG), Faktischer Verteidigungsfall (Art. 115a Abs. 4 GG), außenpolitisch-militärische Krisen gemäß RRGV sowie die Landesverteidigung unterhalb der Schwelle des Spannungs- und Verteidigungsfalls (Art. 87a Abs. 4 GG). Schon dabei kann dem Militär Polizeiaufgaben zugeordnet werden und es gilt ein eigenes Recht.
Laut Bundesregierung ist in diesen Fällen jederzeit mit dem Einsatz der fünften Kolonne zu rechnen. Hinzu kommen rund 2.000 feindliche (russische) Schläfer, die in Deutschland vermutet werden, so Insider im Februar 2025. Und diese Zahlen beziehen sich nur auf vermutete russische Anteile, da sind noch keine potentielle chinesischen oder islamistischen Schläfer und Gefährder inbegriffen. Denn im Falle einer Instabilität Deutschlands könnten die sich berufen fühlen, die Lage weiter zu destabilisieren, auch wenn im Grunde kann andere Ziele verfolgt werden.
Laut Regierung gab es im Jahr 2023 505 sogenannte Gefährder aus dem Bereich islamistischer Terror. Hinzu rechnet der Verfassungsschutz rund 1.150 Szeneangehörige die seit 2011 ins Ausland gegangen sind, um dort den „Islamischen Staat“ und andere terroristische Gruppen zu unterstützen. Rund 40% sind nach Deutschland zurückgekehrt. Insgesamt spricht das Bundesamt für Verfassungsschutz von 27.200 islamistische Personenpotenzial. Dies setzt sich aus den Mitglieder- und Anhängerzahlen der einzelnen Beobachtungsobjekte des BfV im Phänomenbereich „Islamismus/islamistischer Terrorismus“ zusammen.
Als fünfte Kolonne werden der Subversion verdächtigte Gruppen bezeichnet, die insgeheim mit den Interessen einer äußeren feindlichen Macht sympathisieren und tatsächlich oder vermeintlich mit dieser kollaborieren. In Deutschland gibt es aktuell einige solcher Fälle, seien es die Sabotagefälle an den Unterseekabel oder an der Fregatte Hessen (F 221) der deutschen Marine. So sagte der Inspekteur der deutschen Marine Admiral Christian Kaack in einem Spiegel-Interview kürzlich zum Thema Unterseekabel: „Was wir sehen, sind hybride Maßnahmen, irgendwo im Graubereich zwischen Frieden und Konflikt. […] Wir müssen ein besseres Lagebild erstellen.“ Um dieses Lagebild zu erstellen bedarf es auch Daten, die von den Sensoren der Offshore-Windparks genutzt werden.
Dazu führte er aus: „Wir müssen schnell enger zusammenrücken. Die privaten Unternehmen haben viele Daten, die wir nutzen können. Auch die Kabelbetreiber haben ja Unterwasserdrohnen und machen Kontrollfahrten am Meeresboden. Daraus sollten wir möglichst schnell eine gemeinsame Datenbasis aufbauen. Wir müssen die Sicherheit der Ostsee als gemeinsames Anliegen sehen.“ Auch er unterstreicht damit den integralen Ansatz und die zivil-behördliche (militärische) Zusammenarbeit. Und zum Thema „Hessen“ führte er aus: „Es gab in den letzten Monaten mehrere Verdachtsfälle, wo möglicherweise versucht wurde, Marineschiffe bei Werftaufenthalten zu beschädigen.
Ebenfalls laut Spiegel-Recherchen wurden seit 2015 gezielt Afghanen angeworben. “Mehrere Männer mit Verbindungen zu einer russischen Sabotageeinheit leben als afghanische Flüchtlinge in Deutschland“, das sollen gemeinsame Recherchen des „Spiegel“ und der russischen Investigativplattform „The Insider“ zeigen. Einer der Männer, ein 27-jähriger Afghane, reiste im vergangenen Frühjahr aus Russland nach Deutschland ein und lebt nun als abgelehnter Asylbewerber in Brandenburg. Das soll nur einer von vielen Fällen sein. Andere sollen direkte Kontakte zum Militärgeheimdiensts GRU haben. Moskau soll die Afghanen mit gefälschten Papieren ausgestattet haben. Da ist es im Sinne der Landesverteidigung wenig hilfreich, dass die wohl scheidende Außenministerin jetzt noch hunderte ungeprüfter Afghanen ins Land holt. Selbst wenn es sich um sogenannte Ortskräfte handelt, denn nicht wenige von denen arbeiteten schon zu ISAF-Zeiten für mehrere Seiten – die Bundeswehr und die Taliban beispielsweise.
Die Gesamtverteidigung ist ein integrierter Ansatz. Dieses geht aus dem Grundgesetz hervor: „Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung, einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung…“ Damit ist die gesamtgesellschaftliche „Kriegstüchtigkeit“ ein Verfassungsauftrag!
Spätestens damit darf es keine Ausflüchte und Gegenargumente mehr geben. Einher geht mit dem Auftrag aber auch ein Funktionalitätsgebot und Effektivitätsgebot. Vieles davon lassen die politischen Parteien seit Jahrzehnten außer Acht.
Die deutsche Sicherheitsarchitektur umfasst das Risiko- und Krisenmanagement zur gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsvorsorge. Dabei wird auch zwischen Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe unterschieden. Akteure in diesem System sind die Polizeien, die Bundeswehr, Nachrichtendienste und die Akteure im Bevölkerungsschutz. Hinzu kommen Betreiber/Teilnehmer aus der Privatwirtschaft bzw. Infrastrukturbetreiber. Dazu zählen auch die Unternehmen von besonderem Interesse (z.B. Rüstungsunternehmen) und die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Bottom-Up- oder Top-Down-Ansatz?
Deutschland agiert aber schon lange nicht mehr alleine. Unser Land ist in weitere Systeme eingebunden. So gibt es neben der nationalen Ebene noch die supranationale (Europäische Union) sowie die internationale Ebene (UN, NATO). Dazu schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: „Mit der Einbindung der föderativ angelegten Bundesrepublik Deutschland in supra- und internationale Organisationen ergibt sich aus der Sicht des Bevölkerungsschutzes eine besondere Ebenen-Systematik, nach der sich die politischen und Verantwortlichkeiten sowie die administrativ-organisatorischen Zuständigkeiten lagebedingt oder auch fallweise (auf Antrag oder Weisung) verschieben können.“
Seit 2009 kann so der Bund auf Bitten eines Bundeslandes Koordinationsaufgaben übernehmen. Ansonsten ist der operative und taktische Bereich des Bevölkerungsschutzes Länderebene. Im Friedensfall wächst der Katastrophenfall und die Hilfe und Verantwortlichkeit von unten nach oben auf. Im Spannungs- und Verteidigungsfall dreht es sich, der Bund gibt vor, die Ebenen Länder bis Kreise setzen um. Konkret heißt das, die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) sind im Spannungs- und Verteidigungsfall für die Durchführung von Einzelmaßnahmen auf dem Gebiet der Zivilverteidigung zuständig. Diese Durchführung muss aber vorbereitet und jederzeit abrufbar sein. Die Bundesländer agieren dann als Bundesauftragsverwaltung.
Bei der Vorbereitung hackt es aber wohl bereits, so ist aus denn Behördenebenen aktuell zu hören. Grund ist natürlich das liebe Geld. Diese Vorbereitung kostet Geld, schränkt Kommunen und Bundesländer bei ihren Aufträgen im Rahmen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes ein. Im Endeffekt stellt sich wieder einmal die Frage, wer bezahlt die Zeche?
Früher gab es dazu den Einzelplan 36 Zivile Verteidigung. Der Einzelplan 36 führte diesen Titel von 1965 bis 1996, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1957 gab es ihn nicht. Von 1958 bis 1964 lautete seine Bezeichnung „Zivile Notstandsplanung“. Die Mittel des Einzelplans wurden im Haushaltsjahr 1996 auf den Einzelplan 06 des Bundesinnenministeriums übertragen, und dort sicherlich jetzt für andere Dinge verwendet. Das Geld ist planerisch zumindest noch da, müsste nur zielgerichtet eingesetzt und zugeordnet werden.
Oft fehlt auf der Bundesland- und Kreisebene aber auch die Einsicht, dass es sich um eine Kernaufgabe handelt. Daher muss das Mindset unbedingt angepasst werden.
Zivile vs. Militärische Verteidigung
Die deutsche Gesamtverteidigung teilt sich nach RRGV in die Zivile Verteidigung und die Militärische Verteidigung auf. Dabei umfasst die Zivile Verteidigung in:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz
- Sicherstellen der Versorgung
- Unterstützung der Streitkräfte
Gerade der letzte Punkt stößt im zivilen Bereich derzeit auf Wiederspruch. Einige der zivilen Akteure haben Probleme mit der Unterstützung der Streitkräfte. Selbst wenn sie vor Jahrzehnten nur für diesen Auftrag einmal ins leben gerufen wurden. Hier sind vor allem die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) zu nennen. Dabei handelt es sich um die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Auch wenn heute die Hilfe bei Einsätzen wie im Ahrtal im Vordergrund stehen, so ist die Aufrechterhaltung der Bewegungsfreiheit der Streitkräfte in Deutschland der ureigenste Auftrag. Das uneingeschränkte Ziel muss sein, die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen. Gleiches gilt auch für die Blaulichtorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Viele Organisationen werden als Non-Governmental Organization (NGO) bezeichnet. Sie sind nicht Teil der Regierung und die NGO-Bezeichnung soll zeigen, dass es sich um eine unabhängige Vereinigung handelt. Der der Eindruck täuscht. Denn viele NGOs erhalten Steuergelder als Fördermittel. Im Gegenzug kann der Staat dann auch gewisse Dienstleistungen erwarten und einfordern, ansonsten sollten die Gelder ersatzlos gestrichen werden.
Auch hier ist die Politik gefordert endlich Führung zu übernehmen. Es kann nicht sein, dass diese Organisationen ihre Aufgaben neu definieren wollen, weil einzelne Mitarbeiter und Ehrenamtler nicht mit oder für die Bundeswehr tätig sein wollen. Es ist ganz klar festgehalten: Im Ernstfall geht der Katastrophenschutz der Länder in die Zivile Verteidigung über. Ausnahmslos! Hier wird es dann auch keine Freiwilligkeit mehr geben. Alle, auch die zivilen Ehrenämtler müssen dann ran. Eine Verweigerung ist dann nicht mehr möglich. Ausgeschlossen sind nur aktive, offensive Kampfhandlungen. Aber teil des Auftrages ist die Versorgung der Zivilbevölkerung sowie verletzter Soldaten als auch die Reparatur wichtiger Infrastruktur für die Bundeswehr (z.B. Straßen und Brücken).
Zudem sind viele zivile Kraftfahrzeuge geearmarkt und für die Nutzung bei der Bundeswehr im Ernstfall vorgesehen. Rund 50% ihrer Fahrzeuge wird die Bundeswehr dann von der zivilen Seite nutzen. Hier gibt es mit entsprechenden Anbietern und Logistikunternehmen entsprechende Verpflichtungsentscheidungen. Diese Regelung gab es schon zu Zeiten des Kalten Krieges. Zudem kann die Bundeswehr bei Bedarf den zugriff auf alle geländegängigen (4×4, 6×6, etc.) haben. Entsprechende Listen werden beim Kraftfahrbundesamt und den städtischen Behörden gepflegt und vorgehalten.
Und bei der DB Cargo sind die Kriegsersatzbrücken eingelagert. Das THW hat den diese bei Bedarf aufzubauen. Aber zu viele versuchen über rechts-politische fragen solche Zuständigkeiten und Maßnahmen wann immer möglich auszubremsen. Das THW aufgrund des Ehrenamtes, oder das DRK lehnen eine Unterstützung mit Hinweis auf ihre Neutralitätsverpflichtung ab. So ist es zumindest von beteiligten Personen zu hören. Auch hier braucht es dringendst eine Anpassung des Mindsets, auch THW oder DRK müssen verstehen, dass sie integraler Anteil der Landesverteidigung sind. Da gibt es kein Wollen mehr, sondern nur noch machen. Auch den Städten mit Bundeswehrkrankenhäusern muss so langsam ein Licht zur Veränderung aufgehen. Im Kriegsfall sind natürlich die Krankenhäuser noch vor Ort und können genutzt werden, aber nicht ein Großteil des Personals. Denn die Ärzte und Pfleger im Soldatenstatus werden dann woanders gebraucht und eingesetzt. Hinzu kommen im Kriegsfall erhöhte Patientenzahlen. Darauf müssen sich die Gemeinden einstellen. Und zwar jetzt und nicht erst wenn die Kampfhandlungen ausbrechen. Es benötigt einen Plan B!
Aber auch beim „normalen“ Bürger muss ein neues Staatsbürgerbewusstsein, ein anderes Mindset eintreten. Denn jeder Bürger ist im Ernstfall zuständig das Land zu verteidigen. Nicht nur mit der Waffe, aber eben auch. Andere Länder zeigen was Landesverteidigung heißt. So werden diese Themen in Skandinavien in der Schule ausgebildet, bei uns aufgrund der aktuellen politischen Einstellungen bei Parteien, Bundesländern und Lehrern wohl eher ein No-Go.
In Litauen, laut Verteidigungsminister Boris Pistorius unser aktuell wichtigster Partner und potentielles Einsatzgebiet, kann jeder Schüler (Alter 16+) und jeder Lehrer in der Schule das Schießen lernen. Die Ausbildung erfolgt sowohl an militärischen Waffen, aber auch an Jagdwaffen und anderen Gewehren. Dort sieht die Verteidigungsplanung von Anfang an vor, es wird mit allem gekämpft was dann zur Verfügung steht. Und neben den erwachsenen Reservisten, die in Kompanien und Bataillonen gegliedert sind, gibt es eine identische Struktur für Jugendliche ab 16 Jahren.
Freiwillig können diese sich in den Kompanien in den Bereichen Sanitätsdienst, Bevölkerungsschutz, Pionierwesen, etc. ausbilden lassen. Einige Länder setzen ihre Jagdbeauftragten verpflichtend als Sensoren im Raum ein. Sie sollen nicht kämpfen, aber beobachten und petzen. Wenn sie etwas Verdächtiges bemerken fungieren sie als Melder und können so große Gebiete überwachen. In Deutschland wird hingegen durch die Bundesinnenministerin und bestimmte politische Parteien versucht Jägern und Sportschützen den Zugang zu Waffen zu erschweren. Dabei brächten wir mehr ausgebildete Schützen und Sensoren im Raum.
Aber auch in Deutschland gibt es Verpflichtungen für den Bürger. So ist jeder Bundesbürger per Gesetzt verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Was politisch oft als „Prepper“ abgetan wird, ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Bürger muss vorbereitet sein, für einen Zeitraum von 10 bis 14 Tagen autark zu sein, für einen Katastrophen- oder Kriegsfall. Prepper/Experten sprechen sogar von 21+ Tagen. Bei der Umsetzung kann unter anderem der BBK-Ratgeber helfen (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=32).
Insgesamt lässt sich festhalten, im Rahmen der Zivilen Verteidigung muss diese handlungsleitend sein. Die zivile Seite wird dann zum Bedarfsdecker und Leistungserbringer. Die Vorbereitungen müssen bereits in Friedenszeiten abgeschlossen werden. Dazu ist aber ein anderes Mindset auf allen Ebenen erforderlich.
Die Bundeswehr schreibt zum Thema Aufgaben der zivil-militärischen Zusammenarbeit: „Die maximale zivile Unterstützung ist beim OPLAN DEU ein entscheidender Faktor. Während die Bundeswehr den Menschen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal oder im Pandemieeinsatz unterstützend zur Seite stand, ist sie im Krisen- und Verteidigungsfall selbst auf zivilgesellschaftliche und zivilgewerbliche Hilfe angewiesen. Die umfassenden Aufgaben können nur durch ein abgestimmtes und zielgerichtetes Zusammenspiel auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bewältigt werden. Der OPLAN DEU bündelt die zentralen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen.
Er legt beispielsweise fest, welche Verkehrswege für den Transport genutzt werden, welche Brücken in Betracht kommen und wo Rastplätze eingeplant sind und wie diese geschützt werden müssen. Die Sicherung dieser Verkehrswege muss eng mit Polizei und anderen zivilen Institutionen abgestimmt werden.“
Im Verteidigungsfall geht die Führung der Militärischen Verteidigung von Verteidigungsminister auf den Bundeskanzler/Bundeskanzlerin über. Bei der Zivilen Verteidigung bleibt die Ressortzuständigkeit bestehen, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat kommt dann die koordinierende Rolle zu.
Viel Bewegung ist zudem bei den Notstandsgesetzen. Diese werden zum größten Teil angepasst und damit geändert und vor allem geschärft. So können über das Bundesleistungsgesetzt Flächen aller Art (Häfen, Industrieanlagen, etc.) beschlagnahmt werden. Aber auch andere Hilfsmittel wie Kräne, LKW, Traktoren, etc. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass zuletzt durch zivile Anbieter immer wieder Brückenlegesysteme auf Basis von Traktoren vorgestellt wurden. Traktoren sind im Verteidigungsfall im großen Maßstab umgehend verfügbar und können nach der Aufrüstung schnell im rückwärtigen Bereich eingesetzt werden. In diesem Fall darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Bauern sie aber auch zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung brauchen. Hier wird es dann zwangsweise einen Interessenkonflikt geben.
Die Notstands-, Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzte im Überblick: Bundesleistungsgesetz (1956), Wirtschaftssicherstellungsgesetz (1965), Wassersicherstellungsgesetz (1965), Verkehrssicherstellungsgesetz (1965), Verkehrsleistungsgesetz (2004), Arbeitssicherstellungsgesetz (1968), Energiesicherungsgesetz (1975), Erdölbevorratungsgesetz (2012), Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (2017), Epidemische Lage von nationaler Trageweite gem. § 5 IfSG (2020), Postsicherstellungsgesetz (2021), Telekommunikationsgesetz (2021) sowie Wehrpflichtgesetz (1956). Im Rahmen des letzteren wird die Aufhebung der Aussetzung der Wehrpflicht aktuell diskutiert. Einige Parteien fordern sogar ein verpflichtendes Jahr für jeden jungen Bürger.
Das Konzept der zivilen Verteidigung (KZV) geht ganz klar von einer Mangelverwaltung aus. Es geht dann nur noch um Bedarfsdeckung und dem Rückgriff auf die zivile Wirtschaft.
Das KZV sieht einen Schwerpunkt im Bereich der wesentlichen Verkehrswege (Straßen, Schiene, Luft und See) und Verkehrsknotenpunkte (flug- und Seehäfen, Bahn- und Umschlaghöfe). Schon jetzt wird Deutschland in diesen Bereichen regelmäßig durch die potentiellen Gegner geprüft, sei es mit Bombenpaketen in den Frachtverteilzentren und Frachtflugzeugen, Sabotagen an Brücken und auf Bahnstrecken, uvm. Auch das Beispiel des kaputten Schleusentores an der Moselschleuse Müden kann als Beispiel für mögliche Sabotageorte dienen.
Territoriales Führungskommando
Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument zur Bewältigung der gesamtstaatlichen Herausforderungen. Der Schwerpunkt liegt in der Planung, Führung und Koordination von Operationen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands. Der OPLAN DEU umfasst den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland in Frieden, Krise und Krieg und damit die Bandbreite von Heimatschutz bis zur nationalen territorialen Verteidigung. Die Fähigkeit, im Falle einer Zuspitzung der sicherheitspolitischen Lage sehr schnell große Truppenkontingente der NATO an die Ostflanke des Bündnisses zu verlegen, ist der zentrale Pfeiler der konventionellen Abschreckung.
Deutschlands wesentliche Aufgabe besteht darin, als Drehscheibe Deutschland den Aufmarsch und die Versorgung verbündeter und eigener Streitkräfte gesamtstaatlich sicherzustellen. In den Planungen der NATO müssen mehrere hunderttausend Soldatinnen und Soldaten durchgängig logistisch und medizinisch versorgt werden. Zu diesem Zweck werden im OPLAN DEU Anforderungen an die Bundeswehr und an andere staatliche und zivile Akteure in der gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Verteidigung festgehalten.