Koalitionsvertrag – Mehr Sicherheit und ein Pakt für den Bevölkerungsschutz

Am heutigen Nachmittag stellten CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vor. Seit dem 13. März wurden gemeinsame Koalitionsverhandlungen geführt. Entsprechend der zunehmend schwierigen weltpolitischen Lage erhalten die Themen Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz in diesem Papier besondere Aufmerksamkeit.

Heute haben CDU, CSU und SPD den gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Themen der Inneren Sicherheit erhalten eine besondere Aufmerksamkeit.
Heute haben CDU, CSU und SPD den gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Themen der Inneren Sicherheit erhalten eine besondere Aufmerksamkeit.
Grafik: Eigene Zusammenstellung

Der heute vorgelegte Koalitionsvertrag von Union und SPD verspricht eine Zeitenwende in Hinblick auf die Innere Sicherheit: Sicherheits-, Zivil- und Katastrophenschutzbehörden sollen gestärkt und mit zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal ausgestattet werden. Vor allem für ersteres sei es notwendig, das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben neu zu verhandeln. Auch das Thema Migration spiele hierbei eine Rolle.

Mehr Sicherheit durch strengere Migrationsregeln

Bei der offiziellen Pressekonferenz von Union und SPD betont Friedrich Merz deutlich, dass in Sachen Migrationspolitik ein neuer Kurs eingeschlagen werden soll, um die Sicherheit des Landes zu erhöhen: „Wir werden besser ordnen und steuern und die irreguläre Migration weitgehend beenden. Es wird Kontrollen an den Staatsgrenzen geben und auch Zurückweisungen gegenüber Asylgesuchen. Wir werden eine Rückführungsoffensive starten, wir werden das Ende der freiwilligen Aufnahmeprogramme vornehmen, den Familiennachzug aussetzen und die Zahl der sicheren Herkunftsstaaten deutlich vergrößern. Wir werden das Staatsbürgerschaftsrecht noch einmal ändern: Die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wird nicht mehr stattfinden, es wird die frühestmögliche Einbürgerung erst nach fünf Jahren wieder möglich sein.“

Diese Änderungen umzusetzen, werde allerdings nicht so leicht sein, wie es die zügige Aufzählung der Planungspunkte von Friedrich Merz anzudeuten versucht. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt äußert sich hierzu in einer Pressemitteilung folgendermaßen:

Eine Asylwende, wie die Union sie versprochen hat, wird so leicht nicht umzusetzen sein, selbst wenn einige Kompetenzen der Bundespolizei erweitert werden. Ausreisepflichtige Personen können auch künftig nicht in Ausreisegewahrsam genommen werden, wenn keine Gewahrsamsplätze da sind.

Im Allgemeinen zeigt sich die DPolG aber zufrieden mit dem Koalitionsvertrag und der neuen Richtung in Sachen Innerer Sicherheit. Rainer Wendt sei allerdings zufrieden, wenn die Position des Bundesinnenministers entsprechend den aktuell kursierenden Listen tatsächlich auf Alexander Dobrindt von der CSU falle.

Sicherheit und Zugriff auf digitale Daten

Mit dem Ziel, die Sicherheit im analogen und digitalen Raum zu erhöhen, werde eine europa- und verfassungsrechtskonforme Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern eingeführt, um digitale Handlungen dem entsprechenden Anschlussinhaber zuordnen zu können. Solche Informationen müssten allerdings nach drei Monaten wieder gelöscht werden. Außerdem soll die Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten auf Quellen-Telekommunikationsüberwachung zugreifen können – diese Befugnis habe vorher nicht bestanden. Andere Sicherheitsbehörden sollen entsprechend der Verfassung zudem automatisierte Datenrecherche und -analyse betreiben können und daran anschließend biometrische Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Internetdaten vornehmen dürfen, beispielsweise mittels Künstlicher Intelligenz.

Sicherheitsbehördenübergreifendes Risikomanagement

Um die Sicherheit im Land und den Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu erhöhen, soll die Zusammenarbeit zwischen entsprechenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verbessert werden. Es soll in diesem Zuge eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement eingeführt werden mit dem Ziel, über die deutschen Grenzen hinaus eine „echte Europäische Sicherheitsunion“ zu bilden.

Um die nationale Souveränität und die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste im Vergleich zu den europäischen Partnerdiensten zu stärken, soll eine systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes erfolgen. Diese Novellierung beinhaltet laut Koalitionsvertrag unter anderem die Effizienz des Datenaustauschs zwischen digitalen Diensten und anderen Behörden und zielt auf eine Ausweitung von Übermittlungsbefugnissen und der Prüfung von Löschfristen.

„Pakt für Bevölkerungsschutz“ als Aufgabe der aktuellen Zeit

Bei der offiziellen Pressekonferenz werden die Vertreter aus Union und SPD nicht müde zu betonen, wie wichtig die innere und äußere Stärkung Deutschlands gegenüber der unsicheren geopolitischen Situation sei. Der Koalitionsvertrag verspricht in diesem Kontext eine Erhöhung der Resilienz gegen jede Form hybrider und konventioneller Bedrohungen. Dazu sollen Fähigkeiten bezüglich der Cybersicherheit, des Zivilschutzes und der zivilen Verteidigung in den Blick genommen werden.

Hinsichtlich der Cybersicherheit soll die Nationale Cybersicherheitsstrategie durch klare Rollen- und Aufgabenverteilungen weiterentwickelt werden. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt dabei die Funktion einer Zentralstelle für Fragen in der Informations- und Cybersicherheit zu. Darüber hinaus verdeutlicht der Koalitionsvertrag, dass sich die kommende Bundesregierung um die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bemühen und das BSI-Gesetz erneuern will.

Der „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ sieht vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als zentrale Stelle des Bevölkerungsschutzes zu stärken und das THW als zivile operative Einsatzorganisation festzusetzen. Mittels der neuen Finanzierungsmöglichkeiten, die das kürzlich beschlossene Sondervermögen zur Verfügung stellt, soll so in Fähigkeit und Ausstattung investiert werden. Außerdem sei es wichtig, das Bewusstsein der breiten Bevölkerung für Selbstschutz zu erhöhen, indem zeitgemäß eine offenere Behördenkommunikation betrieben werde.

Zivile Verteidigung im Kontext der Gesamtverteidigung

Gesamtverteidigung und die Umsetzung des Operationsplans Deutschland (OPLAN) soll im Sinne einer sowohl militärischen als auch zivilen Aufgabe auf der Ebene der Bundesregierung gemeinsam gesteuert und koordiniert werden, indem die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Zivilschutzbehörden und der Bundeswehr ausgebaut wird. In diesem Kontext wird ebenfalls das Vorhaben zum Beschluss eines „guten KRITIS-Dachgesetzes“ erwähnt, das der entsprechenden EU-Vorgabe nach dem Scheitern des letzten Gesetzentwurfs nachkommt.

Im Sinne einer Gesamtverteidigungsstrategie sollen weiterhin auch rechtliche, technische und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wirksam Drohnen und unbemannte Systeme detektieren und abwehren können.

Fazit zum Koalitionsvertrag: Hoffnungsvoll und Sicherheitserhöhungen verpflichtet

Der seit heute öffentlich vorliegende Koalitionsvertrag sei Ergebnis intensiver Beratungen und Verhandlungen, die nicht immer leicht gewesen seien, aber Signalwirkung gegenüber der deutschen Bevölkerung und den europäischen Partnern habe, sagt Friedrich Merz. Er zeigt sich hoffnungsvoll und sicher:

Deutschland bekommt eine handlungsfähige und handlungsstarke Regierung

Er betont zudem, dass die Koalitionsverhandlungen zügig verlaufen seien, obwohl und gerade weil die weltpolitische Situation von immer weiter wachsenden Spannungen geprägt sei, in der „viele Kräfte nicht mit uns, sondern gegen uns in Deutschland arbeiten“. Es sei daher an der Zeit, die deutsche Gesellschaft durch klare politische Signale und Handlungen wieder zu vereinen, die Resilienz zu steigern und eine sichere Zukunft zu gestalten.

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