GMK beschließt Clusterstruktur für die zivile Verteidigung im Gesundheitswesen. Schwerpunkt sind Versorgung, Personal, Kapazitäten und Krisenübungen. Bund und Länder sollen enger mit der Bundeswehr zusammenarbeiten.
Beschluss der GMK zum Petersberger Prozess
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Umlaufbeschluss 3/2026 das anliegende Eckpunktepapier zum Petersberger Prozess zustimmend zur Kenntnis genommen und einstimmig Beschlüsse zur Weiterarbeit im Bereich zivile Verteidigung und Krisenmanagement im Gesundheitswesen gefasst.
Die Länder bekräftigen darin ihren Willen, im Bündnisfall die stationäre und ambulante Versorgung sowie die Gesundheitslogistik sicherzustellen und dabei eng mit der Bundeswehr, insbesondere dem Sanitätsdienst der Bundeswehr, zusammenzuarbeiten.
Organisation der weiteren Bearbeitung in Clusterstruktur
Zur weiteren inhaltlichen Erarbeitung der aus dem Eckpunktepapier abgeleiteten Arbeitspakete wird eine Organisation in vier länderübergreifenden Clustern vereinbart. Jedes Cluster übernimmt federführend die Ausarbeitung von zwei Arbeitspaketen. Die erarbeiteten Konzepte sollen so ausgestaltet werden, dass sie von den übrigen Ländern grundsätzlich übernommen und bei Bedarf landesspezifisch angepasst werden können.
Als prioritäre Arbeitspakete werden festgelegt: Aufbau einer belastbaren Datenbasis, Erhebung und Sicherung medizinischen Personals, Planung stationärer Behandlungskapazitäten, Ausbau und Strukturierung von Patientenverlegungssystemen, Sicherung ambulanter Versorgungskapazitäten, Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Übungsszenarien sowie Vorbereitung auf hybride Bedrohungen einschließlich CBRN-Lagen und entsprechende Beübungen.
Clusterzuordnung der Länder
Die Länder verständigen sich auf folgende Clusterzuordnung:
Cluster Nord (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen):
Vorbereitung auf hybride Bedrohungen einschließlich CBRN-Lagen sowie Erhebung und Sicherung medizinischen Personals.
Cluster West (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland):
Planung stationärer Behandlungskapazitäten sowie Sicherung ambulanter und sektorenübergreifender Versorgungskapazitäten.
Cluster Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen):
Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Übungsszenarien sowie Ausbau und Strukturierung von Patientenverlegungssystemen.
Cluster Süd (Bayern, Baden-Württemberg):
Aufbau einer belastbaren Datenbasis sowie Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Koordination und Steuerung
Die Länder eines Clusters verständigen sich auf ein koordinierendes Land, das als zentrale Kontaktstelle für die Kommunikation mit den übrigen Clustern fungiert und den Informationsaustausch sowie den Arbeitsfortschritt koordiniert.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (AOLG) nimmt die Funktion eines Steuerungskreises wahr, führt die Ergebnisse aus den Clustern zusammen und befasst ihre Arbeitsgruppen mit Aufträgen und Einzelfragen.
Zusammenarbeit mit Bundeswehr und Bundesebene
Die GMK stellt zudem fest, dass eine regelmäßige Austauschstruktur der Gesundheitsressorts auf Amtschefebene mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr erforderlich ist. Der GMK-Vorsitz wird beauftragt, hierzu Kontakt mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr aufzunehmen. Eine Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit wird als erwünscht bezeichnet.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die GMK betont die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Krisenvorsorge. Dies erfordere eine ausreichende Personal- und Sachausstattung.
Forderungen an den Bund
Die Länder fordern den Bund auf, insbesondere das Gesundheitssicherstellungsgesetz und weitere Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen und dabei die Bedarfe der Länder zu berücksichtigen.
Weiterhin fordern die Länder eine angemessene und verlässliche Finanzierung durch den Bund, einschließlich der Nutzung eines Sondervermögens zur Ertüchtigung des Gesundheitswesens sowie zusätzlicher Mittel für Maßnahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit und der zivilen Verteidigung.
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