Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Kohärenz im Außenhandeln“ darauf verständigt, den bestehenden Bundessicherheitsrat im Rahmen des Ressortprinzips zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiterzuentwickeln. Er soll, so der Vertrag weiter, die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, sowie Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten. Des Weiteren soll dort eine gemeinsame Lagebewertung vorgenommen werden. Der Nationale Sicherheitsrat soll damit das Gremium der gemeinsamen politischen Willensbildung sein.
Darüber hinaus wird unter derselben Überschrift der Bedarf formuliert, einen Nationalen Krisenstab der Bundesregierung einzurichten, der zur ganzheitlichen Bewältigung von Krisen Bund-Länder- und ressortübergreifend ausgestaltet ist und ein Nationales Lagezentrum im Bundeskanzleramt zu schaffen, in dem ressortübergreifend ein Gesamtlagebild zusammengefügt wird.
Kohärenz im Außenhandeln!?
Beide Aspekte klingen zunächst einmal nach einem sehr klassischen Herangehen bei der Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrates zum Nationalen Sicherheitsrat. In der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung der Bundessicherheitsrates, wie sie in der Drucksache 18/5773des Deutschen Bundestages vom 13.08.2015 dargelegt ist, wird dem Gremium eine beratende Funktion in Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigungsowie der Abrüstung und Rüstungskontrolle zugewiesen.
Da dies explizit unter der Überschrift „Kohärenz im Außenhandeln“ betrachtet wird, ist davon auszugehen, dass auch der zukünftige Nationale Sicherheitsrat im Schwerpunkt in den klassischen Dimensionen der Außen- und Verteidigungspolitik, mithin also in den Kernfragen der äußeren Sicherheit verhaftet sein wird.
Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist die in der aktuellen Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates gewählte Formulierung „auf allen Gebieten der Verteidigung“ in Bezug auf die zivile Verteidigung zwingend lageangepasst weiter auszukonturieren. Das umfassende Verständnis von Verteidigung im Sinne der Gesamtverteidigung als Summe aus militärischer und ziviler Verteidigung ist aus meiner Sicht hier bereits angelegt und muss zwingend weitergeführt werden.
Umfassende Sicherheitsarchitektur
Fast erscheint es so, dass, prognostisch, auch nach Umsetzung des Koalitionsvertrages eine Sicherheitsarchitektur mit verschiedenen Epi– und Machtzentren entsteht, die ggf. nicht den gewünschten Effekt einer Sicherheitsarchitektur „aus einer Hand“ im Sinne der Gesamtverteidigung erfüllt.
Daher braucht es einen Nationalen Sicherheitsrat, der die militärische und zivile Verteidigung gleichberechtigt betrachtet und vollzieht, so wie es auch, mit verteilten Rollen, die jüngst novellierten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung vorsehen.
Da reicht es dann aber nicht, dass Bund und Länder, sowie die verschiedenenRessorts einbezogen werden, sondern es müssen mindestens noch die Hilfsorganisationen nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) einbezogen werden. DRK, JUH, MHD, ASB und DLRG nehmen mit ihren Hilfeleistungspotenzialen in der Fläche und ihren vielfältigen gesellschaftlichen Rezeptoren eine wichtige Rolle ein, die von Beginn an zu berücksichtigen ist.
Plädoyer für einen Nationalen Sicherheitsberater
Und letztlich gilt auch heute der Satz, dass Führungsverantwortung unteilbar ist. Dies wird meines Erachtens bisher nicht ausreichend abgebildet. Dies darf als Plädoyer dafür verstanden werden, nicht nur einen Nationalen Sicherheitsrat als Organ zu schaffen, sondern auch konsequenterweise einen Nationalen Sicherheitsberater als Chefberater des Bundeskanzlersim zuvor skizzierten umfassenden Verständnis von „allen Gebieten der Verteidigung“ und Sicherheit zu berufen.
Wenn also der zukünftige Nationale Sicherheitsrat auch Ort der Gefahrenabwehr sein soll, dann braucht es eine Sicherheitsarchitektur mit nur einem Epi– und Machtzentrum, mit einer gleichberechtigten Betrachtung von militärischer und ziviler Verteidigung und es braucht ein Gesicht der Nationalen Sicherheit das dies glaubwürdig und nach dem Senioritätsprinzipverkörpert.
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