Hochrisikospiele – Beteiligung der DFL an Polizeikosten

Am 14. Januar 2025 verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil, das einen über zehn Jahre langen Rechtsstreit beendet und den Umgang mit dem Profifußball langfristig verändern kann: Die Einführung einer sogenannten Sicherheitsgebühr bei Hochrisikospielen der DFL ist – zur Freude der Deutschen Polizeigewerkschaft – für rechtmäßig erklärt worden.

Die DFL verursacht durch besondere Einsatzlagen bei Hochrisikospielen immense Polizeikosten.
Die DFL verursacht durch besondere Einsatzlagen bei Hochrisikospielen immense Polizeikosten.
Bild: Leonardo.ai

Die Arbeit der Polizeien des Bundes und der Länder ist im allgemeinen Kontext der Gefahrenabwehr für den Einzelnen kostenfrei, da diese Sicherheit im öffentlichen Interesse des Staates liegt und somit auch von diesem finanziert wird. Sicherheit und deren Schutz durch die Polizei wird also größtenteils durch die Allgemeinheit in Form von Steuergeldern getragen. Dieser Zustand ist allerdings nicht unbegrenzt: Wenn eine abzuwehrende Gefahr einem bestimmten Veranlasser individuell zugerechnet werden kann, ist es möglich ihm Gebühren für die polizeilichen Amtshandlungen aufzuerlegen, sofern eine spezialgesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist. Dies ist nun im Falle der ‚Sicherheitsgebühr‘ für die DFL geschehen.

Hintergrund des DFL-Urteils von 2025

Die Auseinandersetzung begann 2014, als das Bundesland Bremen beschloss, dass sich die DFL an den polizeilichen Mehrkosten durch sogenannte Hochrisikospiele beteiligen solle. Unter einem Hochrisikospiel wird im Kontext des Fußballs eine Partie verstanden, bei der zwei gegnerische Mannschaften aufeinandertreffen, deren Beziehung sich durch eine gewisse Rivalität auszeichnet (zum Beispiel bei einem Derby-Spiel), oder wenn mindestens eine der beiden Fangemeinden einen signifikanten Anteil an gewaltbereiten Menschen aufweist. Im Fall einer solchen Spielpartie wird eine größere Menge an Polizeieinsatzkräften benötigt, um die möglichen Gefahren adäquat abwehren zu können. Am Beispiel Bremens beliefen sich diese Extrakosten bei einem 2014 stattgefundenen Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV auf rund 425.000 Euro, die das Land der DFL in Rechnung gestellt hatte.

Gegen diesen Vorstoß hatte die DFL damals geklagt und lediglich 2017 vor dem Verwaltungsgericht Bremen Erfolg, bevor dieses Urteil in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen ein Jahr später aufgehoben wurde. Diese gerichtliche Entscheidung wurde 2019 auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, wonach die DFL eine Verfassungsbeschwerde einlegte. Und auch dieser Versuch, die Beteiligung an den Polizeikosten abzuwenden, scheiterte nun in der letzten Instanz.

Bedeutung des Urteils

Das Bundesverfassungsgericht erkennt im Kontext des Bremer Vorgehens bei einer Beteiligung der DFL an den polizeilichen Mehrkosten durch Hochrisikospiele keine Konflikte mit der Verfassung und dem Grundgesetz.

Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt und ausschließlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müsste,

sagt Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Somit steht besteht nun die Möglichkeit, dass die erhöhten Polizeikosten bei gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden auf diejenige Instanz zurückfallen, die diese veranlasst hat und die zeitgleich die finanziellen Profite verzeichnet. Im Fall von Fußballspielen in der ersten und zweiten Bundesliga betrifft dies neben den Vereinen vor allem die DFL, die von dem erhöhten Polizeieinsatz schlussendlich profitiert, da ohne diese Vorkehrungen die Spiele gar nicht oder nicht in dem üblicherweise vorzufindenden Umfang stattfinden könnten.

Das Bundesland Bremen hat der DFL bislang Gebühren von etwa drei Millionen Euro in Rechnung gestellt – auf Bundesebene hochgerechnet sprechen Experten von Aufwendungen in Höhe von mehr als 130 Millionen Euro, die auf die Vereinigung zukommen könnten, sofern auch alle anderen Bundesländer eine solche Kostenregelung einführen sollten. Aus dem DFL-Wirtschaftsreport hervorgehend kann diesem hohen Kostenpunkt mit mehreren Milliarden Euro ein Vielfaches an Einnahmen gegenübergestellt werden – die Kosten erscheinen für die Organisation also theoretisch tragbar.

Zufriedenheit seitens der DPolG

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte sich schon vor der Urteilsverkündung am 14. Januar 2025 deutlich für eine Kostenbeteiligung der DFL ausgesprochen. Insbesondere in Bezug auf fehlende staatliche Gelder, die schlussendlich durch Einsparungen in Personal und Ausstattung wieder ausgeglichen würden, herrschte große Unzufriedenheit mit der bislang vorzufindenden Situation. Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, fasst dies folgendermaßen zusammen:

Es kann nicht sein, dass jeder Bürger für kleinste Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit teilweise drastischen Gebühren zur Kasse gebeten wird, aber die milliardenschwere DFL die Arbeit zigtausender Polizeikräfte geschenkt bekommt. Eine angemessene Beteiligung an den Kosten über eine Gebühr ist deshalb richtig und notwendig, damit den Einsatzkräften dieses Geld auch wieder zugutekommen kann.

Ausblick

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet bislang lediglich die Möglichkeit zur Kostenbeteiligung, eine Verpflichtung über das gesamte Bundesgebiet hinweg besteht nicht. Der saarländische Innenminister Reinhold Jost hält beispielsweise eine Fonds-Regelung für sinnvoll:

Dabei würden alle Veranstalter (wie z.B. Fußballclubs bzw. die DFL/DFB) gestaffelt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in einen Fonds einzahlen, aus dem die Kosten gestemmt werden. Trotzdem muss ein Anreiz für die Vereine verbleiben, selbst präventiv gegen Fangewalt tätig zu werden. Ein solcher Fonds würde vermeiden, dass zum Beispiel Heimmannschaften für gewalttätige Fans von Gastmannschaften bestraft werden.

Aus Hessen ist bislang lediglich der Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen geäußert worden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Es bleibt nun also zu beobachten, wie sich die restlichen Bundesländer in Bezug auf die Gebührenregelung positionieren werden.

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