Zufahrtsschutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten

Mit den schrecklichen Ereignissen in Magdeburg, New Orleans und Mannheim rückte das Thema Zufahrtsschutz in der Adventszeit 2024 und zu Karneval 2025 erneut in das öffentliche Bewusstsein. Bereits nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 wurde anhand spontaner Schutzmaßnahmen, wie durch das Aufstellen von Lkw, Containern und Betonblöcken sichtbar, dass die Kommunen zukünftig allein nicht in der Lage sein werden, selbständig entsprechende Sicherheitskonzepte zu erarbeiten und vor allem zu finanzieren.

Städtebau Überfahrten Zufahrtsschutz
Städtebau Überfahrten
Foto: Polizeiliche Kriminalprävention

Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hatte sich dafür eingesetzt, ein zunächst nationales Standardisierungsvorhaben für mobile Sicherheitstechnik beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) zu initiieren. Die finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Zufahrtsschutzmaßnahmen durch ein Förderprogramm wurde von Beginn an mitgedacht. Dazu sollten Mindeststandards im Hinblick auf Schutzklassen und Widerstandsfähigkeit von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren sowie die Anforderungen an die Planung für den Zufahrtsschutz definiert werden. Wichtig im Gesamtkontext war, Maßnahmen zu entwickeln, die möglichst stadtbildgerecht sind und zugleich eine hohe Wirksamkeit gewährleisten. Das Sicherheitsgefühl von Passanten wie auch von Veranstaltungsbesuchern sollte nicht durch martialische Erscheinungsformen negativ beeinflusst werden.

Ende Mai 2018 luden DIN und DFK deshalb zu einem gemeinsamen Workshop ein, um offene Fragestellungen zu diskutieren. Schnell wurde klar, dass ein Standard allein für mobile Fahrzeugsperren nicht ausreichen würde, um die Gefahren von Fahrzeugangriffen abzuwenden. Denn erst durch ein ganzheitliches Zufahrtsschutzkonzept kann ein angepasster, aber dennoch ausreichender Schutz geboten werden. Finanziell gefördert vom Bundesministerium des Innern (BMI) wurden unter der Leitung des Forschungsbereichs „Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung“ am Lehrstuhl Architektur und Visualisierung an der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention zwei DIN-Standards entwickelt.

Exemplarische Darstellung von Zufahrtssschutzpunkten als DragAndDrop.
Exemplarische Darstellung von Zufahrtssschutzpunkten als DragAndDrop.
Foto: ViaGuardium

Um Städte und Gemeinden bei der eigenverantwortlichen Entwicklung von Strategien gegen Überfahrtaten zu unterstützen, erarbeitete die Projektgruppe „Städtebau und Einbruchschutz“ der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) mit Unterstützung von DFK und BTU parallel zur Normerstellung die Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten. Ein Leitfaden mit Checkliste für Kommunalverantwortliche“. Dieser 2021 erschienene Leitfaden enthält eine Kurzbeschreibung der Zuständigkeiten der Verantwortlichen, konkrete Handlungsschritte für die Erarbeitung eines Zufahrtsschutzkonzepts und ein Bewertungsraster für eine Gefährdungsanalyse. Er wurde im Mai 2025 aufgrund zahlreicher DIN-Normänderungen grundlegend überarbeitet und ist künftig nur noch online abrufbar.

Zwischenzeitlich steht für den Schutz von Überfahrtaten mit der Handreichung, den Standards DIN SPEC 91414 Teil 1 (mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren) und Teil 2 (Anforderungen an die Planung für den Zufahrtsschutz) sowie der nur über die Polizei zu beziehenden Produktliste für mobile und stationäre Fahrzeugsicherheitsbarrieren ein modulares Sicherheitspaket mit wichtigen Hilfestellungen für Städte und Kommunen zur Verfügung.

Der Ursprungsgedanke der finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Zufahrtsschutzmaßnahmen korrespondiert mit den Inhalten des KfW-Förderprogramms IKK 208. Danach könnten Städte und Kommunen die Umsetzung von Zufahrtsschutzkonzepten zinsgünstig über ein KfW-Darlehen finanzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie die Vorgaben aus Mindeststandards, erfüllt sind. Die beiden DIN SPEC, die Handreichung und Produktliste erfüllen bereits weite Teile dieser Forderungen. Zusätzlich ist die Erarbeitung des Zufahrtsschutzkonzeptes durch einen qualifizierten Fachplaner erforderlich. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Fachplanung Zufahrtsschutz bundeseinheitlichen Standards folgt. Hierzu hatte das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) die BTU mit der Erstellung eines „Pflichtenkatalogs Fachplanung Zufahrtsschutz“ samt der notwendigen Antrags- und Schulungsunterlagen beauftragt.

Diese wurden unter Koordination des DFK in einer Teilprojektgruppe der PG „Städtebau und Einbruchschutz“ abgestimmt, finalisiert und von KPK und Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention zwischenzeitlich verabschiedet. Die Federführung für den „Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz“ wurde vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen.

Abrufbar sind alle Informationen zu dem Sicherheitspaket unter der URL: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/schutz-vor-ueberfahrtaten/

Aktueller Stand

Derzeit laufen zur Umsetzung die ersten Gespräche mit interessierten Schulungsanbietern. Parallel geht das DFK mit Unterstützung der BTU auf die KfW zu, um die notwendigen Schritte zur Erweiterung des KfW-Förderprogramms IKK 208 – Investitionskredit Kommunen einzuleiten. Dazu nutzt sie die aus der Einbruchschutzförderung bestehenden Kontakte. Die KfW soll hierbei eng begleitet und unterstützt werden.

Ausblick: Zufahrtsschutz 2.0

In Europa und auch in Deutschland ist es schon länger ein Ziel, durch die Digitalisierung Verwaltung und Organisation moderner und effizienter zu machen. Digitale Werkzeuge sollen dabei helfen, Bürokratie abzubauen und Abläufe zu vereinfachen. Gerade Städte und Gemeinden brauchen dafür praktische digitale Lösungen – zum Beispiel für die Erstellung von Zufahrtsschutzkonzepten für Veranstaltungen oder für öffentliche Räume. Solche Konzepte mit vielen einzelnen Excel- und Word-Dokumenten zu erstellen, ist umständlich und fehleranfällig und vergleichbar mit der Nutzung eines Faxgeräts in der heutigen Zeit.

Mit einer digitalen Lösung können Hürden verringert und selbst kleine Veranstaltungen effizient bewertet werden. Eine Gefährdungsanalyse im Zufahrtsschutz lässt sich so einfacher und kostengünstiger durchführen. Durch moderne digitale Methoden und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) können solche Konzepte individuell und in kurzer Zeit erstellt werden. Statt jedes Mal bei null zu beginnen, lassen sich bestehende Konzepte anpassen und wiederverwenden.

Ein geführtes digitales System unterstützt die Nutzer dabei aktiv: Zum Beispiel können Zufahrtsschutzpunkte einfach per „Drag & Drop“ aus hinterlegtem Kartenmaterial platziert werden. Städte und Gemeinden erhalten eine visuelle Rückmeldung, wo mögliche Schwachstellen oder Lücken im Konzept liegen. Änderungen, etwa bei Zufahrtswegen, können schnell und ohne kompletten Neubeginn eingepflegt werden. Die digitale Gefährdungsbewertung ermöglicht zudem eine automatische, datenbasierte Risikoeinschätzung – manuelle Berechnungen entfallen. Mehrere Personen können gemeinsam an einem Konzept arbeiten und es in Echtzeit teilen, was Zeit und Abstimmungsaufwand spart.

Natürlich müssen auch bei solchen digitalen Systemen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Besonders beim Einsatz von KI spielen Datenschutz und Cybersicherheit eine große Rolle. Dabei sollte geprüft werden, ob europäische KI-Lösungen – auch wenn sie derzeit teilweise noch weniger leistungsfähig sind – eine datenschutzfreundlichere Alternative zu außereuropäischen Anbietern darstellen können.

Mit dem „Vehicle SPEed Evaluation and Dynamics Assessment“ der europäischen Union werden bereits die fahrdynamischen Analysen zur Bestimmung möglicher Anprallgeschwindigkeiten unterstützt. Nun existiert ein Softwaretool zur Einschätzung des Gefährdungskoeffizienten, wie er in der DIN SPEC 91414-2 beschrieben wird. Es handelt sich dabei um ein datenbasiertes Instrument zur objektiven Risikoanalyse öffentlicher Räume.

Das Programm nutzt KI, um auf Basis multidimensionaler Datenquellen (z.B. Raumstruktur, Nutzungsfrequenz, historische Vorfälle, Umfeldanalysen) einen Gefährdungskoeffizienten zu berechnen. Der Algorithmus kombiniert dabei Methoden aus maschinellem Lernen, Geodatenanalyse und CPTED-Kriterien (Crime Prevention Through Environmental Design), um räumliche und verhaltensbezogene Risikofaktoren zu quantifizieren. Mit beiden Tools wurden leichthandbare und praxisnahe Werkzeuge geschaffen, die Planungsbehörden, Polizei und Sicherheitsdienstleister bei der Priorisierung von Zufahrtsschutzmaßnahmen unterstützen.

Exemplarische Dartsellung von Zufahrtsschutzpunkten zugeordneten Gefährdungskoeffizienten.
Exemplarische Dartsellung von Zufahrtsschutzpunkten zugeordneten Gefährdungskoeffizienten.
Grafik: ViaGuardium

Das Projekt wird dabei als Planning-as-a-Service angeboten, d.h. die Software-Lösung gewährleistet dabei, dass die aktuellen Standards und Normen eingehalten und dabei regelmäßig aktualisiert werden, die Datenverarbeitungsprozesse DSGVO-konform erfolgen und aktuelle Standards der Datensicherheit eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig überprüft und fortlaufend an neue gesetzliche und technische Anforderungen angepasst.

Über die Autoren

Die Autoren Schürmann und Weicht entwickeln Sicherheitskonzepte zur Prävention extremer Gewalttaten wie Amok und Terror sowie zum Zufahrtsschutz. Als freiberufliche Experten für Kriminalprävention koordinieren sie auftrags- und projektbezogen einen interdisziplinären Verbund von Wissenschaftlern und Anwendern, die auf den Gebieten der inneren Sicherheit Deutschlands tätig sind.

Als freie Mitarbeiter der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus Senftenberg am Lehrstuhl für Architektur und Visualisierung von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dominik Lengyel leiten sie den Forschungsbereich „Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung“. Es ist der erste und einzige Forschungsbereich „Urbane Sicherheit/Städtebauliche Kriminalprävention“ an einer Universität mit direkter Anbindung an einen Lehrstuhl für Architektur der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung in Deutschland.

Erstmals erschienen in: Crisis Prevention 4/2025

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