Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) vorgelegt, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Die geplanten Neuregelungen sollen die Sicherheit an deutschen Flughäfen erhöhen und neue Antworten auf aktuelle Bedrohungslagen geben – insbesondere durch unbemannte Luftfahrtsysteme.
Der Gesetzentwurf bündelt verschiedene Maßnahmen, die teils bereits längerem diskutiert werden und nun in einen konkreten Gesetzestext gemündet sind.
Bundeswehr erhält erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr
Kern der Reform ist die Möglichkeit für die Länder, bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe Unterstützung für die Abwehr von Drohnen anzufordern. Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums soll die Bundeswehr dabei zur Gefahrenabwehr im Ernstfall auch Waffengewalt anwenden dürfen.
Hintergrund dieser Regelung ist die zunehmende Bedrohung durch Drohnen an kritischen Infrastrukturen. Bislang existiert in Deutschland keine umfassende gesetzliche Regelung zur Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge. Die Landespolizeien stoßen mit ihren derzeitigen Mitteln häufig an Grenzen, wenn es darum geht, professionell gesteuerte oder technisch hochgerüstete Drohnen abzuwehren.
Schnellere Entscheidungswege in Krisensituationen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert der Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine Verständigung zwischen Verteidigungsminister und Bundesinnenminister.
Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll die Einsatzentscheidung von der Person des Verteidigungsministers auf das gesamte Verteidigungsministerium verlagert werden. Zudem entfällt das bisher erforderliche Benehmen mit dem Bundesinnenministerium. Diese Straffung der Entscheidungswege soll in Gefahrensituationen ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen.
Reaktion der Sicherheitsbehörden
Bereits Ende November, als die Pläne zur Gesetzesänderung bekannt wurden, äußerte sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit Zustimmung zu den geplanten Neuregelungen. Der Bundesvorsitzende Heiko Teggatz betonte damals die Dringlichkeit: Die Bedrohungslage im Zusammenhang mit Drohnen sei akuter denn je. Wichtig sei, dass diejenigen, die Drohnen abwehren könnten, dies auch rechtlich dürften.
Die Gewerkschaft hatte bereits zu diesem Zeitpunkt die enge Vernetzung von Polizei, Bundeswehr und zivilen Sicherheitsbehörden gefordert, um bei drohenden Gefahrenlagen durch Drohnen gemeinsam und abgestimmt vorgehen zu können. Diese Forderungen finden sich nun im aktuellen Gesetzentwurf wieder.
Drohnenabwehrzentrum und neue Einheiten geplant
Ebenfalls bereits im November angekündigt wurde die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums, das am morgigen Tag offiziell in Betrieb gehen soll. Hier sollen Informationen über verdächtige Flugobjekte zusammenlaufen, Abwehrmaßnahmen koordiniert und technische Ressourcen gebündelt werden.
Innerhalb der Bundespolizei wird eine neue Drohnenabwehreinheit aufgebaut. Mit dem Haushaltsaufwuchs wurden rund 30 Millionen Euro zusätzlich für den Bereich Drohnenabwehr bereitgestellt, um sowohl die rechtlichen Befugnisse als auch die personelle und technische Ausstattung sicherzustellen.
Härtere Strafen für Eindringen in Flughafenbereiche
Die geplante Reform sieht auch eine deutliche Verschärfung der Strafen für das unbefugte Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche von Flughäfen vor. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite eines Flughafens eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt.
Bislang ist das unberechtigte Eindringen in die Luftseite lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld bewehrt. Die Hochstufung zur Straftat soll eine stärkere Abschreckungswirkung entfalten.
Weitere Reforminitiativen im Luftsicherheitsrecht
Parallel zum aktuellen Regierungsentwurf liegt dem Bundestag bereits seit September ein weiterer Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1381) vor, der zusätzliche Änderungen am Luftsicherheitsgesetz vorsieht. Dieser fordert, dass Luftfahrtunternehmen künftig verpflichtet werden sollen, vor dem Einstieg ins Flugzeug die Ausweispapiere der Passagiere zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen.
Der Bundesrat begründet diese Forderung mit Sicherheitslücken: Derzeit seien Fluggesellschaften nicht verpflichtet, die Identität ihrer Fluggäste sicherzustellen. Werde bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und finde keine Ausweiskontrolle statt, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich an Bord befinden. Diese Informationslücke könne von Kriminellen und Terroristen genutzt werden, um sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen. Andere EU-Staaten wie Frankreich, Belgien und Spanien haben entsprechende Regelungen bereits eingeführt.
Hintergrund: Das Luftsicherheitsgesetz
Das Luftsicherheitsgesetz wurde am 11. Januar 2005 als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 erlassen und regelt die Sicherheit im zivilen Luftverkehr. Es legt unter anderem die Kontrolle von Personen und Fracht an Flughäfen sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Beschäftigten fest. Das Gesetz war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen und verfassungsrechtlicher Prüfungen.
Die nun anstehende Reform markiert einen weiteren Schritt in der kontinuierlichen Anpassung des Luftsicherheitsrechts an neue Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen. Mit der Erweiterung der Befugnisse zur Drohnenabwehr reagiert der Gesetzgeber auf eine Gefährdungslage, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gesetzgebung noch nicht absehbar war.
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